Hi zusammen, nachdem meine Rente sehr niedrig ausfällt, habe ich im September 2024 Grundsicherung/Aufstockung beantragt. Damals habe ich, wie gefordert, meine Kontoauszüge für Juni, Juli und August vorgelegt.
Dann hatte das Amt eine Rückfrage und hat erneut die Vorlage der Auszüge gefordert. Diesmal für Juli, August und September.
Gestern kam erneut eine Rückfrage und wieder will man Kontoauszüge, diesmal für September, Oktober und November. Ist dies denn zulässig? Es handelt sich immer um den gleichen, von mir nicht geänderten Antrag.
Danke für eure Einschätzungen
Akakino
Zitat von: Akakino am 09. Dezember 2024, 15:25:20habe ich im September 2024 Grundsicherung/Aufstockung beantragt.
Geht es um SGB 12 oder SGB 2
Im Prinzip ist die Bearbeitung schon zu lange.
Was musste noch geklärt werden und wann wurde die letzte leistungsrelevant Anforderung an Unterlagen gefordert und nachgereicht.
Theoretisch ein Grund um einmal das SG einzuschalten aber erst müssten die Fragen beantwortet werden.
Dass Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) gilt beim SGB 2 dürfte aber auch zumindest mMn im SGB 12 zutreffen.
MfG FN
Hallo, es handelt sich um einen Antrag nach sgbxii
In den Schreiben vom 17. und 24.9. forderte man krankengeldbescheid, Einstellungsbescheid Krankengeld ( obwohl das bereits Anfang 24 beendet wurde), Rentenbescheid mit allen Anlagen (hatte nur den Bescheid selbst geschickt), vollständiger Vertrag mit allen Seiten meiner Riesterrente (hatte nur die Übersicht mit dem aktuellen Stand leistung/Rückkaufswert usw geschickt, die man jährlich bekommt. Ist schon seit Jahren beitragsfrei gestellt) und wie gesagt nochmal alle Kontoauszüge 01.09. bis laufend. Außerdem nochmal einen gesamten Antrag auf Grundsicherung mit allen Unterlagen wie ausweiskopie, schwerbehindertenausweis, Mietvertrag, Mietbescheinigung usw. was ich natürlich mit meinem Antrag vom 16.9. schon alles geschickt hatte.
Hab alles nochmal geschickt.
Vorweg: ich habe eine gute Freundin. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation hat sie sich bereits erklärt, mich ggf. zu unterstützen. Deshalb habe ich ihr erstmals am 16.8.2024 Zugriff auf mein Konto eingetragen. Als Dank dafür habe ich sie für den Fall der Fälle im September 2024 als Bezugsberechtigte für meine Riesterrente eintragen lassen.
Daraus konstruierte das Amt in Ihrem Schreiben vom 02.12.2024 eine Einstandsgemeinschaft, weil wir auch unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Nun wollten sie alle für den Fall üblichen Unterlagen von dieser Freundin, einkommensnachweis, Kontoauszüge usw.
Darüber hinaus von mir zusätzlich nochmal alle Kontoauszüge für Sept, Oktober und November. Aktuellen Finanzstatusbericht, Schreiben der drv wegen Nachzahlung ALG1/Rente, nochmal Stand der Riesterrente.
Ich habe gestern geantwortet und das mitgeteilt, was ich oben schon zur Einstandsgemeinschaft geschrieben habe. Darüber hinaus, dass ich nicht im selben Haus sondern in dem 2. Gebäude auf dem Grundstück wohne und dass alle Geldbewegungen auf den Konten nachvollziehbar nur von meinen anderen Konten stammt (Das alte Konto hab ich zum 31.12.2024 gekündigt, alle Kontoauszüge lagen dem Amt vor)
So, nun ist das doch recht umfangreich geworden, konnte es leider nicht kürzen.
Akakino
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58Hallo, es handelt sich um einen Antrag nach sgbxii
Damit kenne ich mich nicht gut genug aus um etwas hieb und stichfestes dazu zu schreiben.
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58So, nun ist das doch recht umfangreich geworden, konnte es leider nicht kürzen.
Besser so denn zu kurz.
Bringt ja auch nichts wenn man den Unterschied der Tatsachen zwischen beiden Beschreibungen sieht.
Damit:
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58Vorweg: ich habe eine gute Freundin. Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation hat sie sich bereits erklärt, mich ggf. zu unterstützen. Deshalb habe ich ihr erstmals am 16.8.2024 Zugriff auf mein Konto eingetragen. Als Dank dafür habe ich sie für den Fall der Fälle im September 2024 als Bezugsberechtigte für meine Riesterrente eintragen lassen.
hast du den größten denkbaren Fehler begangen. Denn das Amt sieht dass dann als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) an und da muss es nichts mehr konstruieren.
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58Nun wollten sie alle für den Fall üblichen Unterlagen von dieser Freundin, einkommensnachweis, Kontoauszüge usw.
doch geht noch größer nämlich wenn du/sie dieser Aufforderung nachgekommen bist.
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58Darüber hinaus von mir zusätzlich nochmal alle Kontoauszüge für Sept, Oktober und November. Aktuellen Finanzstatusbericht, Schreiben der drv wegen Nachzahlung ALG1/Rente, nochmal Stand der Riesterrente.
Aufgrund der neuen Sachlage kann das Amt natürlich noch nicht abschließen. Es wäre ja möglich das dadurch die Leistung weg fällt. Daher dürfte eine Klage auch kein Erfolg/Sinn machen.
In Folge dessen das ich mich zu wenig damit auskenne empfehle ich dir:
zu warten ob sich ein User meldet der davon wirklich Ahnung hat und
falls keine weiteren (sinvollen) Beiträge kommen
dann
Bitte doch Ottokar um Mithilfe.
Dazu einfach unten rechts auf den Button MEHR drücken und dann im Textfeld freundlich um Mithilfe zu bitten.
MfG FN
Zitat von: Akakino am 11. Dezember 2024, 13:58:58Daraus konstruierte das Amt in Ihrem Schreiben vom 02.12.2024 eine Einstandsgemeinschaft, weil wir auch unter der gleichen Adresse gemeldet sind.
Das heißt jetzt was genau? Ihr wohnt im gleichen Mehrparteienhaus und seid Nachbarn oder wohnt ihr gemeinsam in einer Wohnung/in einem Einfamilienhaus?
Zitat von: Sheherazade am 11. Dezember 2024, 18:14:54Das heißt jetzt was genau? Ihr wohnt im gleichen Mehrparteienhaus und seid Nachbarn oder wohnt ihr gemeinsam in einer Wohnung/in einem Einfamilienhaus?
Auf dem Grundstück steht ein großes Zweifamilienhaus und dahinter ein weiteres, kleines Wohngebäude. Ich wohne alleine in dem hinteren, kleinen Gebäude mit knapp 50m2 Wohnfläche
Man muss Unterlagen generell nur einmal einreichen, ebenso wie Anträge.
Fordert das Sozialamt Unterlagen die es bereits erhalten hat, sollte man dem Amt mitteilen, das und wann man diese bereits eingereicht hat und das man doch bitte den Datenschutzbeauftragten informieren soll, wenn diese im Amt verloren gegangen sind.
Da du alles nochmal geschickt hast, hat sich das aber ohnehin schon erledigt.
Was die Unterstellung einer Einstandsgemeinschaft anbetrifft, würde ich dem Sozialamt folgendes mitteilen:
Ich kann und werde ihnen keinerlei Angaben über Frau xxx machen oder Unterlagen von Frau xxx zusenden.
Frau xxx ist meine Nachbarin, sie hat mich lediglich bei der Antragstellung unterstützt.
Ich wohne und lebe allein, was sie auch gern vor Ort überprüfen können.
Ich verbitte mir jede weitere Unterstellung, ich würde mit Frau xxx eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2024, 11:51:58Man muss Unterlagen generell nur einmal einreichen, ebenso wie Anträge.
Fordert das Sozialamt Unterlagen die es bereits erhalten hat, sollte man dem Amt mitteilen, das und wann man diese bereits eingereicht hat und das man doch bitte den Datenschutzbeauftragten informieren soll, wenn diese im Amt verloren gegangen sind.
Da du alles nochmal geschickt hast, hat sich das aber ohnehin schon erledigt.
Was die Unterstellung einer Einstandsgemeinschaft anbetrifft, würde ich dem Sozialamt folgendes mitteilen:
Ich kann und werde ihnen keinerlei Angaben über Frau xxx machen oder Unterlagen von Frau xxx zusenden.
Frau xxx ist meine Nachbarin, sie hat mich lediglich bei der Antragstellung unterstützt.
Ich wohne und lebe allein, was sie auch gern vor Ort überprüfen können.
Ich verbitte mir jede weitere Unterstellung, ich würde mit Frau xxx eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Vielen Dank Ottokar und Fettnäpfchen,
Die zuletzt verlangten Auszüge habe ich nicht geschickt. Mal gespannt, was die nun als nächstes schreiben
Zitat von: Akakino am 12. Dezember 2024, 13:48:29Die zuletzt verlangten Auszüge habe ich nicht geschickt.
Die für Oktober und November wirst du noch hinschicken müssen, hattest du ja noch nicht. Es war gemeint, dass man nicht doppelt und dreifach die Unterlagen einreichen muss.