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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44

Titel: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44

Hallo,

bin neu hier und hab gleich mal ein paar Fragen:

Ich bekomme seit Oktober 2024 Bürgergeld, soweit alles OK.

Nur bei den Heizkosten gibt's Problem.

Besitze ein Haus mit 140qm Wohnfläche (2 Wohnungen a 70qm) , in dem ich lebe.
Ich wohne alleine in einer der 70qm Wohnungen, die andere steht leer.
Da ich mich noch in der "Karenzzeit" befinde alles kein Problem andere Kosten (z.B. Grundbesitzabgaben oder Versicherung für's Haus) werden übernommen.

Nur bei der Übernahme der Heizkosten stellt sich das Jobcenter quer.
Ich habe kurz vor Antragsstellung im September Heizöl gekauft, weil:
a) der Tank leer war
b) das Heizöl zu der Zeit billig war.

Der Tank ist jetzt so voll, dass ich im Verlauf des Bewillingungszeitraumes von einem Jahr (also von Anfang Oktober 2024 bis Anfang Oktober 2025) kein Heizöl mehr kaufen muss, sondern eben halt erst wieder Mitte Oktober 2025)

Die Rechnung über den Heizölkauf habe ich, da ja auch Heizkosten (in angemessenem Maße) bei der KDU berücksichtigt werden, bei der Antragsstellung auf Bürgergeld mit abgegeben, und schriftlich darauf hingewiesen, dass ich während des Bewillungszeitraums keine neues Öl kaufen muss.

Man hat mir beim Jobcenter eine Broschüre "SGB II - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende" in die Hand gedrückt in der auf Seite 45 zum Thema Heizkosten nur steht, daß diese nicht der Karenzzeitregelung unterliegen und grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt werde. Mehr Informationen finden sich nicht.
Ok, in Ordnung, mit der Aussage kann ich was anfangen und komme damit klar.

Im Bürgergeld-Bewilligungsbescheid, den ich dann Mitte Oktober erhalten habe, kein Wort darüber, daß die Heizkosten nicht übernommen werden.
Heizkosten werden aber im Bescheid auch sonst nicht erwähnt und gelistet.

Auf Nachfrage schreibt mir das Jobcenter im November dann, daß Laut §22 Abs.1 SGB-II keine Kosten für Heizöl übernommen werden, welches vor der Antragsstellung gekauft wurde.
Würde ich ja verstehen, wenn das Öl bereits 1 Jahr vor Antragstellung gekauft worden wäre, aber bei 2 Wochen so ein Aufriss ?

Hier mal ein Link zum entsprechenden Paragraphen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
ich kann da aber nirgends lesen, dass die Kosten nicht übernommen werden.

Auch steht in dem Schreiben vom Jobcenter, daß laut "aktuellem Heizkostenspiegel" (den ich nirgendwo finde) mir ein Heizkostenzuschuss für 1435 Liter Heizöl pro Jahr zustehen würde.
Berechnet wird diese so: Verbrauch vom 20,5 Litern Heizöl pro Jahr pro Quadratmeter bei mir als 20,5 Liter Heizöl pro Jaht x 70qm Wohnfläche.

Nun meine Fragen:

1.) In welchem Paragraphen steht den nun, dass ich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Heizöl habe, dass vor Antragsstellung gekauft wurde ?
Im genannten Paragraph 22 Abs.1 SGB 2 finde ich wie gesagt nichts.

2.) Wo kann ich den "aktuellen Heizkostenspiegel" für selbstbewohnte Häuser einsehen ?
Ich denke mal, es gibt für jedes Bundesland, oder sogar jede Stadt oder Gemeinde einen einzelnen ?
Hab schon ausgiebig im Internet gesucht, finde da immer nur Informationen zu Mietwohnungen aber nicht zu selbstbewohnten Häuser.

Finde ich irgendwie seltsam:
Mir entstehen, genau wie jemandem der in einer Mietwohnung lebt, Heizkosten.
Bei dem Bewohner der Mietwohnung werden diese (in angemessener Höhe) übernommen, sobald dieser eine Heizkostenabrechnung vorlegt, wobei es dann wohl egal ist, wann der Hauseigentümer (Vermieter) das Heizöl besorgt hat.
Mir wird die Übernahme der Heizkosten mit der obenstehenden Begründung aber verweigert.

Was soll ich machen, wenn es kalt wird und ich kein Öl mehr habe ?
Warten bis mein Antrag auf Bürgergeld bearbeitet wurde ?
Hat bei mir 3 Wochen gedauert, und hätte ich nicht Druck gemacht wär's noch länger gewesen.
Dann erhalte ich den Hinweis, ich könne einen formlosen Antrag auf Übernahme von Heizkosten stellen.
Ja wie jetzt ?
Wenn  ich so einen Antrag stelle, muss ich sicher, wie bei vielen anderen Dingen auch, bei denen das Jobcenter die Kosten übernehmen soll, eine Kostenvoranschlag vorlegen.
Wir wissen doch alle, daß Heizölpreise tageaktuell sind, und bei Bearbeitungszeiten des Jobcenters von mehr als 3 Wochen ist doch keine Händler mehr an diese Kostenvoranschläge gebunden.
Was dann ?
Kauf ich dann Heizöl und das Jobcenter lehnt die Zahlung ab, weil das Öl inzwischen teurer geworden ist ?
Oder zahlt das Jobcenter die mir zustehenden 1435 Liter, egal wie hoch der Preis ist ?
Und was ist, wenn das Jobcenter die Zahlung dann doch aus irgendeinem Grund ganz ablehnt ?
Dann bin ich der "gears..te" den im September hat der Liter Heizöl einen Euro gekostet, seit dem richtigen Beginn der Heizperiode im November/Dezember dürfte er jetzt höher liegen.
Würde ich jetzt kaufen, so würde das doch wohl eine finanzielle Mehrbelastung darstellen, für die dann das Jobcenter sicher nicht verantwortlich ist.

Warum wird nicht meine eingereichte Heizölrechnung zur Berechnung herangezogen ?
Laut Jobcenter steht mir doch ein Zuschuss für 1435 Liter Öl pro Jahr zu.
Der Liter hat mich einen Euro gekostet, also sind's dann 1435 Euro, die man dann durch die 12 Monate des Bewillungszeitraums teilen könnte.
Also 1435 : 12 = 119,58 Euro Heizkosten pro Monat die man mir überweisen könnte.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Sheherazade am 11. Dezember 2024, 12:26:50
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Würde ich ja verstehen, wenn das Öl bereits 1 Jahr vor Antragstellung gekauft worden wäre, aber bei 2 Wochen so ein Aufriss ?

Das ist kein Aufriss, es war eine dumme Entscheidung von dir. Wenn du das Heizöl vor Antragstellung kaufen konntest, besteht keine Notwendigkeit für das Jobcenter, dir diese Ausgabe zu erstatten.


 
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 11. Dezember 2024, 12:42:52
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:441.) In welchem Paragraphen steht den nun, dass ich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Heizöl habe, dass vor Antragsstellung gekauft wurde ?
Das ist in § 37 SGB  II für die gesamte Leistung des SGB II und damit auch für die Heizkosten geregelt.

Die pauschale Aussage "vor Antragstellung" ist so nicht korrekt, da ein Antrag immer auf dem Monatsersten zurückwirkt, außer es liegen besondere Umstände vor, wonach der Leistungsanspruch erst später entstanden ist.
Wann genau hast du denn Bürgergeld beantragt und hast du es "ab sofort" beantragt oder erst ab einem bestimmten Tag?
Und wann genau hast du Heizöl gekauft?
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: TripleH am 11. Dezember 2024, 13:02:32
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44In welchem Paragraphen steht den nun, dass ich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Heizöl habe, dass vor Antragsstellung gekauft wurde ?

In §§ 37, 9, 19, 22...

Wenn Hilfebedürftigkeit ab 10/24 vorliegt, dann kann es auch logischerweise nur Hilfe für Kosten und Bedarfe ab 10/24 geben.

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Wo kann ich den "aktuellen Heizkostenspiegel" für selbstbewohnte Häuser einsehen ?

Nirgends. Das JC ist nicht verpflichtet, für Heizkosten auf Grundlage deiner 140 qm zu finanzieren, sondern lediglich in dem Umfang, der dir als Mieter einer für 1 Person angemessenen Wohnung zustünde, also 45 bis 50 qm:

Zitat§ 22 Abs 1 SGB II sieht insofern ohne Differenzierung danach, ob der Wohnbedarf durch Eigentum oder Miete gedeckt wird, Leistungen für Unterkunft und Heizung bis zur Grenze der Angemessenheit vor. Aus diesem Grund sind auch nicht die für Hauseigentum, sondern die für Mietwohnungen geltenden Wohnflächengrenzen bei der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 22 SGB II zu berücksichtigen.

https://lexetius.com/2008,2346

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Mir wird die Übernahme der Heizkosten mit der obenstehenden Begründung aber verweigert.

Vollkommen zu Recht. Es gibt überhaupt keinen fälligen Bedarf.

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Kauf ich dann Heizöl und das Jobcenter lehnt die Zahlung ab, weil das Öl inzwischen teurer geworden ist ? Oder zahlt das Jobcenter die mir zustehenden 1435 Liter, egal wie hoch der Preis ist ? Und was ist, wenn das Jobcenter die Zahlung dann doch aus irgendeinem Grund ganz ablehnt ?

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Kauf ich dann Heizöl und das Jobcenter lehnt die Zahlung ab, weil das Öl inzwischen teurer geworden ist ? Oder zahlt das Jobcenter die mir zustehenden 1435 Liter, egal wie hoch der Preis ist ? Und was ist, wenn das Jobcenter die Zahlung dann doch aus irgendeinem Grund ganz ablehnt ?

Wenn dein Tank in einem Jahr fast leer ist und du wider Erwarten noch hilfebedürftig sein solltest, kannst du tanken und die Rechnung beim Jobcenter einreichen. Dass man nur auf Grundlage einer angemessenen Mietwohnung die Kosten übernehmen wird, weißt du ja jetzt.

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Warum wird nicht meine eingereichte Heizölrechnung zur Berechnung herangezogen ?

Mehrfach jetzt erklärt. Und auch höchstrichterlich bereits geklärt:

ZitatHat der Hilfebedürftige allerdings bereits Heizmaterial vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gekauft und bezahlt, kann er diese Kosten nicht nach § 22 Abs 1 SGB II vom Grundsicherungsträger erstattet bekommen, weil es sich hierbei nicht um aktuelle tatsächliche Aufwendungen handelt (BSG, aaO, RdNr 13).

https://lexetius.com/2008,4001
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00
Man ist also als Leistungsbezieher und Eigenheimbesitzer wieder mal der Arsc.. :zensiert:  :kotz: 

Das Jobcenter verweist in seinen Schreiben auf Paragraphen in denen das Entsprechenden nicht drinsteht und beruft sich auf aktuelle Heizkostenspiegel, die man, um die gemachte Aussage nachzuprüfen, nicht einsehen kann und / oder darf !
Und damit ist es dann auch noch im Recht. :wand:

Wirkt sich bei mir als Leistungsbezieher voll auf die Motivation aus, :sleep:  vielleicht bekomme ich, wie viele andere hier auch, Depressionen.
Bevor die Gefahr des Selbstmordes zu groß wird hör ich hier lieber auf zu diskutieren, Informationen und Antworten zu meinen Fragen hab ich ja genug erhalten. :ok:  :sehrgut:

Und wie lautet das alte Sprichwort:
"Beim Jobcenter, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: turbulent am 11. Dezember 2024, 15:14:13
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00Man ist also als Leistungsbezieher und Eigenheimbesitzer wieder mal der Arsc..
Du bekommst, während Du LB bist, Kosten für Deine Unterkunft erstattet. Was ist daran verkehrt?
Das gilt übrigens für vermögende wie für Habenichtse gleich. Eine Person ofW bekommt auch nicht das an Miete überwiesen, was andere zahlen. Oder was sie brauchen würde, würde sie sich eine Wohnung nehmen. Sondern genau das, was sie zur Finanzierung ihrer Unterkunft braucht (in dem Fall nichts).
Ja, sie ist Dir ggü. benachteiligt. Aber nicht bei den Kosten der Unterkunft. Und sie würde auch eher nicht auf die Idee kommen, Dich als benachteiligt zu sehen, weil Du Kosten, die nicht da sind, nicht erstattet bekommst.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: TripleH am 11. Dezember 2024, 15:54:53
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00Man ist also als Leistungsbezieher und Eigenheimbesitzer wieder mal der Arsc..

Nein. Im Gegenteil, hast du noch Glück. Vor ein paar Jahren hätte es für dich ALG2 allenfalls als Darlehen gegeben, weil dein Eigenheim mit 140qm definitiv unangemessen gewesen wäre. Jetzt hast du wenigstens ein Jahr Zeit, dich aus der misslichen Lage zu befreien, ohne durch Darlehen Schulden zu machen. Ich schätze auch mal, dass das mit 140qm nicht ewig so bleibt, wenn die CDU das Ruder übernimmt.

Dass Vermögen geschützt ist, bedeutet aber eben nicht, dass die Allgemeinheit sämtliche Kosten dieses Vermögens zu bezahlen hat. Wenn du es dir nicht mehr leisten kannst, dann ist das eben so. Tausende Menschen leben in Mietwohnungen. Bürgergeld ist nicht zur Erhaltung eines Lebensstandards gedacht.

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00auf aktuelle Heizkostenspiegel, die man, um die gemachte Aussage nachzuprüfen, nicht einsehen kann und / oder darf !

So ein Quatsch. Die Heizspiegel von co2online sind natürlich ganz einfach einsehbar:
https://www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00Wirkt sich bei mir als Leistungsbezieher voll auf die Motivation aus,

Wenn der gewünschte Erhalt deines Vermögens keine Motivation darstellt, was dann... Warum ist die zweite Wohnung eigentlich nicht vermietet?

Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 14:02:00Beim Jobcenter, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Das Jobcenter hält sich hier an Recht und Gesetz. Das hat nichts mit hoher See zu tun.
 
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 12. Dezember 2024, 11:58:51
Zitat von: TripleH am 11. Dezember 2024, 15:54:53weil dein Eigenheim mit 140qm definitiv unangemessen gewesen wäre
Das vom TE selbst genutzte Eigenheim (Wohnung 1) hat lediglich 70qm, die 2. Wohnung zählt als Vermögen, welches durch Vermietung verwertbar ist.

Zitat von: TripleH am 11. Dezember 2024, 15:54:53Das Jobcenter hält sich hier an Recht und Gesetz.
Das kann man ohne Angaben dazu, an welchem Tag genau der Antrag gestellt und das Heizöl gekauft wurde, nicht beurteilen. Meine Fragen dazu hat der TE leider nicht beantwortet.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: TripleH am 12. Dezember 2024, 13:51:47
Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2024, 11:58:51Das vom TE selbst genutzte Eigenheim (Wohnung 1) hat lediglich 70qm, die 2. Wohnung zählt als Vermögen, welches durch Vermietung verwertbar ist.

Und das wäre trotzdem früher unangemessen für eine Person gewesen, da die Gesamtfläche als Vermögen zu betrachten ist.

ZitatDie Verwertung eines teilweise selbst bewohnten Hausgrundstücks unangemessener Größe mit vermieteter Einliegerwohnung durch Verkauf begründet für sich genommen keine besondere Härte.

ZitatBei der Beurteilung der Angemessenheit des Hausgrundstücks ist die gesamte Wohnfläche des Hauses von 167 qm einschließlich der vermieteten Einliegerwohnung, nicht lediglich der selbst bewohnte Anteil von 117 qm, zu berücksichtigen.

https://openjur.de/u/562061.html

Zitat von: Ottokar am 12. Dezember 2024, 11:58:51Das kann man ohne Angaben dazu, an welchem Tag genau der Antrag gestellt und das Heizöl gekauft wurde, nicht beurteilen.

Wenn der TE schreibt, dass er es im September gekauft hat und erst ab Oktober Bürgergeld beantragt hat, dann kann man erstmal anhand dieser Angaben nur sagen, dass die Aussage des Jobcenters korrekt ist.


 
 
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 13. Dezember 2024, 12:34:20
Zitat von: TripleH am 12. Dezember 2024, 13:51:47Wenn der TE schreibt, dass er es im September gekauft hat und erst ab Oktober Bürgergeld beantragt hat, dann kann man erstmal anhand dieser Angaben nur sagen, dass die Aussage des Jobcenters korrekt ist.
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Ich bekomme seit Oktober 2024 Bürgergeld, soweit alles OK.
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Ich habe kurz vor Antragsstellung im September Heizöl gekauft
Damit stellt sich für den aufmerksamen Leser die Frage, ob der Antrag noch im September gestellt wurde oder erst im Oktober, denn das ist so keineswegs klar.

Zitat von: TripleH am 12. Dezember 2024, 13:51:47https://openjur.de/u/562061.html
Das ist fürs SGB II, der Regelungsgehalt des § 90 SGB XII weicht davon ab, ebenso die einschlägige Rechtsprechung. Hatte ich mit einem anderen Thema verwechselt, bei dem es ums SGB 12 geht.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Sensoriker am 13. Dezember 2024, 12:43:51
Eigentlich egal. TE bekommt seit Oktober BG.
Antrag September gestellt mit Wirkung ab Oktober. Ansonsten hätte es ja schon ab September BG gegeben.
Antrag Oktober. Gilt rückwirkend ab Anfang Oktober.
In beiden Fällen wird die Rechnung nicht übernommen.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 13. Dezember 2024, 12:52:34
Keineswegs egal und reine Spekulation.
Sollte der Antrag bereits im September gestellt worden sein, stellt sich im Weiteren die Frage, warum die Leistung erst ab Oktober bewilligt wurde und ob dies rechtmäßig war.
Ohne Input des TE  :weisnich:
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: TripleH am 13. Dezember 2024, 13:07:17
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Ich bekomme seit Oktober 2024 Bürgergeld, soweit alles OK.

Wenn der TE schreibt, dass Bürgergeld ab Oktober OK ist, dann ist ihm doch erstmal zu glauben.

Das Öl war sicherlich bei Lieferung gleich zu bezahlen, so dass angesichts der getätigten Angaben erstmal nicht ersichtlich ist, dass er einen Anspruch auf Einmalbeihilfe für Heizkosten hat.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Dezember 2024, 16:56:53
Nun zumindest erachtet es der TE nicht darauf zu antworten denn das letzte Mal war er heute um 13.59 zuletzt (in)aktiv.
 :scratch:  :weisnich:
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 14. Dezember 2024, 19:08:13
Zitat von: TripleH am 13. Dezember 2024, 13:07:17Wenn der TE schreibt, dass Bürgergeld ab Oktober OK ist, dann ist ihm doch erstmal zu glauben.
Ich kann nicht nachvollziehen wie du zu der Auffassung gelangst, dass diesen Fakt jemand in Frage gestellt hätte.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Rotti am 14. Dezember 2024, 21:46:30
Zitat von: Robert am 11. Dezember 2024, 11:48:44Der Tank ist jetzt so voll, dass ich im Verlauf des Bewillingungszeitraumes von einem Jahr (also von Anfang Oktober 2024 bis Anfang Oktober 2025) kein Heizöl mehr kaufen muss, sondern eben halt erst wieder Mitte Oktober 2025)
[/quote]
wenn du den nächsten Tank füllst und danach aus dem Bürgergeld bist kannst du ja das Heizöl auch behalten und musst es nicht zurückzahlen.
Titel: Aw: Frage Heizkosten / Quellenangabe
Beitrag von: Ottokar am 15. Dezember 2024, 10:32:42
Das wissen die JC schon zu verhindern.
Die bezahlen nur so viel wie der Leistungsbezieher im noch laufenden Leistungsbezug verbraucht.
Im September volltanken und ab Oktober raus aus dem Leistungbezug ist nicht, da gibts keinen Cent. Außer der Tank war nachweislich leer, dann gibts anteilig was für einen Monat.