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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: JoeyTH am 13. Dezember 2024, 13:04:56

Titel: JC drängt zum Umzug
Beitrag von: JoeyTH am 13. Dezember 2024, 13:04:56
Hallo zusammen,

ich bin freiberuflich tätig und habe meinen Hauptwohnsitz in Thüringen. Dort habe ich auch lange Zeit gearbeitet. Leider haben viele meiner Auftraggeber während der Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet, was mich dazu gezwungen hat, meinen Tätigkeitsradius bis nach Sachsen auszuweiten, um über die Runden zu kommen.

Da die tägliche Heimfahrt jedoch zu teuer wäre (200km Entfernung), habe ich mir in Sachsen eine kleine Pendlerwohnung angeschafft. Als ich beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellte, wurde dieser teilweise akzeptiert. Allerdings wurde die Übernahme der Kosten für die doppelte Haushaltsführung abgelehnt, mit dem Argument, dass ich ja komplett nach Sachsen umziehen könnte. Für mich ist ein Umzug jedoch aus mehreren Gründen nicht sinnvoll.
Ich habe mal eine Zeit Kunden in Thüringen,je nach Auftragslage, zudem  auch in Sachsen. Momentan arbeite ich zwar hauptsächlich in Sachsen, aber es könnte sich schnell wieder ändern und es könnten auch wieder Aufträge in Thüringen entstehen.
In diesem Fall hätte ich keine Unterkunft dort. Zusätzlich ist mein gesamtes soziales Umfeld in Thüringen verankert – mein Sohn, meine Freundin und meine Familie leben dort. In Sachsen kenne ich niemanden und bin nur wegen der Arbeit dort. Ich versuche, so oft wie möglich am Wochenende nach Hause zu fahren. Ein Umzug nach Sachsen würde zudem mehrere tausend Euro kosten, die ich mir nicht leisten kann.

Daher habe ich zwei Fragen:

Ist es rechtmäßig, dass ich zu einem Umzug "gezwungen" werde, indem die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht übernommen werden?

Und reicht es aus, wenn ich im anschließenden Antrag die Kosten erneut aufführe und bei einer erneuten Ablehnung Widerspruch einlege? Oder muss ich bereits beim vorläufigen Bescheid Widerspruch einlegen, um meine Ansprüche zu wahren?
Titel: Aw: JC drängt zum Umzug
Beitrag von: Sheherazade am 13. Dezember 2024, 13:16:43
Sollte deine freiberufliche Tätigkeit nicht die Kosten für die Pendlerwohnung tragen können? Natürlich musst du nicht umziehen, dann musst du aber auch so kalkulieren, dass du diese Kosten selbst tragen kannst.
Titel: Aw: JC drängt zum Umzug
Beitrag von: JoeyTH am 13. Dezember 2024, 18:48:54
Grundsätzlich tut sie das auch, nur durch den langen heissen Sommer kamen kaum Aufträge. Zudem noch eine hohe Rückzahlung von Coronahilfen. Daher soll es auch nur eine Überbrückung sein. Zudem bessert sich gerade auch wieder die Auftragslage.

Nur was konkret soll ich jetzt machen, nur die Aussage "natürlich musst du nicht umziehen" hilft mir nicht wirklich weiter. Ich muss es ja auch begründen können, bzw. eine Rechtsgrundlage haben.
Titel: Aw: JC drängt zum Umzug
Beitrag von: Oberfrank am 13. Dezember 2024, 19:01:21


Du musst das nicht begründen - niemand kann zu einem Umzug gezwungen werden.
Nur wird eben auch nicht alles gefördert und unterstützt.
Du musst dich halt entscheiden ....