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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TG am 14. Dezember 2024, 18:22:08

Titel: Alg1 oder BG?
Beitrag von: TG am 14. Dezember 2024, 18:22:08
Hallo,
jemand hatte Anspruch auf ALG1 bis Jan 2025. Am 15. Okt.d.J. wurde ein neuer Job (unbefristet) gefunden mit 6 Mon. Probezeit. Wie würde es weitergehen, wenn innerhalb der Probezeit eine Kündigung stattfinden würde, zB. im März. Würde dann wieder ALG1 geleistet werden und die gearbeiteten Mon. den Bezug verlängern und nochmal 8 Mon. ALG 1 oder nach Kündigung Bürgergeld?
Ich hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt.
Titel: Aw: Alg1 oder BG?
Beitrag von: TripleH am 14. Dezember 2024, 18:33:01
Derjenige hat noch 3 bis 4 Monate Restanspruch Alg1. Der neue Job ändert daran erst was, wenn wieder 360 neue Tage Versicherungspflicht voll sind.
Titel: Aw: Alg1 oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 16:42:23
Danke für die Info.