Hallo,
ich muss Leistungen beim JC beziehen und habe im November einen Antrag gestellt.
Muss ich dem JC mitteilen, dass ich Ende August eine Steuer-Rückerstattung erhalten habe? Normalerweise muss man ja nur die letzten drei Monate Kontoauszüge übermitteln.
MfG
falke278
Zitat von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21Muss ich dem JC mitteilen, dass ich Ende August eine Steuer-Rückerstattung erhalten habe?
Nein das ist nicht nötig da es vor Antragstellung/Bewilligung war. Das, wenn was übrig war, taucht ja in der Angabe zum VM auf denn das ist alles was man vor Antragstellung hatte.
MfG FN
Zitat von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21Normalerweise muss man ja nur die letzten drei Monate Kontoauszüge übermitteln.
Selbst wenn es da auftauchen würde, alles, was VOR dem Leistungsbezug war, ist auch deins.
Somit kannst du die Rückerstattung auf jeden Fall behalten.