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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21

Titel: Steuerrückerstattung im August bekommen - JC Antrag ab November. Mitteilen?
Beitrag von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21
Hallo,

ich muss Leistungen beim JC beziehen und habe im November einen Antrag gestellt.

Muss ich dem JC mitteilen, dass ich Ende August eine Steuer-Rückerstattung erhalten habe? Normalerweise muss man ja nur die letzten drei Monate Kontoauszüge übermitteln.

MfG
Titel: Aw: Steuerrückerstattung im August bekommen - JC Antrag ab November. Mitteilen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2024, 15:57:07
falke278

Zitat von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21Muss ich dem JC mitteilen, dass ich Ende August eine Steuer-Rückerstattung erhalten habe?
Nein das ist nicht nötig da es vor Antragstellung/Bewilligung  war. Das, wenn was übrig war, taucht ja in der Angabe zum VM auf denn das ist alles was man vor Antragstellung hatte.

MfG FN
Titel: Aw: Steuerrückerstattung im August bekommen - JC Antrag ab November. Mitteilen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2024, 16:01:43
Zitat von: falke278 am 15. Dezember 2024, 15:29:21Normalerweise muss man ja nur die letzten drei Monate Kontoauszüge übermitteln.
Selbst wenn es da auftauchen würde, alles, was VOR dem Leistungsbezug war, ist auch deins.
Somit kannst du die Rückerstattung auf jeden Fall behalten.