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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49

Titel: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49
Mutter und Sohn (17) leben in einer Wohnung zusammen. Der Sohn bezieht Lehrlingsgehalt, Kindergeld und Unterhalt und kann seinen Bedarf selber aufbringen.

Sind sie eine BG oder HG?

Müssen die Einkünfte des Sohnes bei einer HG offen gelegt werden?
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2024, 15:53:28
TG

TG BG HG Süß  :zwinker:  (konnte ich mir nicht verkneifen)

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Sind sie eine BG oder HG?
Bis 25 Jahre und bei den Eltern wohnend ist man eine HG.

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Müssen die Einkünfte des Sohnes bei einer HG offen gelegt werden?
Ja
es könnte ja sein das er Anspruch auf Aufstockendes ALG 2 hat oder eben nicht. Kommt auch darauf an ob er oder die Mutter das KG bekommt. Damit kenne ich mich allerdings nicht wirklich aus da zu vielschichtig und ich nicht in der Materie drin bin.

Theoretisch melden sich da sicher noch andere User dazu.

MfG FN
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2024, 15:56:29
Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Sind sie eine BG oder HG?
Nicht so einfach, aber ich tendiere zu HG, da der Sohn eigenes Einkommen hat.

Sicherlich wird gemeinsam gewirtschaftet, dann muss der Sohn sein Einkommen offen legen.
Es kann sogar sein, sein Einkommen wird bei der Mutter angerechnet, wodurch diese weniger Leistungen vom JC bekommt.

Da er kein JC benötigt, könnte er sich mit 18 dann auch eine eigene Bleibe suchen.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 16:49:23
Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Im Berechnungsbogen wird sich je nach Höhe seines Ausbildungsentgeltes und des Unterhalts kein Leistungsanspruch für den jungen Mann errechnen und ggf. überschüssiges Kindergeld wird bei der Mutter als Einkommen angerechnet.

Und ja, auch der Sohn muss seine Einkünfte offenlegen, sonst kann kann ja nichts berechnet werden.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 17:01:45
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 16:49:23Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.

Warum keine HG?
 
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2024, 17:27:30
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 16:49:23Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft
Ganz sicher?
Der Sohn hat ja sein eigenes Einkommen und braucht keine Hilfe vom JC.
Er zahlt dann nur seinen Anteil an der Miete und bei der Mutter wird entsprechend weniger gezahlt.

Darum ja, nicht so einfach zu sagen.
Eine HG wäre dann für den Sohn sicherlich besser, weil bei Mutter sein Einkommen nicht angerechnet werden kann.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:32:49
Der Sohn ist minderjährig und die Mutter bezieht Kindergeld für ihn - natürlich sind die beiden eine BG.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 17:37:36
In ein paar Monaten ist der Sohn volljährig. Wie sieht es dann aus, wenn er das KG auf sich überleitet?
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2024, 17:42:52
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:32:49natürlich sind die beiden eine BG.
Was, wenn er das Kindergeld direkt bekommt, so lese ich es. (gut bekommt er nicht)
Da er in Ausbildung ist, geht das ja.

Ist halt immer so kompliziert ob HG oder BG :sad:

Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:46:35
Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 17:37:36Wie sieht es dann aus, wenn er das KG auf sich überleitet?

Das nutzt nur was, wenn der Sohn auch nicht mehr bei seiner Mutter wohnt. Dann erst wird die Familienkasse auch eine Weiterleitung einrichten auf Antrag.
 
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Dezember 2024, 17:55:44
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:46:35Dann erst wird die Familienkasse auch eine Weiterleitung einrichten
Damit hat das jetzt etwas zu tun, ob Kind noch zu Hause, oder nicht?

Hatte ich vor Jahren schon so, Kinder in Ausbildung, noch zu Hause lebend, Kindergeld ging direkt von der FK an sie.
Wurde gemacht, weil ich das KiGe eh nicht brauchte, da genug eigenes Einkommen.

Mal gelesen einfach geht anders :weisnich:

https://www.betanet.de/haushaltsgemeinschaft.html
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Quinky am 15. Dezember 2024, 18:16:00
In dieser Situation entsteht nicht sofort eine BG. Das Gesetz sagt aus, wenn eine Person unter 25 Jahre durch sein Einkommen seinen Bedarf deckt (also theoretisch sogar bei einem Baby möglich), entsteht KEINE BG.
Ob bei dieser Situation eine BG entstanden ist, liegt am Einkommen minus Freibetrag plus Unterhalt seinem Bedarf gegenübergestellt. Es gibt ja hohe Azubilöhne, je nach dem welchen Beruf er ausübt, plus Unterhalt (es gibt ja auch freiwilligen Unterhalt, zwar selten).
Überschüssiges Kindergeld wird bei der Mutter angerechnet. Sollte der Sohn allerdings noch Teile seines Kindergeldes für seinen Bedarf benötigen, liegt eine BG vor. Sollte er das komplette Kindergeld nicht benötigen, liegt keine BG vor.
Bei der Berechnung Freibetrages ist zu berücksichtigen, das der Grundfreibetrag 520€ beträgt.

Ernie

P.S. Seit der Änderung auf 520€ Freibetrag, sind viele Azubis wieder in die elterliche BG zurückgefallen, in der sie vor nicht waren. Der Vorteil des höheren Freibetrages wurde durch den geringeren Regelsatz und die Angemessenheitsgrenze der BG wieder konterkarriert
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 19:02:52
Zitat von: Quinky am 15. Dezember 2024, 18:16:00Ob bei dieser Situation eine BG entstanden ist, liegt am Einkommen minus Freibetrag plus Unterhalt seinem Bedarf gegenübergestellt.

Wird der Freibetrag des Sohnes vom brutto od. netto berechnet?
 
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Quinky am 15. Dezember 2024, 19:58:35
vom brutto
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 15. Dezember 2024, 22:21:15
Ich danke euch für die Infos.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Ottokar am 16. Dezember 2024, 12:37:19
Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Mutter und Sohn (17) leben in einer Wohnung zusammen. Der Sohn bezieht Lehrlingsgehalt, Kindergeld und Unterhalt und kann seinen Bedarf selber aufbringen. Sind sie eine BG oder HG?
Weder, noch.

Wenn der Sohn seinen Lebensunterhalt nach SGB II selbst erwirtschaftet, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur BG seiner Mutter. Der Sohn bildet dann seine eigene aber nicht anspruchsberechtigte BG.

Lt. Rechtsprechung liegt eine HG i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB II vor, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird.
Diesen Fakt muss das JC lt. ständiger Rechtsprechung des BSG beweisen.
Der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet lt. BSG noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. Das gemeinsame "Wirtschaften aus einem Topf" setzt lt. BSG vielmehr voraus, dass Jeder von seinem Einkommen für den Anderen vollumfänglich aufkommt.

Unabhängig davon ist die Berücksichtigung von Einkommen unverheirateter Kinder bei den Eltern in § 9 Abs. 2 SGB II jedoch ausgeschlossen.
Das hat zwangsläufig zur Folge, dass ein unverheiratetes Kind im Haushalt der Eltern auch keine HG (§ 9 Abs. 5 SGB II) mit den Eltern bilden kann, denn dann würde diese Regelung umgangen.
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 18. Dezember 2024, 07:23:03
Danke Ottokar. Wo kann ich dieses Urteil finden?
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Ottokar am 18. Dezember 2024, 10:33:03
https://hartz.info/index.php/topic,4590.0.html
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: TG am 18. Dezember 2024, 12:35:33
Vielen Dank.
Da der Sohn bald volljährig wird, taucht die Frauge auf, ob es eine sinnvolle Option ist, wenn Mutter und Sohn einen Untermietvertrag machen. Wäre damit eine HG deutlicher nachzuweisen?
Titel: Aw: HG oder BG?
Beitrag von: Ottokar am 19. Dezember 2024, 11:08:40
Du willst eine HG nachweisen? Also das Mutter und Sohn gemeinsam wirtschaften? Da braucht es keinen Untermietvertrag.
Sofern du eine HG ausschließen willst, wäre ein Untermietvertrag sinnvoll.