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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 09:53:39

Titel: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 09:53:39
Guten Tag zusammen,

Mitte November 2024 stellte ich meinen Bürgergeldantrag und reichte alles ein, für den 05. Dezember 2024 erhielt ich einen Termin vor Ort, für letzte Fragen und zur Legitimation, wo ich auch anwesend war.

Vor Ort musste ich ein Formular noch einmal neu ausfüllen, weil dieses fehlerhaft war.

Heute, 16.12.24 rief ich an und fragte nach, was mit meinem Antrag ist. Mir wurde gesagt, dass das Formular, welches ich am 05.12. einreichte, erst gescannt werden musste, dann am 10.12.2024 bei der SB - Leistung "auf dem Tisch lag" und man von nun an rechtlich 2 Wochen Zeit für die Bearbeitung hätte.

Frage: Ist das so? Kann sich das JC jedes Mal erneut 2 Wochen Zeit lassen, wenn man etwas nachreicht?

Oder war das Fake? Und man will nur warten bis zum ersten Termin beim Vermittler am 20.12.2024, Stichwort Kooperationsvertrag, etc.?

Danke
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: Ottokar am 16. Dezember 2024, 13:31:12
Die Frist zur Antragsbearbeitung beginnt, wenn alle dafür benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Lt. deinen Angaben war das hier am 05.12.2024.
Eine Frist von 2 Wochen für die Antragsbearbeitung ist nirgendwo geregelt, lediglich die Rechtsprechung geht bei existenzsichernden Leistungen von einer angemessenen Frist von 14 Tagen aus.

Die Aussage
Zitat von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 09:53:39dass das Formular, welches ich am 05.12. einreichte, erst gescannt werden musste, dann am 10.12.2024 bei der SB - Leistung "auf dem Tisch lag" und man von nun an rechtlich 2 Wochen Zeit für die Bearbeitung hätte.
ist somit klar erkennbar unzutreffend.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 13:52:56
Das fängt ja gut an mit denen. Vielen Dank.

Die SB am 05.12.2024 meinte auch, sie wolle sich dafür einsetzen, dass bis 13.12. alles bearbeitet sei, auch hier Pustekuchen.

Die Hotline erzählt wieder etwas anderes.....

Welches Datum "empfehlt" ihr für ein Eilverfahren vor Gericht?
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Dezember 2024, 15:01:55
Zitat von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 13:52:56Welches Datum "empfehlt" ihr für ein Eilverfahren vor Gericht?

Hm, du hast absichtlich den Antrag erst im letzten Drittel des Novembers gestellt obwohl du seit 01. November hilfebedürftig bist. Jetzt dauert dir die Bearbeitung zu lange obwohl abzusehen war, dass die Bearbeitung kurz vor Jahresende etwas länger dauern wird?
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 15:07:13
Zitat von: Sheherazade am 16. Dezember 2024, 15:01:55Hm, du hast absichtlich den Antrag erst im letzten Drittel des Novembers gestellt obwohl du seit 01. November hilfebedürftig bist. Jetzt dauert dir die Bearbeitung zu lange obwohl abzusehen war, dass die Bearbeitung kurz vor Jahresende etwas länger dauern wird?

Richtigstellung:

Ich habe den Antrag Mitte November gestellt. Die Hotline sagte mir damals, dass die Bearbeitung 2 Wochen dauern wird. Dies stand auch so auf der Webseite vom Jobcenter, Stand November 2024. Jetzt wird man hingehalten und bekommt verschiedene Aussagen, noch dazu unzutreffende, siehe Ottokar.

Bitte keine falschen Unterstellungen, danke.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Dezember 2024, 15:17:39
Zitat von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 15:07:13Bitte keine falschen Unterstellungen, danke.

Ich unterstelle gar nichts, aber ich kann lesen.
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45meinen Bürgergeldantrag habe ich per Einwurfeinschreiben im November 2024 für November abgeschickt.
Dieser ist laut Sendungsverfolgung am 20.11.2024 eingegangen.

Ich weiß, die Bearbeitungszeit dauert etwas, darum geht es nicht.

Quelle (https://hartz.info/index.php/topic,135141.msg1619007.html#msg1619007)
 
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 15:46:19
Zitat von: Sheherazade am 16. Dezember 2024, 15:17:39
Zitat von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 15:07:13Bitte keine falschen Unterstellungen, danke.

Ich unterstelle gar nichts, aber ich kann lesen.
Zitat von: PaulNRW am 25. November 2024, 18:57:45meinen Bürgergeldantrag habe ich per Einwurfeinschreiben im November 2024 für November abgeschickt.
Dieser ist laut Sendungsverfolgung am 20.11.2024 eingegangen.

Ich weiß, die Bearbeitungszeit dauert etwas, darum geht es nicht.

Quelle (https://hartz.info/index.php/topic,135141.msg1619007.html#msg1619007)
 


Oh Mann, worum geht es Dir hier eigentlich?

Der Antrag ist vom 15.11., eingegangen am 20.11.2024 beim JC.

Du weißt natürlich alles besser, auch die Bearbeitungszeit von meinem JC, und dass die angegebenen 2 Wochen auch Fake waren, ebenso die Hinhaltetaktik jetzt.

Geht es Dir jetzt besser? Ich fasse es nicht.
Titel: Aw: Bearbeitungszeit erneut von 2 Wochen nach Nachreichung > Leistungsabteilung?
Beitrag von: Sheherazade am 16. Dezember 2024, 15:53:23
Zitat von: PaulNRW am 16. Dezember 2024, 15:46:19Der Antrag ist vom 15.11., eingegangen am 20.11.2024 beim JC.

Also eingegangen im letzten Drittel, vor Eingang des Antrages kann auch keine Bearbeitung stattfinden. Unterlagen nachgereicht am 05.12., nehmen wir mal ab da die 14 Tage (für existenzsichernde Leistungen), kommen wir beim 19.12. an. Wir haben heute den 16.12. und du denkst über ein Eilverfahren vor Gericht nach, weil dir die Hotline was vorgeschwurbelt hat. Merkst du was?