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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fragesteller123 am 16. Dezember 2024, 22:51:30

Titel: Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten
Beitrag von: Fragesteller123 am 16. Dezember 2024, 22:51:30
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten (ca. 400 Euro Nachzahlung) und habe darauf die Rechnung bezahlt und dies dem JC mitgeteilt. Das Jobcenter will aber wissen, warum der Vermieter erst im Jahr 2024 diese erstellt hat. Es wird dabei auf § 556 Abs. 3 BGB verwiesen und dass es geprüft werden müsse ob es überhaupt eine rechtliche Verpflichtung für die Zahlung gäbe. Nun gut, hab mir den Gesetzestext angeschaut und angeblich verjährt das Ganze schon nach einem Jahr. Also hätte ich doch keine Nachzahlung tätigen müssen? Dachte würde das erst nach 3 Jahren verjähren, so wie es bei zuvilrechtlichen Ansprüchen generell der Fall ist. Ich solle vom Vermieter also die Erklärung seinerseits dafür holen. Die Nebenkostenabrechnung scheint aber vom Versorger direkt erstellt worden zu sein, was an mich vom Vermieter weitergeleitet wurde. Verstehe ich das Ganze überhaupt nicht. Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten
Beitrag von: Milla am 17. Dezember 2024, 06:36:07
Dafür haben Vermieter zwölf Monate nach Ende des Kalenderjahrs Zeit. Kommt die Abrechnung zu spät, musst Du als Mieter eine Nachforderung nicht mehr bezahlen. Guthaben des Mieters bleiben von der Fristüberschreitung jedoch unberührt und müssen weiterhin ausgezahlt werden.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten
Beitrag von: Fragesteller123 am 17. Dezember 2024, 17:35:07
und wieso habe ich die Auflage den Vermieter zu fragen warum die Abrechnung so spät erstellt wurde? Wenn ich doch nichts nachzahlen müsste, dann müsste mir das JC mitteilen und die Kostenübernahme direkt ablehnen.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten
Beitrag von: turbulent am 17. Dezember 2024, 17:38:20
Auflage?
Es geht nicht um das Kalenderjahr, sondern um das Abrechnungsjahr.
Vielleicht hat Dein Vermieter gute Gründe, warum die Abrechnung jetzt erst erstellt wurde. Es gibt Ausnahmen.
Das JC muss Dir nicht mitteilen, was Du als Mieter machen kannst, darfst, sollst, musst. Das ist Deine Aufgabe.
Die Abrechnung wurde vom Versorger erstellt? Dem für Abfall? Oder dem für Wasser? Oder wie? Nebenkosten sind doch mehr als nur Heizkosten.
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten
Beitrag von: Sheherazade am 17. Dezember 2024, 17:41:16
ZitatAusnahmen gibt es allerdings, wenn der Vermieter nicht selbst schuld daran ist, dass die Betriebskostenabrechnung zu spät eingegangen ist.
Quelle (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/nebenkostenabrechnung-100.html)

Das Jobcenter möchte eine Begründung für die späte Betriebskostenabrechnung. Gibt es keine schlüssige Begründung, gibt es auch kein Geld vom Jobcenter.