Eine Grundsatzfrage:
Rechnet das JC bei Freiberuflern (Anlage EKS) die saisonal anfallenden Einkünfte durch Minijobs (sozialversicherungspflichtig) direkt auf dem Abschlussbescheid EKS ein?
MMn sind das ja zwei völlig unterschiedliche Einkommensformen, die nicht zusammengerechnet werden dürfen. Zumindest nicht auf dem Formular EKS, oder?
Danke schonmal 😃
Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Minijobs (sozialversicherungspflichtig)
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Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Abschlussbescheid EKS
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Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Formular EKS
Gibt es da ein Feld "sozialversicherungspflichtige Minijobs"???
Ich wünsche Dir, dass andere Dein Anliegen besser verstehen als ich.
Zitat von: turbulent am 20. Dezember 2024, 11:23:12Ich wünsche Dir, dass andere Dein Anliegen besser verstehen als ich.
Dem Wunsch schließe ich mich an.
Selbständige Jobs (mit EKS) und abhängige Jobs sind unterschiedlich zu betrachten.
Der Selbständige über die EKS wird auf 6 Monate aufgeteilt berechnet (wie normal)
Der abhängige Job, egal ob Minijob oder sozialverpflichtend wird in dem Monat angerechnet, in dem der Job ausgeführt UND der Lohn eingeht.
Bei der Berechnung des Freibetrages nach § 11 SGBII wird der Durchschnitt des selbständigen nach EKS und dem abhängigen Jobs wie oben geschildert, in dem Falle vom Brutto ermittelt.