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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08

Titel: Anlage EKS und saisonale Minijobs
Beitrag von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08
Eine Grundsatzfrage:

Rechnet das JC bei Freiberuflern (Anlage EKS) die saisonal anfallenden Einkünfte durch Minijobs (sozialversicherungspflichtig) direkt auf dem Abschlussbescheid EKS ein?

MMn sind das ja zwei völlig unterschiedliche Einkommensformen, die nicht zusammengerechnet werden dürfen. Zumindest nicht auf dem Formular EKS, oder?

Danke schonmal 😃
Titel: Aw: Anlage EKS und saisonale Minijobs
Beitrag von: turbulent am 20. Dezember 2024, 11:23:12
Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Minijobs (sozialversicherungspflichtig)
?

Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Abschlussbescheid EKS
?

Zitat von: Susanne vom See am 20. Dezember 2024, 10:59:08Formular EKS
Gibt es da ein Feld "sozialversicherungspflichtige Minijobs"???

Ich wünsche Dir, dass andere Dein Anliegen besser verstehen als ich.
Titel: Aw: Anlage EKS und saisonale Minijobs
Beitrag von: Sheherazade am 20. Dezember 2024, 11:48:34
Zitat von: turbulent am 20. Dezember 2024, 11:23:12Ich wünsche Dir, dass andere Dein Anliegen besser verstehen als ich.

Dem Wunsch schließe ich mich an.
Titel: Aw: Anlage EKS und saisonale Minijobs
Beitrag von: Quinky am 20. Dezember 2024, 13:09:37
Selbständige Jobs (mit EKS) und abhängige Jobs sind unterschiedlich zu betrachten.
Der Selbständige über die EKS wird auf 6 Monate aufgeteilt berechnet (wie normal)
Der abhängige Job, egal ob Minijob oder sozialverpflichtend wird in dem Monat angerechnet, in dem der Job ausgeführt UND der Lohn eingeht.
Bei der Berechnung des Freibetrages nach § 11 SGBII wird der Durchschnitt des selbständigen nach EKS und dem abhängigen Jobs wie oben geschildert, in dem Falle vom Brutto ermittelt.