Hallo ihr lieben
Also ich habe knapp 40 voll durch gearbeitet nun habe ich viele Einschränkungen.
Bin im Bürgergeld .
seid dem 17.01.24 habe ich den Pflegegrad 2 und Schwerbehinderung mit 50 % ohne Buchstabe .
Nun meine Frage ... kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Da ich gelesen habe das dies nur mit zb. einem G geht .
vg. PeterPan
du bekommst bei P2 über 300 Euro Pflegegeld mtl. von der Pflegekasse. Die werden dir nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
Do solltest deinen Pflegegeldbescheid und auch deinen Schwerbehindertenausweis dem Jobcenter aber bekannt nachen.
Hallo
Das JC ist schon längst informiert worden.
Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .
Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Das bekommt doch die Pflegekraft .
bei Pflegegrad 2 gibt es z.Z. folgende Leistungen (steuerfrei):
332 € Pflegegeld direkt an Pflegebedürftigen
oder 761 € Pflegesachleistungen an zugelassenen Pflegedienst
und125 € Entlastungsbetrag an zugelassenen Pflegedienst
Gruß hko
Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 07:17:13Was habe ich von über 300 Euro ? nichts ...
Du hast eine Pflegekraft. Soll sie umsonst arbeiten oder möchtest du das selber zahlen??
Also es geht darum ob das JC eine Zusatzleistung bzw einen Mehrbedarf erstattet.
Aufgrund des Pflegegrad 2 u. Schwerbehinderung mit 50 %
Nur darauf bezieht sich die Fragestellung.
Vg. PeterPan
Zitat von: PeterPan am 21. Dezember 2024, 15:58:11Also es geht darum ob das JC eine Zusatzleistung bzw einen Mehrbedarf erstattet.
Wenn du einen Mehrbedarf an -keineAhnungwas- nachweisen kannst, vielleicht. Ansonsten sollte dein Bedarf mit dem Regelsatz, KdU und dem Pflegegeld (für die Pflegekraft) abgedeckt sein.
Im SGB 2 gibt es für Erwerbsfähige mit Schwerbehinderung nur dann und so lange einen Mehrbedarf, wie diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Ja ich dachte daran das die Meschen mit 50 % und einem Zusatzzeichen zb. einem G für Gehbehinderung haben.
Das diese auch mehr Leistung vom JC bekommen .
Da ich noch kein G habe dachte ich das evtl. mein Pflegegrad 2 etwas beim JC auswirkt.
Allein wegen Pflegegrad und/oder GdB gibt es im SGB II keinen Anspruch auf Mehrbedarf.
Im SGB XII gibt es ab GdB 50 mit Merkzeichen G einen Anspruch auf Mehrbedarf i.H.v. 17%, diesen erhalten voll erwerbsgeminderte Personen, die in einer BG mit einer erwerbsfähige Person leben und deshalb Leistungen des SGB II bekommen. Das trifft auf dich aber nicht zu.
Zitat von: PeterPan am 20. Dezember 2024, 20:47:12kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Was hast Du denn für einen Mehrbedarf? Was an Deiner Krankheit/Einschränkung kostet Dich mehr als wenn Du gesünder wärst?
Zitat von: turbulent am 21. Dezember 2024, 20:30:23Zitat von: PeterPan am 20. Dezember 2024, 20:47:12kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Was hast Du denn für einen Mehrbedarf? Was an Deiner Krankheit/Einschränkung kostet Dich mehr als wenn Du gesünder wärst?
Gute Frage :-) ja stimmt .... da hast du Recht
Zitat von: PeterPan am 27. Dezember 2024, 10:25:38Zitat von: turbulent am 21. Dezember 2024, 20:30:23Zitat von: PeterPan am 20. Dezember 2024, 20:47:12kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Was hast Du denn für einen Mehrbedarf? Was an Deiner Krankheit/Einschränkung kostet Dich mehr als wenn Du gesünder wärst?
Gute Frage :-) ja stimmt .... da hast du Recht
Guten Morgen
Dann stellt sich doch die Frage was haben Menschen Mit 50% + KZ. G für einen Mehrbedarf ??
Die ganze Thematik Widerspricht sich doch.
Die bekommen im SGB II auch keinen Mehrbedarf. Dazu müssten sie voll erwerbsgemindert sein.