Der Vorwurf, Bürgergeldbezieher hätten ihre Hilfebedürftigkeit "selbst herbeigeführt", wird von Jobcentern immer wieder erhoben. Das Jobcenter will dann Leistungsrückforderungen wegen "sozialwidrigen Verhaltens" geltend machen. In diesem Fall hat die Behörde sogar dafür gesorgt, dass die Arbeitsstelle nicht angetreten werden konnte.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-verursachte-jobverlust-und-forderte-6000-euro-hartz-iv-leistungen-zurueck-skandal