Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Cheffe am 23. Dezember 2024, 16:35:46

Titel: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: Cheffe am 23. Dezember 2024, 16:35:46
Hallo,
mein Vorsatz für 2025 ist, das ich vom Mob-Center alle über mich gespeicherten Daten bekomme.
Betrifft das auch den Sachbearbeiter, der für das Geldüberweisen zuständig ist, oder nur den Fallmanager?

Wünsche allen frohe Weihnachten!
Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: jens123 am 23. Dezember 2024, 17:54:16
Sie müssen alles rausrücken, analog und digital. Einzige Ausnahmen: Daten mit Bezug zu Geschäfts-/ Betriebsgeheimnissen, zu laufendem Rechtsstreit, zu beteiligten dritten Privatpersonen.

"...Hiervon umfasst sind alle Daten und Informationen mit Bezug zu Ihrer Person (Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO), die beim Verantwortlichen vorhanden sind. Das Auskunftsrecht bezieht sich also nicht nur auf sogenannte Stammdaten wie etwa Name, Adresse und Geburtsdatum,  sondern beispielsweise auch auf die mit Ihnen geführte Kommunikation und interne Vermerke der Behörde oder des Unternehmens, soweit diese personenbezogene Daten von Ihnen enthalten..."
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

Siehe auch:
1. EuGH: Tragweite des DSGVO-Auskunftsanspruchs auf Übermittlung einer Kopie
https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-umfang-datenkopie-datenauskunft-dsgvo.html
2. Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
3. Art. 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html
4. Auskunftsrecht: DSGVO-Wissen für Betroffene & Unternehmen
https://www.dr-datenschutz.de/auskunftsrecht-dsgvo-wissen-fuer-betroffene-unternehmen/
5. Was ist eine ,,Kopie" im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DSGVO?
https://www.datenschutz-notizen.de/was-ist-eine-kopie-im-sinne-des-art-15-abs-3-dsgvo-1942593/
Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: Sensoriker am 23. Dezember 2024, 19:15:14
Zitat von: Cheffe am 23. Dezember 2024, 16:35:46alle über mich gespeicherten Daten bekomme
Bekommen wirst du wohl eher gar nichts.
Du kannst Akteneinsicht verlangen. Das heißt vor Ort die Unterlagen anschauen.
Soviel ich weiß, aber nur wenn es für einen aktuellen "Fall" benötigt wird. Einfach mal so geht glaube ich nicht.
Kopien kannst du auf eigene Kosten anfertigen lassen. Je nachdem wie groß deine Akte ist, kann das gut ins Geld gehen.
Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: GünsTiger am 24. Dezember 2024, 22:51:46
Arbeitshilfe zu Artikel 15 DSGVO -

Hilfestellung für Jobcenter zum Umgang mit Anträgen nach Art. 15 DSGVO

(Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2020/2020-Arbeitshilfe-Artikel-15-Jobcenter.html
Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: 180 am 25. Dezember 2024, 00:29:45
Wenn du alles verlangst, musst du alles binnen 30 Tagen bekommen.
Manchmal verweigern JC rechtswidrig die Auskunft, dann geht's halt nochmal ne Runde über den Bundesdatenschutzbeauftragten (echtes JC) oder Landesdatenschutzneauftragten (Optionskommune). Spätestens dann bekommst du die Kopien.



Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: Neanderthaler am 05. Januar 2025, 01:05:04
Die Realität war bei mir anders: Es hieß "Sie können vorbeikommen und sich alles am Monitor ansehen." Hab ich dann nicht gemacht, was wohl auch deren Absicht war. Man stelle sich vor, man tut 50.000 Worte auf 500 Seiten lesen, während ein FM dir auf dem Nacken schnieft und für dich die Seiten öffnet, weil anfassen darf man bestimmt nix, denn das erlaubt dir kein Gesetz.
Also von wegen DSGVO, ein Rotz ist das...
Titel: Aw: DSGVO-Anfrage
Beitrag von: red1765 am 05. Januar 2025, 09:01:00
Zitat von: 180 am 25. Dezember 2024, 00:29:45Wenn du alles verlangst, musst du alles binnen 30 Tagen bekommen.

Eben nicht, hättest den Link über dir anklicken sollen.

Zitat1.3 Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitung eines Antrages auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO muss gemäß
Art. 12 Abs. 3 DSGVO innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags erfolgen.
Kann die Bearbeitung unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von
Anträgen im Einzelfall nicht innerhalb eines Monats erteilt werden, kann die Frist
um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden.
Die Gründe für die
Verlängerung sind der antragstellenden Person innerhalb eines Monats
mitzuteilen. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.