Hallo zusammen,
ich bin seid 08.2021 AU.
Ich wurde immer weiter gesetzlich AU- Geld weiter geschoben= Arbeitgeber, Krankenkasse, ALG1 ... habe dann Bürgergeld beantragt= meine Frau verdient zuviel= wir sind vermögend. Jetzt bekomme ich kein Geld seid 07.2024. Durch meine Krankheit habe ich einen GdB 70 G, kann meinen Beruf nicht mehr ausüben und mein Chef kann mir keine Anstellung bieten= Aufhebungsvereinbahrung zum 31.12.2024 getroffen. Am 02.01.2025 wieder zum Arzt und zum Arbeitsamt= dann bin ich offiziell Arbeitslos ... auch wenn ich schon ALG1/ KRANKENGELD bezogen habe= habe ich da dann nicht Anrecht auf Arbeitslosengeld?
Gruß Südschwede
Hast du deine 72 Wochen Krankengeld schon aufgebraucht?
Zitat von: Südschwede am 25. Dezember 2024, 16:13:23Am 02.01.2025 wieder zum Arzt und zum Arbeitsamt= dann bin ich offiziell Arbeitslos ...
Wenn du weiter krankgeschrieben bist, wird man dich nicht als melden.
Und nein, du hast keinen Anspruch mehr auf Alg I wenn du den Anspruch im Rahmen der Aussteuerung aufgebraucht hast.
Ja, ich habe den Anspruch schon aufgebraucht.
Da hat man 41.5 Jahre eingezahlt , wird nicht verschuldet mal richtig böse Krank= hat nach 3,5 Jahren Job mehr und zusätzlich GdB 70G ... und keiner fängt einen auf. :wand:
Rentenantrag schon gestellt?
Zitat von: Südschwede am 26. Dezember 2024, 06:27:13und keiner fängt einen auf.
Doch, üblicherweise die Rentenversicherung.
Um Alg1 mit Nahtlosigkeit nach Krankengeld zu bekommen, muss ja zwangsläufig ein Reha- oder Rentenantrag gestellt worden sein.
Was war denn da das Ergebnis? Da der Chef anscheinend nach einem leidensgerechten Arbeitsplatz gefragt wurde und den nicht anbieten kann, klingt das eher nach Berufs- aber nicht Erwerbsunfähigkeit.
Und, das klingt jetzt hart:
Zitat von: Südschwede am 26. Dezember 2024, 06:27:13Da hat man 41.5 Jahre eingezahlt
es gibt Menschen, die zahlen ihr Leben lang ein und bekommen nie etwas "raus". Weil sie nicht lange krank werden, weil sie nicht alo werden, weil sie vor der Rente sterben... Den Leistungen liegt nämlich das Solidarprinzip zugrunde. Ohne "krank", wären deine 41,5 Jahre im reinen Alo-Bezug sogar nur 1 bis 2 Jahre "wert" gewesen.
Wie alt bist du? 41 Jahre gearbeitet, fast 4 Jahre krank = 45 Jahre. Solltest du nicht in einem Alter sein, in dem zumindest Altersrente mit Abschlägen in Betracht kommt?
Zitat von: Flinte am 26. Dezember 2024, 06:50:35Rentenantrag schon gestellt?
Termin bei der RVA im 02.2025