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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sabine11111 am 26. Dezember 2024, 19:20:43

Titel: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: Sabine11111 am 26. Dezember 2024, 19:20:43
Hallo:
wie lange muss mindestens ein Mietvertrag laufen, damit es das Jobcenter deswegen, wegen der Mietdauer, nicht ablehnt?
Gibt es Mindestmietdauer?
Oder können auch Mietverträge von 3 oder 4 oder 5 Monate akzeptiert werden?
Ich hatte irgendwo gelesen, dunkle Erinnerung, dass Mietverträge von 6 Monaten für Jobcenter Ok sind, wie gesagt, das sage ich als vage Erinnerung.
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: turbulent am 26. Dezember 2024, 21:04:02
Wenn Du in den Tagespendelbereich einer neuen Arbeitsstelle umziehst, nach kurzer Zeit entlassen wirst, "reicht" auch ein sehr kurzer Zeitraum. Es muss (grob formuliert) deutlich sein, dass Du die Wohnung angemietet hast in dem Glauben, die KdU selber finanzieren zu können. Und Du eben nicht geplant hast, dass das JC die Miete schon übernimmt.
Das ist der Unterschied, eine wirklich Frist gibt es da nicht.
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: Sabine11111 am 26. Dezember 2024, 21:07:26
Es geht um Bezug von Bürgergeld jetzt und auch nach dem Umzug.
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: Sensoriker am 26. Dezember 2024, 21:11:19
Kommt jetzt die nächste gute Nacht Geschichte?
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: turbulent am 26. Dezember 2024, 21:14:21
Ach, danke. Ich hatte es nicht erkannt.
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: Sabine11111 am 26. Dezember 2024, 21:16:27
Es ist die Frage, ob kürzere Mietverträge unter 6 Monaten vom Jobcenter anerkannt werden?
Was ist denn falsch an dieser Frage?
Wenn man nichts zu sagen, dann sollte man auch sein Maul halten.
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: turbulent am 26. Dezember 2024, 22:34:55
Du hast doch eine Antwort bekommen.
Ja, es gibt Fälle, da werden auch jüngere Mietverträge "anerkannt". Die Bedingungen sind in Deinem Fall aber nicht erfüllt, da Du ja bereits im Bürgergeldbezug bist und auch planst, das weiterhin zu bleiben.
Easy.
Nächste Idee, bitte. Und nächsten Account auch gleich vielleicht?
Titel: Aw: Dauer des Mietvertrags
Beitrag von: Sabine11111 am 26. Dezember 2024, 23:02:51
Zitat von: turbulent am 26. Dezember 2024, 22:34:55Ja, es gibt Fälle, da werden auch jüngere Mietverträge "anerkannt". Die Bedingungen sind in Deinem Fall aber nicht erfüllt, da Du ja bereits im Bürgergeldbezug bist und auch planst, das weiterhin zu bleiben.

Danke.
Welche Bedingungen sind das?