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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: n8eule am 27. Dezember 2024, 11:40:44

Titel: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: n8eule am 27. Dezember 2024, 11:40:44
Hallo, guten Tag,
ich hoffe, Ihr alle hattet ein schönes Weihnachtsfest, und wünsche Euch einen guten Start in ein erfolgreiches, weniger stressfreies und vor allem gesundes neues Jahr!
Ich lese schon lange mit großem Interesse Artikel dieser Webseite, bin aber gerade erst den Forum beigetreten. Ich habe nämlich eine schon langwährende Frage. Meine Schwester ist behindert, hat an ihrem Wohnort ein Auto und besitzt auch einen Parkausweis (blau). Ab und zu kommt sie aber mit der Bahn und ich muss sie abholen. Dann hat sie ihren Parkausweis zwar im Zug dabei, aber ich habe ihn ja nicht in meinem Auto. Nun meine Frage:

Wie kann ich in diesem Fall die Parkerleichterungen für Behinderte nutzen, bis ich mit meiner Schwester in ihrem Rollstuhl am Auto bin?

Ich freue mich auf eure Antworten! '
Titel: Aw: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Dezember 2024, 12:29:24
Zitat von: n8eule am 27. Dezember 2024, 11:40:44Wie kann ich in diesem Fall die Parkerleichterungen für Behinderte nutzen, bis ich mit meiner Schwester in ihrem Rollstuhl am Auto bin?

Gar nicht.
Titel: Aw: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: NRWMaster am 27. Dezember 2024, 13:03:50
Ihr braucht dne blauen  Parkausweis der dient bei j edem Transport für Menschen mit Merkzeichen AG
Titel: Aw: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: Sheherazade am 27. Dezember 2024, 14:07:21
Diesen Ausweis hat die Freundin ja, wenn sie mit dem Zug ankommt - in der Tasche. Demnach kann TE ihr/sein Auto beim Abholen (oder auch Wegbringen) der Freundin am Bahnhof NICHT konsequenzlos auf einem Behindertenparkplatz stehen. Nur, wenn der Ausweis im Auto liegt.
Titel: Aw: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: turbulent am 27. Dezember 2024, 19:29:10
Wenn Du sie abholst, kannst Du sie doch schieben? Braucht sie dann wirklich den absolut kürzesten Weg? (Das ist das, was die Parkausweis-Ausgebenden fragen würden.)
Titel: Aw: Parkausweis bei (außergewöhnlicher) Gehbehinderung
Beitrag von: begees am 01. Januar 2025, 21:26:21
Deine Schwester könnte bei ihrer Stadtverwaltung mal anfragen, ob sie auch den orangenen Parkausweis bekommen könnte (neben dem blauen). Den könnte sie dir geben oder zusenden und dann kannst du zumindest kostenfrei auf einem normalen Parkplatz parken, wenn du sie abholst oder bringst.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/mobil-behinderung/parkerleichterungen-behinderte/