Darf das Jobcenter dazu auffordern, in eine vorzeitige Rente mit Abschlägen einzutreten, damit sie aus dem Bezug herausfällt?
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-darf-jobcenter-zur-vorzeitigen-rente-mit-abschlaegen-auffordern-urteil
1.denn doch lieber zurück zum alten sozialsystem..da gäbe das nämlich nicht..und man währe längst wenn man für den arbeitsmarkt nicht mehr geeignet währe in der sozialhilfe..und man hätte sich diese teuren gerichtskosten sparren können..
2.wenn das jc dazu auffordert..denn sollte die rente auch im vollem umfang gezahlt werden mit allem drum und drann..die fordern auf..aber das das dem jenigen abzüge mit sich bringt interessiert denen denn nicht..
das sind alte Regelungen.
Bei einer jetzigen Situation, wie im Fall geschildert, ist eine vorzeitige Rentenbeantragung NICHT verpflichtend. Auch kann das Jobcenter in einem solchen Falle NICHT eine Rente beantragen!
Die Unbilligkeitsverordnung ist geändert worden
Bestes Beispiel, dass sich nicht mal die Mühe gemacht wird den Beitrag zu lesen bevor man den Link hier postet.
Wäre leicht aufgefallen, dass das ganze 10 Jahre her ist.
Die Autorin dort kramt in der letzten Zeit gerne alte Sachen wieder raus und postet sie als neu.
Zitat von: Quinky am 30. Dezember 2024, 08:51:07Die Unbilligkeitsverordnung ist geändert worden
Und bleibt hoffentlich auch über 2026 hinaus bestehen.
Es ging hier, um nichts anderes als eine Rentenkürzung zu erzwingen.