Bezieher von Bürgergeld sind nicht verpflichtet, sich dauerhaft in ihrer Wohnung aufzuhalten bzw. nächtigen, so entschieden vom LSG BB, Beschluss v. 17.06.2024 – L 20 AS 364/24 B ER -.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-buergergeldbezieher-muessen-sich-nicht-staendig-in-ihrer-eigenen-wohnung-schlafen-nov
Zitatwo sich der Leistungsbeziehende tatsächlich aufhält, zum Bsp. Übernachtungen bei Freunden stehen dem nicht entgegen.
Muss dann der LB jedes Mal Ortsabwesenheit beantragen wenn man woanders übernachtet?
Zitat von: Milla am 30. Dezember 2024, 15:02:14der LB jedes Mal Ortsabwesenheit beantragen wenn man woanders übernachtet?
So weit kommt es noch.
Die JC schnüffeln definitiv schon viel zu viel im Leben eines LB rum.
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. Dezember 2024, 15:05:38So weit kommt es noch.
wer weiss...auch das traue ich denen zu..so wie sich das jc auführt haben die sonderrechte und müssen sich allenanschein an nichts halten.. :weisnich:
Milla
Zitat von: Milla am 30. Dezember 2024, 15:02:14Muss dann der LB jedes Mal Ortsabwesenheit beantragen wenn man woanders übernachtet?
Nein
MfG FN
Bürgergeldempfänger können sich gar nicht leisten irgendwo anders zu übernachten. Weder Hotel noch Urlaub sind möglich wegen dem zu geringen Satzes.
Zitat von: hanskanns am 02. Januar 2025, 08:14:43Bürgergeldempfänger können sich gar nicht leisten irgendwo anders zu übernachten. Weder Hotel noch Urlaub sind möglich wegen dem zu geringen Satzes.
das ist diesem durchaus bewust...gemeint ist bei seiner/nen freund freundin..oder freunden..
Zitat von: hanskanns am 02. Januar 2025, 08:14:43Bürgergeldempfänger können sich gar nicht leisten irgendwo anders zu übernachten
Man braucht nur die richtigen Ideen, es gibt immer noch eine Menge Alternativen.
Da braucht es nur Geld für Essen, was man auch so ausgeben muss.
(im Sommer auch das fast nicht)