Hallo!
Mein Kumpel (Steuerklasse 1) hat einen Vollzeitjob mit 2583,33€ und noch einen Minijob. Wie verhält es sich da mit dem Dazuverdienst?
In seiner Abrechnung steht: 512,50 Euro Aushilfslohn und 62,50 Euro Nacht-Zuschlag (Steuerfrei). Also insgesamt: 575,00 Euro.
Wird der in eine andere Steuerklasse versetzt? Oder "passiert" da irgendwas?
Weil die Minijob-Grenze liegt ja 2024 bei 538,00 Euro.
Da passiert nichts.
Zitat1. Steuerfreie Zuschläge
Wer nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt dafür häufig einen Zuschlag. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig dafür: Der Grundverdienst, auf dem die Berechnungen beruhen, darf 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen.
Quelle (https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/minijob-diese-extra-zahlungen-werden-nicht-angerechnet)