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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Vitaz am 30. Dezember 2024, 15:24:58

Titel: Hilfe für einsame und hilflose Menschen
Beitrag von: Vitaz am 30. Dezember 2024, 15:24:58
75-jährige Frau, Flüchtling aus der Ukraine. Hat Parkinson und Typ-1-Diabetes mellitus sowie Begleiterkrankungen (fortschreitende Sehbehinderung, Durchblutungsstörungen, Herz-Kreislauf-Versagen). Derzeit kann er nicht selbständig kochen, benötigt ständig Unterstützung bei der Essenszubereitung, dem Einkauf im Laden. Er bewegt sich super Schwierigkeiten und häufige Stopps. Kann Deutsch nicht mehr lernen, wenn er offizielle Korrespondenz entgegennimmt. geschrieben, und zweitens, weil sie nichts alleine schreiben kann (starkes Handzittern), was auch dadurch, dass sie jetzt in einem Flüchtlingsheim in einer ländlichen Gegend mit sehr schlechter Busverbindung lebt, erheblich erschwert wird , und wo sie Hilfe suchen kann, und außerdem hat sie nicht die Kraft und Gesundheit, dies zu tun. Ihr wurde eine Behinderung von nur 50 GdB zugewiesen, was für ihren Diabetes angenommen wird, aber ihren wirklich ernsten Zustand nicht berücksichtigt . Auf welche Hilfe kann sie zählen und an wen kann sie sich wenden? Ist es für sie möglich, eine Art Beraterin oder Assistentin bei der Lösung rechtlicher und sozialer Fragen zu ernennen?
Titel: Aw: Hilfe für einsame und hilflose Menschen
Beitrag von: BigMama am 30. Dezember 2024, 17:24:03
Was ist mit ihrer Familie bzw den Menschen, die ihr geholfen haben nach Deutschland zu kommen?
Titel: Aw: Hilfe für einsame und hilflose Menschen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2024, 17:37:59
Vitaz

Ist nicht meine Materie aber ein Hinweis sei mir erlaubt.

Könnte sein das dein Beitrag nicht ernst genommen wird wenn du einmal von einer Frau schreibst
dann von einem Mann und dann
wieder von einer Frau.

Zitat von: Vitaz am 30. Dezember 2024, 15:24:58Ist es für sie möglich, eine Art Beraterin oder Assistentin bei der Lösung rechtlicher und sozialer Fragen zu ernennen?
da wäre es am besten wenn sie/er sich bei der Gemeinde erkundigt.
Das dürfte über den Begriff des "gesetzlichen Betreuers" gehandelt werden und da dann wahrscheinlich in sämtlichen Bereichen.
Aber das wird einem dann schon mitgeteilt.Zumindest wären die von Gesetzeswegen dazu verpflichtet.

MfG FN
Titel: Aw: Hilfe für einsame und hilflose Menschen
Beitrag von: Frosti am 19. Februar 2025, 09:52:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2024, 17:37:59Könnte sein das dein Beitrag nicht ernst genommen wird wenn du einmal von einer Frau schreibst dann von einem Mann und dann wieder von einer Frau.

Da die Person offensichtlich bereits eingstuft wurde, gibt es doch bereits Hilfe. Warum sollte das jetzt mehr Hilfe sein, als bei den Einheimischen? Ist auch nicht verständlich. Was wird da erwartet? Ein Auto, um keine Busverbindung nehmen zu müssen?
Titel: Aw: Hilfe für einsame und hilflose Menschen
Beitrag von: oldtom am 08. März 2025, 20:34:28
Zitat von: Vitaz am 30. Dezember 2024, 15:24:58..eine Art Beraterin oder Assistentin bei der Lösung rechtlicher und sozialer Fragen zu ernennen?
Ja gibt es. Nennt sich Betreuer, sie kann einen Antrag beim Gericht stellen - oder sich einfach an die Betreuungsstelle der Stadt wenden (die macht das dann) . Veraussetzung: Er/Sie kann aus gesundheitlichen Gründen seine /ihre Interessen nicht selbst vertreten..