Hallo,
ich habe Bürgergeld beantragt und habe 2 Fragen dazu:
1. Mein Bürgergeld ist noch nicht bewilligt, habe kein Geld / Bescheid bekommen, ebenso sagte die Jobvermittlerin beim Erstgespräch vor Ort, dass mir der Kooperationsplan noch per Post geschickt werden soll. Diesen Plan habe ich bis heute nicht erhalten, wie gesagt auch kein Geld oder Bescheid, dafür aber schon 7 Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgebelehrung. Ist das so in Ordnung? Also schon auf Stellen bewerben vom Amt, obwohl mein Erstantrag noch gar nicht bewilligt wurde und mir auch kein Kooperationsplan vorliegt. Wortwörtlich meinte die Vermittlerin, ihr Drucker ginge nicht und sie will mir den Plan per Post zuschicken. Doch das tat sie bisher nicht, es kamem nur die Stellenvorschläge von ihr, Termin war vor 2 Wochen.
2. Falls ich nicht rechtzeitig mein Geld bekommen sollte, wie ist das mit der Miete? Kann ich jemand anderes die Miete überweisen lassen für den Vermieter oder ist das dann ein Einkommen oder eine "Schenkung" für mich?
Danke
Hallo,
der KO-Plan hat 0 Vorteile für dich, kann aber Nachteile haben. Einfach vergessen und niemals die SB daran erinnern...
Wenn die VVs ohne RFB sind, kannst du die einfach ignorieren und abheften. Sanktioniert werden kann nur, wenn die eine RFB haben.
Das mit der Miete ist kein Problem bei Dritten. Einfach einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen (Datum vor Überweisung des Geldes!). Einfach reinschreiben, dass das Darlehen zur Existenzsicherung notwendig ist, weil das JC zu langsam arbeitet und dass du das Geld zurückzahlst, sobald das JC es dir auszahlt - spätestens jedoch bis 31.12.2030.
Fertig, schon hat das JC keine Chance was anzurechnen.
Falls das Geld bis Anfang Januar nicht da ist, nachfragen. Bei abweisender Antwort fragen, ob sie das per einstweiliger Anordnung über das SG bevorzugen.
Ok, danke.
Brauche ich so einen Vertrag auch, wenn ein Bekannter XY von seinem Konto die Miete einfach überweist? Ich sage ihm also, dass er die Miete für Januar 2025 überweisen soll und ich überweise es ihm zurück, wenn ich das Bürgergeld habe? Oder sollte man da auch einen Vertrag machen, obwohl er mir ja nichts auszahlt. Mein Konto bleibt ja unberührt. Ich muss dann später dem Jobcenter ja nur erklären, wer die Miete übernommen hatte.
Besser ist ein Darlehensvertrag...
Wenn das ein Vertrauter ist, kann man den Darlehensvertrag auch einfach später rückdatieren, falls irgendein möchtegern SBchen vom JC ein Affentheater veranstaltet. ;)
Spätestens Mitte des Monats per eA beim Sozialgericht erzwingen. Ein Bekannter kann einfach die weitere Unteretützung offiziell verweigern (damit die Grundlage für das Eilverfahren gegeben ist( und sich Ende Januar doch nochmal umentscheiden...
Ok, Danke.
Für das Eilverfahren wäre es also "ungünstig", wenn wer anderes alles bezahlt, da dann die Not nicht mehr so groß ist, verstehe.
Guten Rutsch.
Wann hast du den Antrag beim JC eingereicht?
Sobald eine angemessene Frist rum ist, mach mal Druck dort. Leistungen vorläufig zu bewilligen dauert 10 Minuten inklusive Zigaretten Pause.
Für Januar ist die Miete zum Glück gesichert durch Freunde/Verwandte, aber dann muss das JC zur Zahlung verpflichtet werden, dass ab Februar das JC zahlt.
Zitat von: ReGa741 am 31. Dezember 2024, 16:15:53ich habe Bürgergeld beantragt
Wann genau hast du den Antrag gestellt, wann genau soll Leistungsbeginn sein?
Ab Antragstellung muss man sich auf die Stellenangebote bewerben, ist jedoch keine Rechtsfolgebelehrung enthalten, dann nicht.
Zitat von: ReGa741 am 31. Dezember 2024, 16:15:53dafür aber schon 7 Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgebelehrung.
Zitat von: 180 am 31. Dezember 2024, 17:27:42Wenn die VVs ohne RFB sind, kannst du die einfach ignorieren und abheften
Oder sich einfach mal bewerben!