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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 02. Januar 2025, 09:06:50

Titel: Sparbuch 450.000 € kein Vermögen beim Bürgergeld
Beitrag von: selbiger am 02. Januar 2025, 09:06:50
Ein Sparvermögen in Höhe von 450.000 €, welches der Vater für seinen erwachsenen Sohn und Großvater seinen Enkeln auf mehrere Sparbücher eingezahlt hat, lässt die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/ Bürgergeld für die Familie nicht entfallen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/paukenschlag-sparbuch-450-000-e-kein-vermoegen-beim-buergergeld