Ein Sparvermögen in Höhe von 450.000 €, welches der Vater für seinen erwachsenen Sohn und Großvater seinen Enkeln auf mehrere Sparbücher eingezahlt hat, lässt die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II/ Bürgergeld für die Familie nicht entfallen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/paukenschlag-sparbuch-450-000-e-kein-vermoegen-beim-buergergeld