Die Leistungen des Bürgergeldes müssen den Zweck der Existenzsicherung und damit der Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Zusätzlich sollen sie nach dem SGB II eine Wiedereingliederung ermöglichen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/dann-darf-das-jobcenter-buergergeld-nur-sachleistungen-statt-sozialgericht-entschied
Wieder mal ne olle Kamelle.
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2025, 09:57:17Wieder mal ne olle Kamelle.
du stehtst doch drauf gibs zu..
Zitat von: selbiger am 02. Januar 2025, 13:34:26du stehtst doch drauf gibs zu..
Was soll das? Was möchtest du mir damit sagen?
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2025, 14:04:47Was soll das? Was möchtest du mir damit sagen?
naja..sonst würdest du nicht ständig auf meine artikel reagieren..anstatt konstuktiv drauf einzugehen..meines erachtens geht es in diesem artikel um gerichtsentscheidungen..und nicht wie offt es irgendwann irgendwo schonmal erwähnt wurde..
warst das nicht du die mich blockierte um die von mir verlinkten artikel nicht lesen zu müssen oder wollen..??wenn das so ist wiedersprichst du dich..denn du liest sie dann doch..und entblockst mich extra dafür..also must du ja darauf stehen..
also warum den diese empörte frage was das soll..??
Zitat von: selbiger am 02. Januar 2025, 14:11:28naja..sonst würdest du nicht ständig auf meine artikel reagieren..a
Ständig? Weil ich heute auf zwei deiner Artikel eingegangen bin?
Zitat von: selbiger am 02. Januar 2025, 14:11:28warst das nicht du die mich blockierte um die von mir verlinkten artikel nicht lesen zu müssen oder wollen..??
Auch hier irrst du dich.
Im Gegensatz zu dir weiß ich noch wer das war.
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2025, 14:15:27Weil ich heute auf zwei deiner Artikel eingegangen bin?
das ist nicht nur heute..
Zitat von: BigMama am 02. Januar 2025, 14:15:27Auch hier irrst du dich.
stimmt..hast recht..ich weis es auch..in diesem fall sorry..war ja nur ne frage..