Hallo Forum,
ich beziehe Bürgergeld und bin selbsständig. Krankheit, Alter und Kundenwegfall wegen Corona haben meine Einnahmen stark geschrumpft. Manchmal läuft garnichts. Ich werde auch gerade vom Jobcenter auf Arbeitsunfähigkeit/Schwerbehindertenausweis geprüft. Nun habe ich seit langem wieder einen machbaren Auftrag gehabt und bekomme Euro 2.400,-- Euro.
Das ist meine Frage: ist es richtig dass dieses Geld auf den gesamten 6-monatigen BWZ anteilig gerechnet wird, also Euro 400,-- pro Monat? Und dass ich dann davon 160,-- Euro pro Monat behalten darf (Euro 100,-- Freibetrag plus 20% aus 100,-- bis 400,--, gleich 60,--)?
Und weiterhin - wird der Betrag von knapp Euro 1.400,-- sofort komplett fällig oder wird er monatlich von den Bezügen z.B. per 10% Minderung abgezogen? Ich meine nämlich dass die das schonmal so gemacht haben als ich durch Einnahmen einen Überschuss hatte.
Vielen Dank
S.
Bitte liefere erst ein paar Eckdaten.
Zitat von: seifert55 am 03. Januar 2025, 02:43:43Nun habe ich seit langem wieder einen machbaren Auftrag gehabt und bekomme Euro 2.400,-- Euro.
Wann geht das Geld bei dir ein?
Zitat von: seifert55 am 03. Januar 2025, 02:43:43ist es richtig dass dieses Geld auf den gesamten 6-monatigen BWZ anteilig gerechnet wird,
Von wann bis wann geht dein Bewilligungszeitraum?
Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2025, 08:59:45Bitte liefere erst ein paar Eckdaten.
Zitat von: seifert55 am 03. Januar 2025, 02:43:43Nun habe ich seit langem wieder einen machbaren Auftrag gehabt und bekomme Euro 2.400,-- Euro.
Wann geht das Geld bei dir ein?
Zitat von: seifert55 am 03. Januar 2025, 02:43:43ist es richtig dass dieses Geld auf den gesamten 6-monatigen BWZ anteilig gerechnet wird,
Von wann bis wann geht dein Bewilligungszeitraum?
Hallo,
mein Bewilligungszeitraum ist 12/24 - 5/25.
Das Geld kommt ca. diesen Monat.
Danke
S.
Und ist meine Rechnung korrekt?
Danke
S.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass Einkommen erst ab dem Monat des Zuflusses angerechnet wird. In deinem Fall also von 01-05. und die Freibeträge haben sich zwischenzeitlich geändert.
ZitatAnrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Vom Nettoeinkommen werden Freibeträge, die vom Bruttoeinkommen ermittelt werden, abgezogen.
Bei Selbständigkeit stellt der Gewinn das Bruttoeinkommen dar.
Das Ergebnis ist das auf das Bürgergeld anrechenbare Einkommen.
Die Freibeträge werden dabei wie folgt ermittelt (§§ 11 bis 11b SGB II):
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€
Freibetrag 2: 30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€
Freibetrag 3: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mindestens einem minderjähigen Kind bis 1500€
Ratgeber Einkommensanrechnung (https://hartz.info/index.php/topic,17.0.html)
Zitat von: Sheherazade am 06. Januar 2025, 09:45:12Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass Einkommen erst ab dem Monat des Zuflusses angerechnet wird. In deinem Fall also von 01-05. und die Freibeträge haben sich zwischenzeitlich
Nein. Ist doch Einkommen aus Selbstständigkeit. Der Gewinn im Bewilligungszeitraum wird auf die 6 Monate aufgeteilt.
Ja gut, dann würfel ich gedanklich wohl was durcheinander. :flag: