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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Neanderthaler am 04. Januar 2025, 15:33:23

Titel: Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?
Beitrag von: Neanderthaler am 04. Januar 2025, 15:33:23
Huhu,

wie für 2023 (https://hartz.info/index.php/topic,130637.0.html) und 2024 (https://hartz.info/index.php/topic,133022.0.html#quickreply_anchor) stellt sich mir nun für 2025 erneut die Frage.
Muss ich noch immer meine AU-Scheine übermitteln, oder darf das JC nun endlich auf den Krankenkassen-Server zugreifen?

Weiß da jemand was? Wenn ja, ist das bundeslandabhängig oder deutschlandweit gültig. Ein Link oder Gesetz wäre toll...

DANKE! :)

Liebe Grüße
Titel: Aw: Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Januar 2025, 16:02:40
Da das Jobcenter kein Arbeitgeber für die Leistungsbezieher ist, wird das Jobcenter genauso wie in den Vorjahren NICHT auf den KV-Server zugreifen können.
Titel: Aw: Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. Januar 2025, 16:03:14
Soweit ich es weiß, ja AU zum JC.

Titel: Aw: Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?
Beitrag von: Neanderthaler am 07. Januar 2025, 21:05:15
Ok. Ich danke euch.
Titel: Aw: Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?
Beitrag von: Ottokar am 08. Januar 2025, 13:42:09
Die entsprechende Regelung in § 109a SGB IV zum Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung auch durch Jobcenter wurde im Artikel 61 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-entlastung-der-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-der-wirtschaft/309845) geregelt.
Dieser tritt zum 01. Januar 2027 in Kraft.
D.h. bis einschl. 31.12.2026 müssen Leistungsbezieher gemäß § 56 SGB II Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und sog. Liegebescheinigungen bei stationärem Aufenthalt in Papierform dem Jobcenter übermitteln.
Erst ab 01. Januar 2027 dürfen und können Jobcenter diese Daten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen.