Folgendes meine Frau ist vor 6 Wochen verstorben. Meine Kinder wollen Ihr Girokonto ausgleichen, welches mit 1.600 € im Minus steht. Ich habe Bedenken, das die Zahlungen mir gegebenenfalls als Einkommen angerechnet werden. Wer kennt sich damit aus oder war schon in ähnlicher Situation.
Solange da nichts über dein Konto geht (hattet ihr getrennte Konten, war deine Frau auch im Bürgergeldbezug?) sollte da keine Gefahr der Anrechnung bestehen.
Meine Frau hatte ein eigenes Girokonto und bezog auch Bürgergeld.
Hm, jetzt weiß ich nicht genau, wie der Ablauf bei Tod eines Ehepartners im Leistungsbezug ist. Müssen da noch Kontoauszüge des/der Verstorbenen beigebracht werden?
Unterm Strich sollte es aber egal sein, du hast ja keinen geldwerten Vorteil davon, wenn das überzogene Konto deiner verstorbenen Frau von euren Kindern ausgeglichen wird.