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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35

Titel: Umzug, KdU, Was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?
Beitrag von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage.
Wenn das Jobcenter die volle Kostenübernahme einer neuen Wohnung ablehnt, weil kein wichtiger Umzugsgrund vorliegt, was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?

Als Beispiel wohnt eine Person in einer Wohnung mit 25m² mit 150€ Kaltmiete, 50€ Nebenkosten, 110€ Heizkosten und Durchlauferhitzer.
Die Person erhält folgende Leistungen: Regelsatz Bürgergeld, 150€ KM, 50€ NK, 110€ HK, Mehrbedarf Durchlauferhitzer

Zieht die Person ohne Genehmigung in eine andere Wohnung, werden keine Heiz- und Nebenkostennachforderungen mehr übernommen.
Die neue Wohnung hat eine Wohnfläche von 30m², 220€ KM, 70€ NK, 60€ HK aber keinen Durchlauferhitzer.

Ich gehe davon aus, dass weiterhin der Regelsatz Bürgergeld, 150€ KM und 50€ NK gezahlt werden.
Wie verhält es sich mit den Heizkosten, die in der neuen Wohnung geringer ausfallen und mit dem Mehrbedarf für den Durchlauferhitzer, den die neue Wohnung nicht hat?

Ich hoffe jemand kann mir beim Beantworten dieser Frage helfen. Danke.

Viele Grüße
dd


Titel: Aw: Umzug, KdU, Was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Januar 2025, 09:17:47
Zitat von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35Wie verhält es sich mit den Heizkosten, die in der neuen Wohnung geringer ausfallen und mit dem Mehrbedarf für den Durchlauferhitzer, den die neue Wohnung nicht hat?

Was soll damit sein? Diese Posten werden so übernommen (oder eben nicht) wie sie in der neuen Wohnung anfallen.
 
Titel: Aw: Umzug, KdU, Was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?
Beitrag von: Ottokar am 10. Januar 2025, 10:37:20
Zitat von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35Die Person erhält folgende Leistungen: Regelsatz Bürgergeld, 150€ KM, 50€ NK, 110€ HK, Mehrbedarf Durchlauferhitzer
Die Gesamtkosten für die Wohnung belaufen sich somit auf 310 Euro.
Zieht man ohne Zustimmung des JC in dessen Zuständigkeitsbereich um, werden die KdUH lt. § 22 Abs. 1 SGB II auf genau diesen Betrag gedeckelt, d.h. es gibt max. 310 Euro pro Monat, wobei hier 1/12 der Jahreskosten zugrunde gelegt wird.

Zitat von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35Die neue Wohnung hat eine Wohnfläche von 30m², 220€ KM, 70€ NK, 60€ HK aber keinen Durchlauferhitzer.
Die neue Wohnung kostet somit 350 Euro, davon werden aber - wie schon erläutert - nur 310 Euro anerkannt.

Es lohnt sich aber, zu prüfen, ob die Ablehnung des JC überhaupt zulässig ist. Oft lehnen JC einen Umzug ab, obwohl ein anzuerkennender Grund vorliegt.
Es kommt ebenso vor, dass man in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC zieht, dieses aber nur die KdUH anerkennen will, welche das vorherige JC zahlte. Das wird auch oft mit einen fehlenden Umzugsgrund begründet. Allerdings benötigt man für den Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC keinen Umzugsgrund und die Kostenbegrenzung ist nur dann zulässig, wenn man innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des selben JC umzieht.
Titel: Aw: Umzug, KdU, Was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?
Beitrag von: Rotti am 10. Januar 2025, 16:59:57
Zitat von: dd am 09. Januar 2025, 20:42:35Wenn das Jobcenter die volle Kostenübernahme einer neuen Wohnung ablehnt, weil kein wichtiger Umzugsgrund vorliegt, was bedeutet Übernahme der Kosten in bisheriger Höhe genau?
ein wichtiger Grund ist für die nur, wenn die Kosten gleich bleiben mit Durchlauferhitzer oder wenn du aus dem Bürgergeld bist.