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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: KaFri am 10. Januar 2025, 10:27:07

Titel: Nebenkostenabrechnung einreichen-welche Nachweise?
Beitrag von: KaFri am 10. Januar 2025, 10:27:07
Hallo,

wir haben bereits Mitte Dezember 2024 die Nebenkostenabrechnung erhalten. Diese hat eine Nachzahlung ergeben. Die Fälligkeit der Nachzahlung steht allerdings noch nicht fest, da hierzu erst noch ein Beschluss der Hausverwaltung/Gemeinschaft erfolgen muss (Eigentumswohnung).

Jedenfalls möchten wir nun die neue NK-Abr. beim Jobcenter einreichen - welche Nachweise benötigt das Jobcenter dazu noch? Bzw werden hier auch die letzten 3 Monate Kontoauszüge o.äY angefordert?
Anderenfalls würden wir die Abrechnung lediglich formlos zur Kenntnisnahme an das JC schicken.

Lieben Dank
Titel: Aw: Nebenkostenabrechnung einreichen-welche Nachweise?
Beitrag von: Ottokar am 10. Januar 2025, 10:52:50
Einfach nur die Abrechnung einreichen, besser noch mit einem Anschreiben, im welchem die Übernahme der Nachzahlung erbeten wird.