Hallöchen.
Beim WBA werden bei mir regelmäßig 3 Monate Kontoauszüge gefordert. (Aufstocker/Selbständig).
So weit so schlecht.
Etwa 6 Wochen später bei Ende der 6 monatigen Bewilligung und Abgabe Einkommensabrechnung/Fahrtenbuch und dem ganzen Gedöns hätte man wiederum gerne 3 Monate Kontoauszüge. :scratch:
Insgesamt wären das ja dann eher für 4-5 Monate Kontoauszüge.
Rechtens oder eher nicht?
Zitat von: Jo am 10. Januar 2025, 12:03:06Insgesamt wären das ja dann eher für 4-5 Monate Kontoauszüge
Normal wären 6 Monate für den ganzen vergangenen Bewilligungszeitraum. :weisnich: Vielleicht verstehe ich auch deinen Text nicht richtig.
Ach so...also über den kompletten Bewilligungszeitraum?!
Es hat mich nur gewundert weil bisher jeweils 3 Monate, einmal sogar nur 6 Wochen gefordert wurden.
Und im Prinzip reiche ich diverse Auszüge ja doppelt ein, da sich die Zeit überschneidet.
Nun ja, dann sende ich halt doppelt. Nervig - aber nützt ja nix.
@Sheherazade: Danke dir!
Zitat von: Jo am 10. Januar 2025, 12:39:47Und im Prinzip reiche ich diverse Auszüge ja doppelt ein, da sich die Zeit überschneidet.
Kann ja nicht so viel sein mit der Überschneidung, wenn du den WBA schon 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellst und dann für die Abrechnung ca. 2 Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraumes noch mal Kontoauszüge reinschickst.
Bei der Forderung von Kontoauszügen muss man unterscheiden zwischen
a) der Vorlage wegen WBA (3 Monate) und
b) der Vorlage zum Nachweis der Einnahmen und Ausgaben der selbständigen Tätigkeit.