Bürgergeld Forum - hartz.info

Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Milla am 10. Januar 2025, 19:10:52

Titel: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: Milla am 10. Januar 2025, 19:10:52
https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-fahrverbot-bei-zu-hoher-geschwindigkeit-wegen-schwerbehinderung-urteil

ZitatEr argumentierte, er müsse wegen seiner Schwerbehinderung notwendige Arztbesuche erledigen, und für diese sei er auf das Auto angewiesen.

Das ist kein Argument für mich. Schließlich kann er auch mit dem Taxi zum Arzt fahren. Ich hätte als Richter ein ärztliches Gutachten angeordnet ob der Raser mit seiner Schwerbehinderung überhaupt noch fahrtauglich ist.
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: amare am 10. Januar 2025, 20:08:54
Noch extremer fande ich den Fall mit der querschnittsgelähmten Frau...die innerorts mit 53Kmh zu schnell war...und ihren FS behalten durfte...was soll der scheiß?Das ist eine Raserin!Die hat sich genauso an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten wie jeder andere auch...

Bei Rasern verstehe ich kein Spaß...Gerichte scheinbar schon... :wand:
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: selbiger am 11. Januar 2025, 07:56:04
3 kmh..??? 3kmh..??? :wand: die sollen mal aufm tepich bleiben wegen 3 kmh..
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: orpheus am 11. Januar 2025, 08:07:49
Seit wann droht wegen 3km/h ein Fahrverbot? Es geht um eine Überschreitung von 53 km/h, heißt sie ist über 100 gefahren in der Ortschaft.
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: selbiger am 11. Januar 2025, 08:53:22
Zitat von: orpheus am 11. Januar 2025, 08:07:49Überschreitung von 53 km/h, heißt sie ist über 100 gefahren in der Ortschaft.

also wenn ich 53 überschritten habe heist es noch lange nicht das ich über 100 gefahren bin..es können auch 60 gewesen sein..das klingt nun bissel absurt.. :weisnich:
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: orpheus am 11. Januar 2025, 09:08:44
sie hat die Geschwindigkeit um 53km/h überschritten - diese Aussage ist eindeutig. Aber klar: in Zone 30 könnten es auch 83 gewesen sein, ist aber genauso schlimm.
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: Sensoriker am 11. Januar 2025, 09:27:38
Zitat von: selbiger am 11. Januar 2025, 08:53:22also wenn ich 53 überschritten habe heist es noch lange nicht das ich über 100 gefahren bin

Doch. Genau das heißt es. 50+53=103
Und zur Info. 53 zu schnell in einer 30er Zone/Verkehrsberuhigter Bereich gibt 2 Monate Fahrverbot.
Titel: Aw: Kein Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit wegen Schwerbehinderung? – Urteil
Beitrag von: selbiger am 11. Januar 2025, 10:37:19
ok..habe diese 53 anders interpretiert..