https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-fahrverbot-bei-zu-hoher-geschwindigkeit-wegen-schwerbehinderung-urteil
ZitatEr argumentierte, er müsse wegen seiner Schwerbehinderung notwendige Arztbesuche erledigen, und für diese sei er auf das Auto angewiesen.
Das ist kein Argument für mich. Schließlich kann er auch mit dem Taxi zum Arzt fahren. Ich hätte als Richter ein ärztliches Gutachten angeordnet ob der Raser mit seiner Schwerbehinderung überhaupt noch fahrtauglich ist.
Noch extremer fande ich den Fall mit der querschnittsgelähmten Frau...die innerorts mit 53Kmh zu schnell war...und ihren FS behalten durfte...was soll der scheiß?Das ist eine Raserin!Die hat sich genauso an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten wie jeder andere auch...
Bei Rasern verstehe ich kein Spaß...Gerichte scheinbar schon... :wand:
3 kmh..??? 3kmh..??? :wand: die sollen mal aufm tepich bleiben wegen 3 kmh..
Seit wann droht wegen 3km/h ein Fahrverbot? Es geht um eine Überschreitung von 53 km/h, heißt sie ist über 100 gefahren in der Ortschaft.
Zitat von: orpheus am 11. Januar 2025, 08:07:49Überschreitung von 53 km/h, heißt sie ist über 100 gefahren in der Ortschaft.
also wenn ich 53 überschritten habe heist es noch lange nicht das ich über 100 gefahren bin..es können auch 60 gewesen sein..das klingt nun bissel absurt.. :weisnich:
sie hat die Geschwindigkeit um 53km/h überschritten - diese Aussage ist eindeutig. Aber klar: in Zone 30 könnten es auch 83 gewesen sein, ist aber genauso schlimm.
Zitat von: selbiger am 11. Januar 2025, 08:53:22also wenn ich 53 überschritten habe heist es noch lange nicht das ich über 100 gefahren bin
Doch. Genau das heißt es. 50+53=103
Und zur Info. 53 zu schnell in einer 30er Zone/Verkehrsberuhigter Bereich gibt 2 Monate Fahrverbot.
ok..habe diese 53 anders interpretiert..