Hallo,
hoffentlich findet jemand die Zeit, auf diesen langen Beitrag einzugehen ......
Ich bin 60 Jahre alt, selbständiger Kunsthandwerker, erhalte aufstockendes Bürgergeld.
Seit über 30 Jahren wohne ich auf dem Dorf in einem alten Einfamilienhaus zur Miete.
Im EG (ca. 60qm) befindet sich seither meine Werkstatt, im 1. Stock die Mietwohnung (ca. 85qm).
Das JC hat die recht große Mietwohnung nie beanstandet, da die KM unter dem Mietspiegel lag.
Der Vermieter ist mittlerweile sehr alt und hat mir das Haus nun zum Kauf angeboten!
Der Kern des Hauses ist ca. 100 Jahre alt, in keinem guten Zustand, aber es besteht auch keine Not, dringend etwas zu renovieren! Das Dach ist dicht, Dämmung ist allerdings keine vorhanden, die Zentralheizung (Öl) bereits 27 Jahre alt.
Wie dem auch sei, das Grundstück alleine ist etwa 35.000 Euro wert, mir wurde es nun samt Haus für 10.000 Euro angeboten! Mein Vermieter dachte gewiss, er bereitet mir damit eine Freude, was ja auch stimmt – allerdings bin ich doch sehr am grübeln, ob ich dieses Haus wirklich kaufen soll UND ob das JC sich dabei querstellen, mir Probleme bereiten kann!?!
.....schon klar, die Kaufentscheidung kann ich nur alleine treffen.
Ich erhoffe mir hier jedoch Infos + vielleicht auch Ratschläge, ob das JC dem einen Riegel vorschieben kann, bzw. wie der Hauskauf während des Bezugs von Bürgergeld für mich möglichst problemlos vonstatten gehen könnte ......
Ich habe mich in den letzten Tagen ein wenig eingelesen, es sind jedoch noch Fragen offen.
1.
Haus und Grundstück haben einen Wert von ca. 50.000 Euro. Wenn ich es nun, während des Bezugs von Bürgergeld, für ein Fünftel dessen kaufen kann, so muss das doch für das JC okay sein, oder nicht?!?? Ich könnte die Summe ja aus meinem ,,Schonvermögen" aufbringen, das JC bräuchte in Zukunft keine Mietzahlungen mehr zu berücksichtigen.
2.
Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer, hätte zudem das Haus für einen Bruchteil seines Wertes erhalten. Würde das JC dies womöglich als ,,Zugewinn" / ,,verwertbares Vermögen" betrachten, ähnlich wie bei einer Schenkung, bzw. Erbschaft?
3.
Macht es einen Unterschied, wenn ich den Kauf des Hauses als ,,Veränderungsmitteilung" angebe, oder ich den Kauftermin (falls möglich) so setze, dass ich bei einem WBA dann eben nicht mehr die Mietkosten, sondern (neu erworbenes) Wohneigentum angebe?
4.
Ist es überhaupt ,,machbar", während des Bezugs von Bürgergeld aus dem Schonvermögen heraus das Haus zu kaufen, oder müsste ich mich vom Bezug abmelden, anschließend das Haus erwerben und ggf. daraufhin als dann Hausbesitzer wieder Bürgergeld beantragen?
5.
Ich glaube, alleine genutztes Wohneigentum darf maximal 140qm ,,nutzbare Wohnfläche" haben.
EG und 1. Stock zusammen kämen allerdings auf ca. 145qm! Als Wohnung nutze ich ausschließlich den 1.Stock, während sich meine Werkstatt seit etlichen Jahren im EG befindet. Dort befindet sich jedoch auch eine Dusche und WC, da es irgendwann im letzten Jahrtausend noch als Wohnung vermietet wurde ..... Heute wäre dieses EG ohne teure umfassende Renovierungsarbeiten kaum noch als Wohnung zu vermieten.
Könnte ich aufgrund der Gesamtfläche dennoch Probleme seitens des JC´s bekommen?
Natürlich mag ich das Haus, auch zu diesem günstigen Preis, nicht kaufen, nur um es sogleich wieder abgeben zu müssen, weil das JC es als ,,nicht angemessen" erachtet ........
6.
Abschließend noch einige Fragen aus der (noch fiktiven) Sicht eines Bürgergeld erhaltenden Hausbesitzers, da mir solch Dinge bereits durch den Kopf geistern:
Das JC übernimmt bei Wohneigentum ja auch die ,,normalen" KdU.
Am Beispiel einer Heizöllieferung: erstattet das JC mir diese Kosten (anteilmäßig für die Wohnung im 1. Stock) NACH Vorlage der Rechnung, oder erhalte ich monatlich einen (geschätzten) Anteil für Heizung und Warmwasser?
Springt das JC auch ein, wenn z.B. an der Heizungsanlage etwas repariert werden muss (neue Umwälzpumpe oder anderes)? Wird eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage vom JC übernommen?
Angenommen nur eine Regenrinne muss erneuert werden, oder auch nur ein einfacher Wasserhahn ausgetauscht? Würden die Kosten für so etwas vom JC übernommen werden? Falls ja, dann wahrscheinlich nur auf vorab gestellten Antrag UND natürlich abschließender Vorlage der Rechnung?!
Übernimmt das JC auch die Kosten für Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung?
Allerbesten Dank schon mal + gute Grüße an alle! :smile:
Wenn die Ölheizung nicht gerade einen Niedertemperaturkessel hat, muss sie in 3 Jahren (nach 30 Jahren Betriebszeit) ausgetauscht werden. Es kann gut sein, dass der Eigentümer vom Schornsteinfeger darauf aufmerksam gemacht wurde und jetzt das Haus loswerden will.
Das Geld für die neue Heizung solltest Du parat haben.
Grundsätzlich zahlt das Amt auch zukünftig nur KdU in bisheriger Höhe, da Du Deine Wohnsituation ohne wichtigen Grund verändert hast. Zu diesen KdU zählen neben Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben, Heizkosten (werden gezahlt, wenn sie anfallen) auch Reparaturen.
Du wirst also jede größere Reparatur selbst zahlen müssen, weil die Kosten die KdU übersteigen.
Ich würde das Haus wegen der wirtschaftlichen Risiken nicht kaufen.
Da wieder auszuziehen, weil es keine Heizung mehr gibt, wird extrem schwierig. Du findest keinen Käufer auf dem Dorf ohne Heizung. Du kannst aber da auch nicht die nächsten 30 Jahre wohnen, weil es irgendwann in sich zusammenfällt und Du kein Geld hast, um es zu erhalten.
Es gilt noch einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen:
ZitatUm eine Schenkung zu umgehen, ist es nicht erlaubt, ein Haus weit unter Wert zu verkaufen. Ein Kaufpreis, der mehr als 20–25 % unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt oder ein symbolischer Preis von 1 €, wird vom Finanzamt als versteckte Schenkung bzw. Steuerhinterziehung interpretiert. Die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Verkaufswert der Immobilie wird dann als Teilschenkung betrachtet.
Quelle (https://mpw-immobilien.de/ratgeber/haus-unter-wert-verkaufen/)
Wert ist das Ganze eher nichts.
Da wird viel behauptet wenn der Tag lang ist.
Viel wahrscheinlicher ist das es etwas kostet.
Du findest bestimmt eine andere Bruchbude die du mieten kannst.
Auch wenn Dich der Gedanke Hauseigentümer zu werden beflügelt bleib realistisch.
Wenn du es unbedingt willst, spreche mal eine Schenkung an, oder Kauf für 1€
Bedenke manchmal ist geschenkt zu teuer.
Grundstückwert minus Abriss solltest du mal rechnen, dann hast du den Wert.
Nach deiner Schilderung ist das Haus keinen Cent wert. Wieviel das Grundstück wert ist und ob es überhaupt verkäuflich ist, ist eine andere Frage.
Angesichts des anstehenden Heizungsaustausches muss man zudem mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die 10.000 Euro Angebotspreis sind also kein Schnäppchen, vielmehr wurden da (wie in solchen Fällen üblich) die unbedingt notwendigen Sanierungskosten in Abzug gebracht, die du dir als Bürgergeld-Aufstocker jedoch unmöglich leisten kannst.
Außerdem wäre es interessant zu hinterfragen, was mit dem Haus passiert, wenn der Eigentümer verstirbt.
Gibt es Erben? Dann werden die froh sein, für diese Bruchbude einen Mieter zu haben.
Was die Rechtslage im SGB II betrifft ist diese hier leider keinesfalls eindeutig.
Angemessen ist ein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern. Wie groß die Wohnfläche tatsächlich ist, sollte man also erst mal nachmessen. Keller, Heizungsraum etc. zählen übrigends nicht zur Wohnfläche (=> Wohnflächenverordnung).
Sollte die Wohnfläche tatsächlich über 140qm betragen, wäre das Haus nicht mehr als Vermögen geschützt. Es ist auch höchst fraglich, ob das JC hier die Trennung zwischen privat und gewerblich genutzter Fläche anerkennt, zumal dies in der Rechtsprechung eher verneint wird (vgl. LSG NRW in L 20 AS 71/06 vom 03.12.2007).
Zitat von: rain3am am 10. Januar 2025, 19:39:08Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer ...
... mit allen Rechten und Pflichten.
Schon ein neues Haus macht viel Arbeit und bringt viele Nebenkosten mit sich.
Ein altes Haus macht noch mehr Arbeit und kostet noch mehr als nur die üblichen Nebenkosten.
Als Kunsthandwerker hast du vermutlich eine Arbeit, die du gern machst, so dass dir die Zeit egal ist, die du dafür aufbringst.
Aber wenn du ein altes Haus an der Backe hast und dafür Zeit aufbringen mußt, dann wird dir irgendwann der zeitliche Aufwand zuviel werden, weil das keinen Spaß macht.
Ich bin auch Künstler, ich liebe meine Arbeit und kann auch 12h daran sitzen. Doch alle anderen notwendigen Arbeiten mache ich nur widerwillig, die kommen mir wie Zeitverschwendung vor.
Und dann sind da noch die Kosten. Die werden dir über den Kopf wachsen.
Probier's. Was du auf jeden Fall gewinnen kannst, das ist Erfahrung. Ich würde es nicht machen.
Dies als Antwort auf den Beitrag von "peter_m" .... habe noch nicht herausgefunden, wie genau das mit dem zitieren geht, sorry!
Okay + Dankeschön, das mit der Heizung wusste ich nicht!
Ich unterstelle dabei allerdings nichts dem VM .... Er ist 90, alleinstehend, hat schlicht keine Lust mehr, sich um das Haus zu kümmern, inkl. Papierkram, Rechnungen, usw.
Falls ich das Haus nicht kaufen sollte, verkauft er es vielleicht anderweitig, woraufhin ich womöglich Wohnung + Werkstatt verliere!! DAS wäre für mich richtig übel, da ich hier seit Jahrzehnten verwurzelt bin UND mir natürlich das Geld fehlt, um eine neue Werkstatt anzumieten.
Weiterhin hier wohnen und arbeiten zu können, das ist mir extrem wichtig ......
Vielleicht kommt er auch auf die Idee, es mir zu schenken, oder irgendwann zu vererben: aus Sicht vom JC wäre DAS dann aber doch ein ,,Zugewinn", wodurch ich kein aufstockendes Bürgergeld mehr erhalten würde! Stimmt das so?!??
Miss doch mal die Wohnfläche nach, bevor wir hier weiter spekulieren.
So, ich hoffe, das mit dem ,,zitieren" und ,,Bezug nehmen auf" klappt nun besser!
Zitat von: peter_m am 11. Januar 2025, 05:18:33Das Geld für die neue Heizung solltest Du parat haben.
Okay + Dankeschön, das mit der Heizung wusste ich nicht!
Ich unterstelle dabei allerdings nichts dem VM .... Er ist 90, alleinstehend, hat schlicht keine Lust mehr, sich um das Haus zu kümmern, inkl. Papierkram, Rechnungen, usw.
Falls ich das Haus nicht kaufen sollte, verkauft er es vielleicht anderweitig, woraufhin ich womöglich Wohnung + Werkstatt verliere!! DAS wäre dann richtig übel, da ich hier seit Jahrzehnten verwurzelt bin UND mir natürlich das Geld fehlt, um eine neue Werkstatt anzumieten.
Weiterhin hier wohnen und arbeiten zu können, das ist mir extrem wichtig ......
Vielleicht kommt er auch auf die Idee, es mir zu schenken, oder irgendwann zu vererben:
aus Sicht vom JC wäre DAS dann aber doch ein ,,Zugewinn", wodurch ich kein aufstockendes Bürgergeld mehr erhalten würde! Stimmt das so?!??Zitat von: Sheherazade am 11. Januar 2025, 09:08:24Es gilt noch einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen:
Danke für diese Info! Das muss bei einem Verkauf sicher berücksichtigt werden. Ich werde mich diesbezüglich informieren und mit dem VM sprechen ....
Nach den bisherigen Beiträgen zu urteilen, ist der Wert von Haus + Grundstück eher strittig ....
Zitat von: Ronald BW am 11. Januar 2025, 09:16:26Wenn du es unbedingt willst, spreche mal eine Schenkung an, oder Kauf für 1€
Okay, der materielle Wert ist strittig, insbesondere wenn ein Zwangsaustausch der Heizung ansteht! Das muss ich vor einem eventuellen Kauf unbedingt abklären!!
Es stimmt auch, das Haus ist alt, entspricht ganz sicher nicht heutigen ,,Mietstandards". Dies war eben all die Jahre, und ist es noch, der Grund, warum die KM so günstig ausfällt. Das Haus hält einen jedoch trocken und (noch) warm - zudem bin ich hier verwurzelt, könnte es mir im Falle eines Umzugs auch nicht leisten, eine externe Werkstatt anzumieten.
Vollkommen unwissend bin ich bei dem angesprochenen Thema der Schenkung, oder einem Kauf für 1 Euro. Ich weiß gerade nicht, welche eventuellen Nachteile so etwas für den VM bedeuten würde (Finanzamt?). Werde versuchen, mir diesbezüglich einiges anzulesen.
Für hier und jetzt, und was mich als Bürgergeldempfänger angeht:
Das JC würde eine Schenkung doch ganz sicher als ,,Zugewinn" betrachten, wodurch mein Anspruch auf Bürgergeld entfiele! Sehe ich das richtig? ....auch wenn das JC in diesem Falle keine KM mehr zu zahlen hätte.Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2025, 12:24:49Gibt es Erben? Dann werden die froh sein, für diese Bruchbude einen Mieter zu haben.
Ich kann das Wort ,,Bruchbude" wohl nachvollziehen, habe das Haus über die Jahre aber echt lieb gewonnen. Kleinere Renovierungen kann ich selber machen, aber natürlich keinen Heizungsaustausch.
Ich denke, es gibt keine Erben!
Zuvor habe ich bereits erwähnt, das der VM vielleicht auf die Idee kommt, mir das Haus zu schenken, oder irgendwann zu vererben. In dem Fall befürchte ich jedoch, das JC würde dies als ,,Zugewinn" betrachten, ich somit keinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld mehr haben ....
Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2025, 12:24:49Was die Rechtslage im SGB II betrifft ist diese hier leider keinesfalls eindeutig.
Vielen Dank für die Infos über die Wohnfläche!
Ich habe das Urteil vom Sozialgericht Münster überflogen ...... und finde schon, dieser Fall ist anders gelagert. Es geht um wesentlich höhere Beträge, und das von der Gesamtwohnfläche abgezogene Büro war Teil der Wohnung – bei mir ist die Werkstatt im EG selbstredend von der Wohnung im 1. Stock getrennt. Aber wie dem auch sei, es ist gut von diesem Urteil zu wissen!
Ich muss nochmal durch das Haus gehen und exakt nachmessen ... dabei alle Schrägen, sowie den Treppenaufgang, berücksichtigen! Dabei werde ich allerdings kaum 5qm oder mehr ,,streichen" können!
So wie ich dies mittlerweile sehe, kann ich es entweder darauf ankommen lassen, hoffen, das JC erkennt die Trennung zwischen Werkstatt + Wohnung an .... oder ich vermiete 10qm der Werkstatt an jemanden als Lager .... oder aber ich mauere schlicht einen Teil der Werkstatt zu!! Damn .... :wand:
Zitat von: angi am 11. Januar 2025, 12:35:24Als Kunsthandwerker hast du vermutlich eine Arbeit, die du gern machst, so dass dir die Zeit egal ist, die du dafür aufbringst.
Du sprichst mir aus der Seele! :yes:
Andererseits lebe ich schon so lange in diesem Haus, bin hier echt verwurzelt. Kleinere Arbeiten in der Wohnung kann ich wohl selbst machen, bzw. ,,man hilft sich gegenseitig auf dem Dorf", aber die Freude an solch Tätigkeiten hält sich in der Tat in Grenzen ....
Zitat von: rain3am am 10. Januar 2025, 19:39:081. Haus und Grundstück haben einen Wert von ca. 50.000 Euro. Wenn ich es nun, während des Bezugs von Bürgergeld, für ein Fünftel dessen kaufen kann, so muss das doch für das JC okay sein, oder nicht?!?? Ich könnte die Summe ja aus meinem ,,Schonvermögen" aufbringen, das JC bräuchte in Zukunft keine Mietzahlungen mehr zu berücksichtigen.
2. Ich wäre dann ,,plötzlich" Hausbesitzer, hätte zudem das Haus für einen Bruchteil seines Wertes erhalten. Würde das JC dies womöglich als ,,Zugewinn" / ,,verwertbares Vermögen" betrachten, ähnlich wie bei einer Schenkung, bzw. Erbschaft?
3. Macht es einen Unterschied, wenn ich den Kauf des Hauses als ,,Veränderungsmitteilung" angebe, oder ich den Kauftermin (falls möglich) so setze, dass ich bei einem WBA dann eben nicht mehr die Mietkosten, sondern (neu erworbenes) Wohneigentum angebe?
4. Ist es überhaupt ,,machbar", während des Bezugs von Bürgergeld aus dem Schonvermögen heraus das Haus zu kaufen, oder müsste ich mich vom Bezug abmelden, anschließend das Haus erwerben und ggf. daraufhin als dann Hausbesitzer wieder Bürgergeld beantragen?
Einmal davon ausgegangen, ich würde das Haus kaufen, geschenkt bekommen, erben, wie auch immer:
Die Beantwortung oder Infos zu meinen Fragen 1. bis 4. wären für mich schon von großem Interesse!!!Vielleicht, wäre schön, kann jemand noch explizit darauf eingehen ....
Allerbesten Dank, einmal mehr! :smile:
Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 15:24:29Vollkommen unwissend bin ich bei dem angesprochenen Thema der Schenkung, oder einem Kauf für 1 Euro. Ich weiß gerade nicht, welche eventuellen Nachteile so etwas für den VM bedeuten würde (Finanzamt?).
Nein, für den Vermieter hätte das keine Nachteile, nur für dich und zwar aus Richtung des Finanzamtes, Stichwort Schenkungssteuer.
Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 15:24:29Das JC würde eine Schenkung doch ganz sicher als ,,Zugewinn" betrachten, wodurch mein Anspruch auf Bürgergeld entfiele! Sehe ich das richtig?
Nein, das siehst du falsch. Den Begriff "Zugewinn" gibt es nur bei Ehescheidungen. Solange du darin wohnst, wird eine Schenkung oder auch ein sehr günstiger Kauf hinsichtlich des Jobcenters keine Probleme machen, vorausgesetzt, die Wohnfläche (ohne gewerblich genutzter Fläche!) bewegt sich noch im angemessenen Rahmen.
Wenn das Finanzamt allerdings weit nach der Vertragsabwicklung mehrere 10.000€ Schenkungssteuer von dir haben möchte, hast du neben einer veralteten Heizung das nächste Problem.
Vielleicht kannst du ja mal beim Vermieter erfragen, ob ihm schon sein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt - damit könnte man recht gut den Verkehrswert des Hauses bzw. des Hausgrundstückes wenigstens schätzen.
Schätzen kann man viel, erst wenn es jemand kauft ist der Wert sicher.
Wenn es niemand kauft ist es genau null Wert.
Zitat von: Ronald BW am 12. Januar 2025, 17:18:26Schätzen kann man viel, erst wenn es jemand kauft ist der Wert sicher.
Schon klar. Das Finanzamt wird trotzdem nicht den Kaufpreis als Verkehrswert ansetzen, wenn mit dem Grundsteuerbescheid ein völlig anderer bzw. wesentlich höherer Wert ermittelt wird. Seit der Grundsteuerreform hat das Finanzamt völlig andere Möglichkeiten, solche Verkäufe auf den Prüfstand zu stellen.
Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2025, 16:56:43Nein, das siehst du falsch. Den Begriff "Zugewinn" gibt es nur bei Ehescheidungen. Solange du darin wohnst, wird eine Schenkung oder auch ein sehr günstiger Kauf hinsichtlich des Jobcenters keine Probleme machen
Okay, lassen wir mal den Begriff "Zugewinn" beiseite. Würde ich das Haus samt Grundstück sehr günstig kaufen können ODER als Schenkung erhalten ODER vererbt bekommen: Das JC würde sich daran nicht stören, dies nicht als neu hinzugekommenes "verwertbares Vermögen" betrachten?!?? ....gehen wir bitte einfach mal davon aus, Haus mit Grundstück hätte einen Wert von 50.000 Euro!
Zusatzfrage: ich müsste das JC NICHT vorab von der Kaufabsicht informieren, richtig?!?
Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 22:07:41Das JC würde sich daran nicht stören, dies nicht als neu hinzugekommenes "verwertbares Vermögen" betrachten?!?? ....gehen wir bitte einfach mal davon aus, Haus mit Grundstück hätte einen Wert von 50.000 Euro!
Selbst bewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen. Und wieso neu hinzu gekommenes Vermögen, du gibst ja für den Kauf dein vorhandenes Vermögen dafür her, so gesehen ist es also nur eine Vermögensumwandlung.
Zitat von: rain3am am 12. Januar 2025, 22:07:41Zusatzfrage: ich müsste das JC NICHT vorab von der Kaufabsicht informieren, richtig?!?
Nein, du darfst dein Geld (= Vermögen) ausgeben, wofür du möchtest.
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 09:15:40Selbst bewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen.
Ein großer Teil des Hauses (mehr als die Hälfte) besteht aus selbst genutztem Arbeitsbereich. Wird dann fiktive (gewerbliche) Miete angerechnet für diese Räume?
Weiter oben schrieb ich bereits
Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2025, 16:56:43Solange du darin wohnst, wird eine Schenkung oder auch ein sehr günstiger Kauf hinsichtlich des Jobcenters keine Probleme machen, vorausgesetzt, die Wohnfläche (ohne gewerblich genutzter Fläche!) bewegt sich noch im angemessenen Rahmen.
Für den gewerblich genutzten Teil wird es keine Betriebs- und Heizkostenerstattung geben bzw. wird TE diesen Teil als Betriebsausgaben in seine Buchführung aufnehmen müssen. Keine Ahnung ob Künstler so etwas auch machen/machen müssen/haben.
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 09:15:40Selbst bewohntes angemessenes Wohneigentum ist geschütztes Vermögen. Und wieso neu hinzu gekommenes Vermögen, du gibst ja für den Kauf dein vorhandenes Vermögen dafür her, so gesehen ist es also nur eine Vermögensumwandlung.
Na, das hört sich für mich gut an! Dankeschööön für diese Info! :smile:
Auch, wenn sich das für dich gut anhört, es muss noch lange nicht gut werden. Ich sehe immer noch nicht das Jobcenter als das größte Problem an, sondern das Finanzamt bzw. die zu erwartende Schenkungssteuer. Je nach tatsächlichem Verkehrswert (für den im Zweifelsfalle ein Gutachter beauftragt werden muss) kommen da schnell mehrere 10.000€ zusammen. Lies dich mal in Ruhe hier durch. (https://www.rosepartner.de/schenkungssteuer.html)
Das JC wird dann ein Problem, wenn die Quadratmeter doch über 140 liegen und der Wert über 40.000 Euro beträgt.
Bei einer Aufteilung von 85qm für den Wohnbereich und 60qm für den gewerblich genutzten Bereich sehe ich da wenig Probleme, zumindest wäre das noch gut zu erklären. Warum siehst du beim Jobcenter Probleme, wenn der Verkehrswert über 40.000€ liegt und der TE einen Kaufpreis von nur 10.000€ hat?
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 13:07:34Bei einer Aufteilung von 85qm für den Wohnbereich und 60qm für den gewerblich genutzten Bereich sehe ich da wenig Probleme
Unrelevant. Das hat das BSG doch schon entschieden, dass es nicht auf die Nutzung ankommt, sondern nur auf die Quadratmeter des Eigentums:
https://openjur.de/u/562061.html
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 13:07:34Warum siehst du beim Jobcenter Probleme, wenn der Verkehrswert über 40.000€ liegt und der TE einen Kaufpreis von nur 10.000€ hat?
Weil sich die Beurteilung von Vermögen nunmal nach dem Verkehrswert richtet, § 12 Absatz 5 SGB II. Egal, wie das Vermögen erworben wurde.
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 14:55:47Unrelevant. Das hat das BSG doch schon entschieden, dass es nicht auf die Nutzung ankommt, sondern nur auf die Quadratmeter des Eigentums:
Tja, dann bleibt es weiter spannend. Obwohl ich der Meinung bin, dass das von dir verlinkte Urteil hier nicht anwendbar ist. Aber letztendlich können wir dem TE alle nur unsere Meinungen mitteilen, das Risiko trägt er alleine.
Zitat von: turbulent am 13. Januar 2025, 10:40:35Ein großer Teil des Hauses (mehr als die Hälfte) besteht aus selbst genutztem Arbeitsbereich. Wird dann fiktive (gewerbliche) Miete angerechnet für diese Räume?
Du redest gerade aber nicht von meinem Fall (Werkstatt im EG ist wesentlich kleiner als der Wohnbereich)!
Ich habe kein Gewerbe angemeldet, wohl aber eine Steuernummer für meine Selbständigkeit. Beim JC ist dann die halbjährliche EKS zu machen.
Vom JC erhalte ich selbstverständlich nur die KdU für die Wohnung, NICHT für den Bereich des Hauses, welchen ich für die Selbständigkeit verwende!
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 11:17:26Keine Ahnung ob Künstler so etwas auch machen/machen müssen/haben.
Natürlich müssen Kunsthandwerker und auch Künstler eine Bilanz vorlegen können, eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" für das Finanzamt machen.
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 12:54:08Lies dich mal in Ruhe hier durch.
Danke, das werde ich machen!
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 13:02:09Das JC wird dann ein Problem, wenn die Quadratmeter doch über 140 liegen und der Wert über 40.000 Euro beträgt.
1.
Okay, es gibt auch hier unterschiedliche Meinungen - vieles lässt sich eben auch divers auslegen ...
Mal abgesehen davon, ob die Unterteilung "Werkstatt im EG und Wohnung im 1.Stock" eine Rolle spielt: kommt etwa jemand vom JC vorbei, überprüft meine qm-Angaben und misst nach???
2.
In § 12 Absatz 5 SGB II habe ich nun auch die 40.000 entdeckt!
Aber steht nicht irgendwo auch geschrieben, dass der Wert des Hauses vollkommen irrelevant ist, es einzig und alleine auf die Wohnfläche ankommt?!!! Ich bin mir sicher, dies irgendwo gelesen zu haben, weil dies mich doch sehr irritiert hat! Demnach könnte jemand eine 3 Millionen Haus mit 135qm Wohnfläche haben, und es wäre okay für das JC!
Zitat von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 15:13:12Aber letztendlich können wir dem TE alle nur unsere Meinungen mitteilen, das Risiko trägt er alleine.
So isses! :yes: Obschon ich davon ausgehe, dass ihr eure Meinung aufgrund eures Erfahrungsschatzes und fundierten Wissen gebildet habt .... aber absolute Sicherheit gibt es eben nicht!
1. Ja/Nein/Vielleicht.
2. Du hast doch § 12 SGB II gelesen. Das Gesetz ist eindeutig: Eine Immobilie bis 140qm ist geschützt, ungeachtet des Wertes. Eine Immobilie mit mehr Quadratmeter ist es nicht mehr
Auch das erstmal ungeachtet des Wertes.
Wenn dann eine Immobilie nicht (mehr) geschützt ist, gehört sie in Höhe des Verkehrswertes zum Gesamtvermögen. Und da sind eben für eine Person, die schon über ein Jahr lang Bürgergeld bezieht, 40.000 Euro geschützt.
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 18:21:231. Ja/Nein/Vielleicht.
Dachte ich mir!
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 18:21:232. Du hast doch § 12 SGB II gelesen.
Ja, hab ich! Es ist halt gerade alles etwas viel ... Danke(!), dass du dir die Zeit genommen hast, mir das mit der Immobilie und den 40.000 nochmals zu erklären! :smile: Jetzt hab ich es hoffentlich intus!
Geschützt wäre doch nur der Wohnbereich ("selbst genutztes Wohneigentum"). Der gewerblich genutzte Teil des Hauses wäre also Vermögen, das Mieteinnahmen erzielen könnte, würde es fremdvermietet werden. Meine Vermutung (!) ist, dass da eventuell eine Art fiktive Miete für die Geschäftsräume als Einnahmen angesetzt werden könnte/müsste. (Was gibst Du momentan an Mietausgaben für diese Geschäftsräume an?)
Ich hatte vermutet, dass das EG mehr Fläche hat als das Dachgeschoss, weil Du von Schrägen geschrieben hattest.
Zitat von: TripleH am 13. Januar 2025, 18:21:23Wenn dann eine Immobilie nicht (mehr) geschützt ist, gehört sie in Höhe des Verkehrswertes zum Gesamtvermögen. Und da sind eben für eine Person, die schon über ein Jahr lang Bürgergeld bezieht, 40.000 Euro geschützt.
Nach einem Jahr Bürgergreldbezug sind es 15.000 Euro, § 12 Abs. 2 SGB II.
Nur während der sog. Karenzzeit (12 Monat ab Erstantrag) sind es 40.000 Euro (§ 12 Abs. 3 und 4 SGB II).
Zitat von: turbulent am 13. Januar 2025, 22:30:35Geschützt wäre doch nur der Wohnbereich ("selbst genutztes Wohneigentum"). Der gewerblich genutzte Teil des Hauses wäre also Vermögen, das Mieteinnahmen erzielen könnte, würde es fremdvermietet werden.
Da ist das BSG (https://openjur.de/u/562061.html) anderer Meinung (siehe Rz 18 ebd.).
Ob Teile vermietet sind und dadurch bereits eine teilweise Verwertung vorliegt, spielt bei der Beurteilung der Angemessenheit lt. BSG keine Rolle.
Zudem würde es hier ja darauf hinauslaufen, dass der TE den vom ihm gewerblich genutzten Teil de facto an sich selbst vermietet und die Miete von seinen Gewerbeeinnahmen bezahlt, die dann nicht mehr zur Lebenshaltung verwendet werden können, womit sich trotz Verwertung die Hilfebedürftigkeit nicht verringert, sondern hier sogar erhöht.
Der Verkehrswert des Hausgrundstück spielt bei der abschließenden Vermögensbeurteilung keine Rolle, wenn er über 15.000 Euro liegt, wovon man hier ausgehen kann.
Relevant ist nur die Größe, einschl. vermieteter oder anderweitig genutzter Wohnflächen.
Mir ist kein Fall bekannt, wo das JC nachgemessen hat, allerdings hätte das JC das Recht und auch die Möglichkeit dazu, den Wert zu ermitteln, dazu gehört auch die Größe der Wohnfläche.
Ist die Größe unangemessen, kommt es darauf an, ob die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Eine besondere Härte könnte sich hier daraus ergeben, dass der TE nur noch 5 Jahre bis zur Rente hat und seine Rente seinen Bedarf deckt. Durch den Umzug in eine andere teurere Wohnung wird er dann möglicherweise hilfebedürftig nach SGB 12.
Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit könnte sich hier daraus ergeben, dass der TE sich eine andere möglicherweise bedeutend teurere Wohnung suchen muss, deren Kosten das JC dann anerkennen muss, und das er eine Werkstatt anmieten muss, womit die Gewerbeeinnahmen dann in erheblichem Umfang für die Miete aufgewendet werden müssen und nicht mehr zur Reduzierung der Hilfebedürftigkeit verfügbar sind.
Zitat von: turbulent am 13. Januar 2025, 22:30:35Ich hatte vermutet, dass das EG mehr Fläche hat als das Dachgeschoss, weil Du von Schrägen geschrieben hattest.
Ich hatte eingangs bereits die jeweilige Größe beschrieben (EG=Werkstatt=ca.60qm und 1.Stock=Wohnung=ca.85qm), und eben diese 5qm über der 140qm-Grenze machen mir gerade Kopfzerbrechen!
Mit der von mir angesprochenen Schräge meinte ich den Treppenaufgang ...
Zitat von: turbulent am 13. Januar 2025, 22:30:35Geschützt wäre doch nur der Wohnbereich
....und
Zitat von: turbulent am 13. Januar 2025, 22:30:35Meine Vermutung (!) ist, dass da eventuell eine Art fiktive Miete für die Geschäftsräume
Ich verstehe zwar deinen Gedankengang, mag ihm aber nicht folgen, bzw. halte dies für sehr unlogisch!
Es ist unzweifelhaft, dass ich für meine Selbständigkeit Räumlichkeiten / Werkstatt benötige. Die Kosten hierfür trage ich aus den Einnahmen meiner Selbständigkeit. Will sagen: ohne Werkstatt KEINE Einnahmen!
Wenn ich nun der Eigentümer des Hauses werden würde, ändert sich, was die Werkstatt im EG angeht, für mich UND das JC lediglich eine Sache: die KM fällt weg, was sich wiederum positiv auf den Gewinn auswirkt!
Zitat von: Ottokar am 14. Januar 2025, 11:42:58Nur während der sog. Karenzzeit (12 Monat ab Erstantrag) sind es 40.000 Euro (§ 12 Abs. 3 und 4 SGB II).
Besten Dank für diese für mich nun endgültige Klärung! Exakt so lese ich es dort auch :smile:
Daneben ist ein selbst bewohntes Eigenheim geschützt, sofern es weniger als 140qm Wohnfläche besitzt, unabhängig von seinem Verkehrswert!
Zitat von: Ottokar am 14. Januar 2025, 11:42:58Relevant ist nur die Größe, einschl. vermieteter oder anderweitig genutzter Wohnflächen.
Wenn dem tatsächlich so ist, wäre die Gesamtfläche vom Haus mit 145qm zu groß - vlt kann ich es noch um 2, 3 qm verringern, aber mehr Abzug wird es nicht werden .... :sad:
Deshalb letztmalig die Nachfrage, denn das waren dieser Tage meine Kopfzerbrechgedanken:
1.
Das jahrezehntelang als Werkstatt benutzte EG würde zu 99% bis definitiv als Wohnfläche zählen?! Auch wenn es eindeutig + ausschließlich als Werkstatt, somit zur Erzielung von Einkünften dient!?
2.
Wenn Das EG (=Werkstatt) zur Wohnfläche zählt, so würde mir eine offizielle Vermietung von einem 12qm großen Raum des EG´s dann natürlich auch nicht helfen ......
Zitat von: Ottokar am 14. Januar 2025, 11:42:58Ist die Größe unangemessen, kommt es darauf an, ob die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Der Passus "besonderen Härte" könnte in der Tat ein Ausweg sein! (vielleicht übrigens auch, was einen Zwangsaustausch der Heizungsanlage angeht) ....
Eine neue Mietwohnung wäre sicher teurer UND die Anmietung eines Werkstattraumes erst recht!
Zitat von: Ottokar am 14. Januar 2025, 11:42:58Eine besondere Härte könnte sich hier daraus ergeben, dass der TE nur noch 5 Jahre bis zur Rente hat
Ähem, meines Wissens nach sind es noch 7 ganze Jahre .... aber was soll´s :smile:
Zitat von: rain3am am 14. Januar 2025, 16:24:02Das jahrezehntelang als Werkstatt benutzte EG würde zu 99% bis definitiv als Wohnfläche zählen?! Auch wenn es eindeutig + ausschließlich als Werkstatt, somit zur Erzielung von Einkünften dient!?
Das wird dir hier niemand definitiv beantworten können. Was steht denn in deinem Mietvertrag, als was ist dir die untere Etage vermietet worden? Letztendlich kommt es darauf an, wie du das dem Jobcenter klarmachen kannst, dass es sich um nicht nutzbaren Wohnraum sondern um Werkstatt/Gewerberaum handelt. Ggff. können auch Fotos dabei helfen.
Im übrigen glaube ich nicht wirklich, dass um 2 Quadratmeter ein Aufriss gemacht wird, da du auch Einnahmen aus deiner Tätigkeit hast. Ganz ohne Neugier, nur um das abschätzen zu können: Wieviel anrechenbares Einkommen generierst du durchschnittlich im Monat?
Zitat von: rain3am am 14. Januar 2025, 16:24:02Eine neue Mietwohnung wäre sicher teurer UND die Anmietung eines Werkstattraumes erst recht!
Dieses Argument ist keines beim Jobcenter, im Bürgergeldbezug zählt nur der Ist-Zustand.
Hast du dir die Sache mit der Schenkungssteuer mal zu Gemüte geführt? Ich sehe da immer noch das größere Problem bei deinem Plan.
Zitat von: Sheherazade am 14. Januar 2025, 17:19:20Letztendlich kommt es darauf an, wie du das dem Jobcenter klarmachen kannst
Verstehe, Dankeschön! :smile:
Zitat von: Sheherazade am 14. Januar 2025, 17:19:20Wieviel anrechenbares Einkommen generierst du durchschnittlich im Monat?
Bei der letzten abschließenden EKS wurde NULL Einkommen angerechnet! Das JC ist diesbezüglich bei mir gerade sehr kulant, da sie wissen, dass ich mich auch um meine Eltern (beide mit Pflegegrad) kümmere .....
Zitat von: Sheherazade am 14. Januar 2025, 17:19:20Hast du dir die Sache mit der Schenkungssteuer mal zu Gemüte geführt?
Nein, noch nicht - werde ich aber natürlich + definitiv noch machen!!!
Zitat von: Sheherazade am 14. Januar 2025, 17:19:20Hast du dir die Sache mit der Schenkungssteuer mal zu Gemüte geführt?
Ja, das habe ich mir mittlerweile durchgelesen.
Schaut nach einem Steuersatz zwischen 30 und 50% aus, für alles was den Freibetrag i.H.v. 20.000 Euro überschreitet ..... Das wäre in der Tat ein Problem!
Zitat von: rain3am am 15. Januar 2025, 17:46:41Das wäre in der Tat ein Problem!
Jepp. Dagegen ist das Jobcenter ein Fliegenschiss.
Das kann mit einer Adoption umgangen werden.
Wird bei großen Vermögen gern so gemacht.
Wenn auch selten, ich kenne aber persönlich einen konkreten Fall.
Da ging es darum die Firmen Nachfolge zu sichern.
Das Erbe war aber dann alles komplett.