Hallo,
wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?
Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?
Vielen Dank im voraus für weiterführende Antworten
Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?
Einfach einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, im Antrag gibt es die Möglichkeit den noch bestehenden Bürgergeldbezug anzugeben.
Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?
Nein, nichts von alledem.
Eine "Unterhaltsbefreiung" gibt es übrigens nicht, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird dann ggf. vom Jugendamt geprüft.