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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09

Titel: Wie kpmmt man vom Bürgergeld in Lastenzuschuss-Bezug?
Beitrag von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09
Hallo,
wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?
Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Vielen Dank im voraus für weiterführende Antworten
Titel: Aw: Wie kpmmt man vom Bürgergeld in Lastenzuschuss-Bezug?
Beitrag von: Sheherazade am 13. Januar 2025, 11:29:48
Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?

Einfach einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, im Antrag gibt es die Möglichkeit den noch bestehenden Bürgergeldbezug anzugeben.

Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Nein, nichts von alledem.

Eine "Unterhaltsbefreiung" gibt es übrigens nicht, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird dann ggf. vom Jugendamt geprüft.