Guten Tag,
eine kurze Frage:
Mein Arbeitgeber hatte mich gekündigt, ich beantragte Bürgergeld, dieses ist bewilligt worden, alle Kontoauszüge liegen vor, etc.
Das Jobcenter, genauer gesagt die Leistungsabteilung, möchte jetzt "für die Unterlagen" das Kündigungsschreiben meines ehemaligen Arbeitgebers haben.
Ist das rechtens? Gesetzestext "zur Information" wurde beigelegt (§ 60 SGB I, § 66 SGB I, § 67 SGB I)
Danke.
Ohne weitere Info, warum du aus einem Arbeitsverhältnis gleich ins Bürgergeld gekommen bist anstatt in ALGI, würde ich mal behaupten, das ist korrekt so.