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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maxi am 16. Januar 2025, 13:19:14

Titel: Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin
Beitrag von: Maxi am 16. Januar 2025, 13:19:14
Moin,
bis jetzt bekommen meine Frau und ich Bürgergeld, ab März kann ich wieder selbständig tätig werden und bekomme dann etwas Einkommen, das wird anfangs so bei 500 € Gewinn sein, dann darf
ich ja aufstocken, meine Frage ist : Bezahlt das Amt weiterhin unsere Krankenkasse?
Was passiert mit meiner Frau, erhält die weiterhin Bürgergeld?
Titel: Aw: Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin
Beitrag von: Sheherazade am 16. Januar 2025, 15:21:16
Es ändert sich nur was dahin gehend, dass dein Einkommen unter Abzug der Freibeträge angerechnet wird, da 500€ mit Sicherheit nicht reichen um euch aus dem Leistungsbezug zu bringen.
Titel: Aw: Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin
Beitrag von: angi am 19. Januar 2025, 13:46:08
Krankkasse wird weiterhin vom JC gezahlt.
Und du wird alle 6 Monate eine vorläufige EKS und eine abschließende EKS machen müssen.
Also einmal eine Gewinnschätzung bei Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen und einmal den tatsächlichen Gewinn nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums.
Die Formulare wird das JC dir regelmäßig zuschicken.

Titel: Aw: Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin
Beitrag von: Sheherazade am 19. Januar 2025, 13:57:10
Zitat von: angi am 19. Januar 2025, 13:46:08Die Formulare wird das JC dir regelmäßig zuschicken.

Da würde ich mich aber tatsächlich nicht drauf verlassen, sondern selbst im Auge behalten, wann der Bewilligungszeitraum abläuft und mir dann die Formulare ggf. im Internet runterladen. Bei weitem nicht jedes Jobcenter schickt die Formulare ungefragt an den Leistungsbezieher, Optionskommunen haben das noch nie gemacht soweit ich mich richtig erinnere.
Titel: Aw: Was ändert sich wenn ich nur noch Aufstocker bin
Beitrag von: skypan am 19. Januar 2025, 17:20:14
Bei uns versendet die Optionskommune die Anlage EKS beim WBA und zur abschließenden Leistungsfeststellung. Bei Bedarf kann die Anlage EKS auch beim Leistungssachbearbeiter via Email angefordert werden.