Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Mein Sohn absolviert gerade eine Schulische Ausbildung zum Erzieher. Diese Ausbildung endet jetzt diesen Sommer. Im Anschluss, also ab August 25, beginnt für Ihn das Anerkennungsjahr, welches wohl als 3. Lehrjahr angesehen wird. ( Er muss einmal die Woche noch zur Schule )
In diesem Ausbildungsjahr verdient er 1600 Euro Brutto, das sind ca. 1300 Euro Netto. Wieviel genau darf er von diesem Geld behalten, also was wird uns davon angerechnet?
Zu unserer Situation:
Wir sind 6 Personen.
Vater erhält Rente, Mutter Grundsicherung. Beide können gesundheitlich nicht Arbeiten.
Hinzu kommen 4 Kinder die Bürgergeld erhalten.
- Älteste 21 in Ausbildung mit 950 Euro Netto
- Sohn 18 beendet jetzt schulische Ausbildung s.o.
- Die jüngeren Kinder sind beide noch in der Schule
Hat der neue Verdienst meines Sohnes auch etwas mit dem Betrag meiner Tochter gemein? Sie erhält ja schon Ausbildungsgeld und darf davon den größten Teil behalten.
Behalten darf dein Sohn natürlich sein volles Gehalt. Angerechnet wird ihm nichts. Er bekommt nur nichts zusätzlich. Er muss nur seinen Mietanteil und seine Lebenshaltungskosten davon bestreiten. Es wird so sein, wie bei eurer Tochter. Auch die wird ihren Mietanteil bezahlen und ihre Lebenshaltungskosten (Essen, Kosmetik etc.). Bei 6 Personen ist der Mietanteil ja auch nicht so hoch. Miete geht ja durch 6.
Was ist das für ein Bundesland, in dem kein Sozialassistent vor der Erzieherausbildung absolviert werden muss?
Hier ist man frühestens mit 21 fertig mit der gesamten Ausbildung.
Hier handelt es sich um eine schulische Ausbildung zum Erzieher. Gleichzeitig wird noch das Abitur dabei gemacht. Das ganze geht genau 4 Jahre. Zuerst 3 Jahre Schule mit Abitur am Ende und dann noch das Anerkennungsjahr.
Zitat von: Blacksun666 am 17. Januar 2025, 15:48:01Gleichzeitig wird noch das Abitur dabei gemacht.
Hier in Niedersachsen nennt man das dann Fachabitur.
Bei meinem Sohn steht es so :
Allgemeine Hochschulreife Erzieher/-in
Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, dass Sie innerhalb von vier Jahren eine vollständige Berufsausbildung zum/r staatlich anerkannten ErzieherIn und gleichzeitig das Abitur erwerben.
Mein Sohn ist jetzt im dritten Jahr und beendet diesen Sommer die Schule mit dem Abitur
Mit 1600 Euro Brutto/1300 Euro Netto dürfte der Sohn aus dem Bezug fallen.
Mit diesem Einkommen kann er seine Lebenshaltungskosten selbst aufbringen, er hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld und gehört damit nicht mehr zur BG. Sein Einkommen darf den Anspruch der verbleibenden BG-Mitglieder nicht mindern.
Was die Tochter mit lediglich 950 Euro Netto betrifft, wird dieses Einkommen abzg. Freibeträge ihren Bedarf wohl nicht vollständig decken, sodass ein Restanspruch verbleibt.
Wie beim Sohn darf auch bei der Tochter ihr eigenes Einkommen nur bei ihrem eigenen Bedarf berücksichtigt werden, sie ist niemandem sonst Unterhalt schuldig.
Und bei den Kindern in Ausbildung gilt: Für die Bedarfsdeckung nicht benötigtes Kindergeld wird bei den Eltern als Einkommen angerechnet.
Das gilt für Kindergeld generell, unabhängig vom Status des Kindes.
Ich muß diesen Eintrag noch einmal nach oben schieben, denn ich habe noch eine Frage.
Bei meinem Sohn hat sich nichts verändert, er beginnt im August sein freiwilliges Jahr und hat sogar 1900 Euro Brutto pro Monat. Damit liegt er bedeutend drüber und fliegt aus der Bedarfsgemeinschaft.
Jetzt streicht uns das Jobcenter ab August natürlich das Geld für meinen Sohn und auch den Mietanteil. Was an sich auch normal ist.
Nur war das nicht mal so, das wir 3 oder sogar 6 Monate noch die volle Miete bezahlt bekommen, also wenn jemand weg fällt? Ich kann mich natürlich auch irren, oder das gibt es nicht mehr.
Das bezieht sich darauf, wenn jemand aus der Wohnung auszieht und die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist. Dein Sohn zieht doch aber nicht aus. Natürlich muss er dann seinen Mietanteil bezahlen.
Zitat von: Birgit63 am 17. Februar 2025, 12:27:44Das bezieht sich darauf, wenn jemand aus der Wohnung auszieht und die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist. Dein Sohn zieht doch aber nicht aus. Natürlich muss er dann seinen Mietanteil bezahlen.
Okay, dankeschön :smile: