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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Altmeister am 16. Januar 2025, 16:29:59

Titel: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Altmeister am 16. Januar 2025, 16:29:59
Hallo zusammen ich habe eine Frage zu Bewerbungsschreiben, ich bin schon einiger Zeit aus meinen Gelehrten Beruf raus, zu meiner Bewerbungen soll ich nur noch mich als Hilfskraft bewerben und nicht mehr als Fachkraft, darf das sein das ich mich nicht mehr als Fachkraft bewerben darf.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Sheherazade am 16. Januar 2025, 16:58:58
Vermutlich sollst du dich auf alle möglichen, einigermaßen passenden Stellenangebote bewerben ohne den Zusatz "Facharbeiter". Helferstellen in den verschiedenen Branchen sind ausreichend zu bekommen. Im Anschreiben oder Lebenslauf wird dein erlernter Beruf ja sowieso erwähnt.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: turbulent am 16. Januar 2025, 17:37:44
Selbstverständlich darfst Du Dich AUCH auf Stellen in Deinem gelernten Beruf bewerben. Aber eben nicht (mehr) nur.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: 180 am 16. Januar 2025, 17:47:09
Das kannst du weiterhin FREI entscheiden, wo du dich bewirbst. Es ist nicht relevant, was ein SB vom JC wünscht oder erzählt.
Das JC kann nichts machen, wenn du dich NUR auf Stellen in deinem erlernten Beruf bewirbst.

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn du Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung erhältst, musst du dich auf diese bewerben, da es sonst zu einer Sanktion kommen kann. Vermittlungsvorschläge ohne RFB kannst du ignorieren.

Als Kunde hast du viel mehr Möglichkeiten und Freiheiten als du glaubst und manche hier leider versuchen zu suggerieren.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Altmeister am 16. Januar 2025, 18:01:07
Vielen Dank für die Antworten und gut zu wissen das man mich nicht zwingen kann.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: 180 am 16. Januar 2025, 18:06:16
Aus taktischen Gründen aber nicht mit dem SB diskutieren oder sagen, dass du andere Pläne hast. Stattdessen dem SB "Ja" sagen und beim Überschreiten der Türschwelle denken LMAA (Leck mich am ....) und machen, was du willst.

Da muss man etwas abgebrühter rangehen, wenn man seine eigenen Ziele und Wünsche erreichen will und das JC andere Ziele hat.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Rotti am 17. Januar 2025, 12:16:28
Zitat von: Altmeister am 16. Januar 2025, 16:29:59Hallo zusammen ich habe eine Frage zu Bewerbungsschreiben, ich bin schon einiger Zeit aus meinen Gelehrten Beruf raus, zu meiner Bewerbungen soll ich nur noch mich als Hilfskraft bewerben und nicht mehr als Fachkraft, darf das sein das ich mich nicht mehr als Fachkraft bewerben darf.
man sollte sich niemals in die Ecke stellen und sich Minderwertig vorkommen als in "Hartz 4" gerutscht was der CDU wohl wieder so lieber wäre so genannt, ein Gesellenbrief ist in der Bewerbung immer hervorzuheben.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Altmeister am 26. Februar 2025, 16:59:00
Die genaue Beschreibung ist,ich bewerbe mich monatlich um 6 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Helfer und nicht als Fachkraft.
Titel: Aw: Bewerbung schreiben
Beitrag von: Sheherazade am 26. Februar 2025, 17:04:16
Als Helfer sind die Chancen größer, dass man dich evtl. in die engere Wahl zieht. Bewirbst du dich als Fachkraft in einem Beruf, in dem du seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr tätig warst, landet deine Bewerbung gleich auf dem Absagenstapel.
Und
ZitatGrundsätzlich gehen Experten und auch die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich Menschen vor ihrem Beruf entfremden können. Als Richtwert wird dabei ein Zeitraum von vier Jahren angegeben, den die Betroffenen nicht mehr gearbeitet haben. Dies geht dann häufig auch mit einem gesunkenen Kenntnisstand einher und macht die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt unwahrscheinlicher.
Quelle (https://www.antenne.de/experten-tipps/job/kann-der-berufsabschluss-verfallen)

Offenbar hast du deine Vermittlungschancen in der letzten Zeit durch Bewerbungen ausschließlich als Fachkraft schon so stark eingeschränkt, dass der SB sich genötigt sah, diesen Passus im Koop-Plan aufzunehmen.