Hallo, es um meine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter 2022 und 2023.
Ich reiche die immer beim Amt ein ,hatte auch immer Guthaben. Nur habe ich im Nachhinein festgestellt das meine Abrechnung falsch war. Meine Mülltonne wurde da falsch abgerechnet. Statt 2 Entleerungen hatte ich 10 drauf stehen. Das bedeutet noch mehr Guthaben zurück. Ich habe das aber mit dem Vermieter über Whatsapp geklärt . Leider habe ich die Nachrichten nicht mehr, wer hebt die auch schon vom Vermieter auf.
Das waren dann jeweils pro Abrechnungsjahr nochmal 22,95 € mehr. Nur habe ich leider vergessen ,dies dem Jobcenter mitzuteilen.
Nun wollen die von mir Kopien von Kontoauszüge wegen Mietzahlungen von Januar 2023 bis Dezember 2024 ,wo ja darauf ersichtlich ist das ich , das 2023 22,95€ und 2024 22,95€ mehr Guthaben von der Miete abgezogen habe( ich überweise noch meine Miete und Guthaben von der Betriebskostenabrechnung werden da gleich abgezogen )
Nun wollte ich mal fragen ,ob wegen diesen geringen Betrages(45,90€) das schon Sozialbetrug ist?
Und wenn ja was mich dann erwartet?
Beträge unter 50 Euro werden nicht zurück gefordert. Ob es die Leistungsabteilung trotzdem der Bußgeldstelle meldet, kann niemand sagen. Aber eine Anzeige wegen Betrug wird es wohl eher nicht geben.
wenn man hier überhaubt von betrug reden kann..alles auslegungssache..wenn mir jemand bewust falsch rausgibt an der kasse..das währ betrug..in den diskountern usw wird betrogen..nennen andere liebevoll nur trick..uvm..
Zitat von: TripleH am 18. Januar 2025, 21:48:51Beträge unter 50 Euro werden nicht zurück gefordert. Ob es die Leistungsabteilung trotzdem der Bußgeldstelle meldet, kann niemand sagen. Aber eine Anzeige wegen Betrug wird es wohl eher nicht geben.
genau es sind ja 2 Jahre unter 50€.
Bei mir haben die SB schon bei einer persönlicher Antragsanfrage die letzten 2 Betriebskostenabrechnungen sehen wollen.