Hallo Forum, ich habe eine Frage zu meiner Situation und weiß nicht wie ich noch vorgehen soll. Es ist alles etwas zerfahren, deshalb hier mal ein paar Eckdaten: Ich war vom 01.06-15.10.24 beschäftigt im Angestelltenverhältnis, ganz normal arbeiten halt. Ab September habe ich Überstunden abgebummelt und bin für ein paar Monate nach Marokko zum Reisen gegangen. Mitte Dezember kam ich zurück und habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Zunächst einmal hat es sage und schreibe 6 Wochen gedauert ehe der Antrag durch war. Gut, ich musste noch etwas nachreichen, habe dies aber noch vor der Weihnachtszeit erledigt und so gut es nur ging mitgewirkt (auch durch etliches hinterher telefonieren). Ich muss sagen, dass die Mitarbeiter allesamt sehr nett waren. Auch meine SB, bei der ich mittlerweile einen Termin zur Vermittlung hatte. Allerdings hat es mit der Bewilligung irgendwie nie so richtig klappen wollen. Letzte Woche dann ging der Antrag endlich durch, doch zeitgleich mit der Bewilligung kam auch ein Schreiben das mir statt der 563 Euro Regelsatz nur 373 monatlich bleiben. Grund: ich musste ja die letzten 3 Monate Kontoauszüge einreichen. Im September, also als ich noch beschäftigt war, mit meinem Geld machen konnte was ich will und es noch Monate bis zum Antrag hin waren, habe ich EINE EINZIGE Auszahlung von einem Sportwettenanbieter getätigt. Habe den Sachverhalt auch schon auf Nachfrage im Vorfeld geklärt. Es handelte sich dabei um ein Wettkonto aus der EM-Zeit im Sommer und die Auflösung des Kontos (220 Euro). Nun wurde mir pauschal unterstellt (aufgrund dieser einmaligen Auszahlung im September), dass ich einen Teil meines Einkommens mit Glücksspiel bestreite und pauschal 190 Euro festgesetzt die nun JEDEN Monat gegengerechnet werden. Frage: Ist das normal/rechtens?
Des weiteren habe ich auch schon geklärt das ich im Ausland war und das JC wollte wissen von was ich da gelebt habe. Ich habe gesagt, dass ich arbeiten war, gespart habe und davon im Ausland gelebt habe/gereist bin. Nun wird mir unterstellt, dass ich ein Konto im Ausland habe und soll Nachweise erbringen (die es ja nicht gibt). Man kann nicht einfach im AUsland Konten eröffnen ohne entsprechende Papiere (Wohnsitz im jeweiligen Land, Visa, etc.). Auch hier weiß ich nicht, was ich noch machen soll, da ich den Sachverhalt nun schon zweimal erklärt habe.
Bin für jede Hilfe dankbar, weil langsam weiß ich nicht mehr weiter. Immerhin bin ich jetzt endlich in der gesetzlichen KV. Da gab´s nämlich auch schon Post, von wegen freiwillig nachversichern.
Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass das JC Fragen hat zu deinem Auslandsaufenthalt.
Es klingt für mich erstmal ungewöhnlich, dass du in drei Monaten so viele Überstunden aufbauen konntest, dass du davon mehrere Monate reisen konntest. Zudem laufen die Kosten in Deutschland ja weiter wie bisher.
Gibt es noch weitere Infos zu der Wettgeschichte?
Ich kann keinen Grund erkennen, dass wegen einer einmaligen Auszahlung monatlich Beträge angerechnet werden.
Was steht denn im Bescheid hierzu? Hast du einen Nachweis für die Löschung des Wettkontos eingereicht?
Der Job war in der Gastro (high season). Offiziell 40h, hab aber 3 Monate 60h/Woche gaerbeitet. Wohnhaft war ich bei meinen Eltern in der Zeit. Außerdem hatte ich vorher bereits 3k gespart bevor der Job überhaupt losging.
Nein zur Wettgeschichte hab ich keine Nachweise und weiß auch nicht woher ich die nehmen soll. Außerdem frage ich mich was eine Auszahlung im September mit einem Anztrag im Dezember zu tun hat? Kann ich dann auch Verluste geltend machen oder wie läuft das?
Wovon hast du denn bis zum 01.06. gelebt? Hast du gearbeitet? Wenn du 360 Tage innerhalb von 30 Monaten zusammenbekommst hast du Anspruch auf Alg I. Dann sind Einnahmen aus Wetten egal.
Der TE hat keinen Anspruch auf Alg, siehe:
https://hartz.info/index.php/topic,135019.0.html#msg1617472
Er ist offenbar Überlebenskünstler. Mir stellt sich die Frage, warum er, wenn er offenbar selbst im Ausland über Jahre Arbeit gefunden und überlebt hat, jetzt solche Schwierigkeiten hat, einen Job zu finden. Im alten Job sollte er ja unbefristet eingestellt werden und Gastronomie sucht händeringend.
Davon abgesehen liegen bei der Lebensgeschichte Auslandskonten schon irgendwie nahe.
Wenn der TE mit der Entscheidung des JC nicht einverstanden ist, stehen ihm die Rechtsmittel Widerstand, einstweiliger Rechtsschutz und Klage offen.
Ja, Überlebenskünstler trifft es sehr gut. Ich bin in der Vorweihnachtszeit wiedergekommen, hatte bereits von unterwegs ein Bewerbungsgespräch klargemacht, zu dem ich auch vorstellig war und werde spätestens ab 01.03.wieder raus sein aus dem Bürgergeldsystem (entweder durch Job in Deutschland oder Reise/Auslandsarbeit). Habe nie gesagt, dass ich ein Problem habe mit der Jobsuche und dauerhaft soziale Hängematte mache (absichtlich). Es geht mir hier ums Prinzip. Klar kann ich sagen, scheiß drauf, mach ich halt mal ein paar hundert Euro miese und versichere mich noch selbst. Aber wenn ich Anspruch drauf habe, finde ich es legitim dem auch nachzugehen.
@ TripleH: Um die Welt zu bereisen braucht man nicht viel Geld, es kommt auf die Komfortzone drauf an. Manchmal arbeite ich auch gar nicht, weil manche Länder einfach absurd günstig sind, wenn man sich integriert und länger bleibt. Und wie gesagt, Auslandskonto geht nicht ohne weiteres. Zu mal ich nicht nur DAS eine Land bereise. Sonst müsste ich zig Konten haben.
ALG1 defintiv kein Anspruch, da ich die letzten Jahre nur sporadisch in Deutschland war.
Hatte heute ein angenehmes Telefonat mit der SB mit anschließender email, die den Fall bearbeitet in der Leistung und konnte zunächst erstmal alles klären. Trotzdem danke hier für die Antworten.
Zitat von: nlh am 21. Januar 2025, 20:14:09Nun wurde mir pauschal unterstellt (aufgrund dieser einmaligen Auszahlung im September), dass ich einen Teil meines Einkommens mit Glücksspiel bestreite und pauschal 190 Euro festgesetzt die nun JEDEN Monat gegengerechnet werden. Frage: Ist das normal/rechtens?
Weder noch. Das ist vielmehr grob rechtswidrig.
Berücksichtigt werden darf nur tatsächlich zufließendes Einkommen, kein fiktiv unterstelltes wie hier.
Du solltest unverzüglich Widerspruch gegen die Anrechnung dieses fiktiven Einkommens einlegen.
Da mit der Anrechnung dieses fiktiven Einkommens dein Existenzminimum (Regelsatz - 30%) unterschritten wird, solltest du zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht beantragen, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes ohne Anrechnung dieses fiktiven Einkommens zu verurteilen.
Zitat von: nlh am 22. Januar 2025, 10:20:32Hatte heute ein angenehmes Telefonat mit der SB mit anschließender email, die den Fall bearbeitet in der Leistung und konnte zunächst erstmal alles klären. Trotzdem danke hier für die Antworten.
Telefon? Email? Das ist alles nicht rechtsverbindlich.
Achte auf die Widerspruchsfrist und sollte das JC die Bewilligung nicht vor Ablauf derselben korrigiert haben, solltest du ohne weitere Verzögerung sofort Widerspruch und Klage erheben.