Durch Anbieterwechsel habe ich eine Heizkostennachzahlung am 6.1.25 an das Jobcenter gefaxt/E-Mail und bis heute keine entsprechende Überweisung auf mein Konto erhalten. Der Betrag der Nachzahlung ist sehr geringfügig und liegt im Verbrauch nicht wesentlich höher als sonst. Ich bin schon lange Anhängig (SGB12) und die Sachbearbeiter haben bis jetzt ohne Komplikationen die Heizkostennachzahlungen übernommen.
Meine Frage ist: Wie lange darf eine Überweisung der Heizkostennachzahlung dauern: Der Gasanbieter wartet doch auf sein Geld! Wie sind die gesetzlichen Fristen oder gibt es keine?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke.
Mit lieben Grüßen
Eine Heizkostennachzahlung gehört im Monat der Fälligkeit zum Bedarf.
Gesetzliche Vorgaben zur Dauer der Bearbeitung einer existenzsichernden Leistung gibt es nicht, die Rechtsprechung sieht aber 14 Tage als angemessen an.
Wann genau ist denn die Heizkostennachzahlung fällig? Was steht in der Abrechnung?
Zitat von: Angellina am 22. Januar 2025, 11:53:05Der Gasanbieter wartet doch auf sein Geld! Wie sind die gesetzlichen Fristen oder gibt es keine?
Wie alle NebenKosten Vorauszahlungen werden die im nächsten Monat vom Konto abgebucht wenn die Rechnung des Gasanbieters auch sofort gefaxt wurde mit Sendungsbestätigung muss das vom Sozialamt auch sofort bearbeitet werden. Ich würde da persönlich vorstellig werden.