Wer in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – kurz Erwerbsminderungsrente – bezieht, muss sich in der Regel an bestimmte Hinzuverdienstgrenzen halten. Diese legen fest, wie viel zusätzliches Einkommen ein Rentenbezieher neben seiner Rente erzielen darf, ohne dass finanzielle Nachteile drohen.
https://www.gegen-hartz.de/news/em-rente-das-aendert-sich-jetzt-bei-der-erwerbsminderungsrente-ab-2025
also ich kenne keinen eu rentner der zb bis zu 39.xxx dazu verdient..oder 19.xxx..euro..bei den parr stündschen die man arbeiten darf..ohne gleich als arbeitsfähig zu gelten..aber vieleicht will man ja so die leute rausfidnen die tatsächlich länger als 3 stunden arbeiten können..wer weis das schon genau.. :weisnich: nur um geld einzusparren..
Ich finde diese <3h-Regelung eh zu pauschal. Ich bekomme aufgrund von kPTBS volle Erwerbsminderungsrente und könnte (nach eigener Einschätzung) einen vollen Tag, also 8h, arbeiten, bräuchte dann allerding die komplette restliche Woche zur Erholung. Also einen Tag arbeiten, sechs Tage frei.
Man müsste es individuell festlegen. Leider bestimmen immer Dritte, die einen gar nicht kennen, inwiefern man arbeitsfähig bzw. nicht arbeitsfähig ist.
Wer stellt denn jemanden für 2,5h ein?
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das Arbeitsumfeld entscheidend. Ich hab 4 Jahre ehrenamtlich in einer Sozialen Bücherstube gearbeitet, das war ziemlich angenehm, und hätten sie das Projekt nicht eingestampft, wäre ich wohl noch heute dort.
Zitat von: MJBerlinHD am 22. Januar 2025, 18:51:00Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das Arbeitsumfeld entscheidend. Ich hab 4 Jahre ehrenamtlich in einer Sozialen Bücherstube gearbeitet, das war ziemlich angenehm, und hätten sie das Projekt nicht eingestampft, wäre ich wohl noch heute dort.
stimmt..gute sachen werden meist als erstes eingestampft..die die in der regel alle ihre schäfchen im stall haben kommen auf die absurdesten ideen..ziemlich fatal sowas..