Das Sozialgericht Speyer klärte einen Fall, der für Leistungsberechtigte beim Bürgergeld als Richtlinie dienen kann. Demnach sind Sanktionen beim Bürgergeld nicht gerechtfertigt, wenn sich Betroffene bei einer Vielzahl von Stellenangeboten auf einige, aber nicht auf alle bewerben. (AZ. S 3 AS 113/20)
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-harte-sanktionen-trotz-jobbewerbungen-sozialgericht