Hallo, ich bin ganz neu hier im Forum. Meine Tochter (25 Jahre, aufgrund psychischer Probleme noch keine Ausbildung etc) lebt noch bei uns im Haushalt. Sie möchte gerne ausziehen, kann sich dies aber nicht leisten und wir können sie dabei nicht weiter finanziell unterstützen. Hat sie überhaupt Anrecht auf Bürgergeld? Sie wäre ja eine "eigene" Bedarfsgemeinschaft. Nach Auskunft des Jobcenters soll sie BAföG beantragen, aber ihr Fernstudium ist nicht BAföG-fähig, also was tun? Hat jemand eine ähnliche Problematik und Tipps? Bin über jeden Hinweis dankbar.
Der Leistungsausschluss greift nicht bei einem Teilzeitstudium, da dieses generell nicht mit Bafög förderfähig ist.
Sofern es sich nicht um ein Teilzeitstudium handelt und dieses auch nicht in ein Teilzeitstudium umgewandelt werden kann, muss sich die Tochter entscheiden: bei den Eltern wohnen bleiben und erst mal fertig studieren, oder das Studium abbrechen um Anspruch auf Bürgergeld zu haben und ausziehen.