Das ist ein Novum: "Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen" und erklärt damit den Entzug des Regelsatzes einer Bürgergeld-Berechtigten für absolut rechtswidrig.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-gericht-machte-rundumschlag-gegen-sozialgerichte-und-jobcenter-rund
https://hartz.info/index.php/topic,135276.0.html
Das gab es letztes Jahr schon.