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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldtom am 27. Januar 2025, 21:06:15

Titel: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: oldtom am 27. Januar 2025, 21:06:15
Hallo,

seid ich beim Jobcenter Kunde bin komme ich aus dem Staunen nicht heraus. Die dickste Geschichte spare ich mir zuerst (17 Monate Bearbeitungszeit), dazu bei Interesse mehr. Jetzt geht es um das Thema Jobcenter und Datenschutz...

Das Thema scheint es beim Jobcenter nicht  meine wirklich angekommen. So hinterfragt meine Integrationsmanagerin meine Arbeitsfähigkeit , da es mir Gesundheitlich nicht gut geht. Soweit so gut. Was passiert? Man schickt mich zum Amtsarzt. Der untersucht mich, sieht die Arztberichte ein - Ergebnis: Ich bin zunächst  6 Monate nicht arbeitsfähig.

Das sollte meines Erachtens auch das sein, was meiner Fallmanagerin weitergegeben wird.

Aber: Die erhält ein "Gutachten" über meine Herz Pumpminderung , Herzklappenproblem, Stauungsdermatitis an den Unterschenkeln, Katarakt Operation in Mai und Juli  und und und ...

Frage - was hat ein Sachbearbeiter mit meiner ganzen Krankengeschichte vor UND verlangt dann noch, dass ich weitere ärztliche Gutachten zum Termin mitbringe!!??

Was geht die das an - reicht es nicht, das ihre Amtsärztin mich befristet AU schreibt??
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: Hary am 28. Januar 2025, 13:41:01
Für die Vermittlung spielen deine Erkrankungen durchaus eine Rolle. Davon abgesehen wurdest du im Vorfeld ja über die Art der Daten, die unvermittelt werden aufgeklärt.
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2025, 14:23:54
Zitat von: oldtom am 27. Januar 2025, 21:06:15Was geht die das an


Aber sowas von NIX !!!! Es reicht wenn der ÄD mitteilt, dass Du entweder Arbeitsfähig bist oder nicht !

Ärztliche Diagnosen usw. geht der Truller auch nix an
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2025, 17:22:52
oldtom

Zitat von: oldtom am 27. Januar 2025, 21:06:15Man schickt mich zum Amtsarzt.
Kannst du die dazugehörige Schweigepflichtentbindung einstellen damit man weiß ob du nicht etwas unterschrieben hast was die Weiterleitung an dein JC und andere Institutionen erlaubt.

Ansonsten wäre es allemal eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten wert. Da dürfte es dann durchaus zu einer Reaktion gegen das JC oder auch dem Amtsarzt oder beiden kommen.
Im Anhang kannst du nachlesen was genau das JC darf.

MfG FN
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: Robert am 30. Januar 2025, 19:03:55
Zitat von: oldtom am 27. Januar 2025, 21:06:15Aber: Die erhält ein "Gutachten" über meine Herz Pumpminderung , Herzklappenproblem, Stauungsdermatitis an den Unterschenkeln, Katarakt Operation in Mai und Juli  und und und ...

Woher weißt du denn, dass sie so ein Gutachten vom ärtzlichen Dienst erhalten hat ?
Hat Sie es dir erzählt, mit genauer Angabe was im Gutachten steht ?
Hat Sie dir das Gutachten gezeigt ?
Hast du selbst auch so ein Gutachten vom ärtzlichen Dienst mit deiner kompletten Krankengeschichte damit du ihre Aussagen vergleichen kannst ?
So ein Gutachten bekommt soviel ich weiß selbst derjenige, der untersucht wurde, nicht.
Ich habe damals jedenfallls keines bekommen und meine damalige Sachbearbeiterin auch nicht.

Und wie bereits gefragt:
Hast du irgendeine Schweigepfichtentbindung für den ärtzlichen Dienst unterschrieben ?

Ich hoffe, du hast genug Beweise (die du dann auch vorlegen kannst, einfache Behauptungen nach dem Motto "Die hat..." nützen da wohl wenig), z. B. in schriftlicher Form von deiner Sachbearbeiterin, die du dem Datenschutzbeauftragten vorlegen kannst ?
Ansonsten verläuft so eine Beschwerde ziemlich schnell im Sand, und vielleicht drohen sogar Gegenmaßnahmen.
Merke:
Du musst jemandem seine Schuld eindeutig beweisen, dein Gegenüber aber nicht seine Unschuld !

Meine persönliche Meinung:
1. Erster Beitrag hier im Forum
2. Nach 3 Tagen immer noch keine Rückantwort auf die Antworten andere
3. Sieht für mich nach Langeweile und Stimmungsmache aus !
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:02:12
@Robert
Die Schweigepflichtsentbindung zur Auskunft behandelnder Ärzte an den medizinischen Dienst/der Amtsärtin habe ich unterschrieben - und der Amtsärztin auch die Unterlagen gezeigt.

Das gehört ja auch zu den Mitwirkungspflichten.

Das Gutachten - mit allen Diagnosen  wurde mir ja Monate nach der Untersuchung zusammen mit einer Einladung von der Fallmanagerin zugeschickt! Und sie (also die Fallmanagerin möchte, dass  weitere "Gutachten" mitbringe) ... keine Ahnung was die da haben will - ich hab zwischenzeitlich zwar neue untersuchungen vom Kardiologen ... bezweifele aber, dass die mit Ultraschallbefunden EKG und Blutwerten etwas anfangen kann...

...und wenn ihr eurem Forum mal beibringt bei Antworten auch eine Mail zu schicken melde ich mich auch schneller...

PS.: Zu dem Zeitpunkt als ich die Schweigepflichts Entbindung zugeschickt bekommen habe konnte ich auch nicht lesen! Darum ging es zunächst am Anfang.  Da ist ja die eigentliche "Hammergeschichte" - bis zu meiner AugenOP hat sich das Jobcenter geweigert meinen Antrag überhaupt zu bearbeiten - fehlende Formulare! Aber füll mal mit 2% restsehkraft Formulare aus! (Das ist wie gesagt eine längere Geschichte - das hängt medizinisch auch zusammen, Herz, Blutverdünner Operationen etc)
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: turbulent am 08. Februar 2025, 19:17:15
Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:02:12...und wenn ihr eurem Forum mal beibringt bei Antworten auch eine Mail zu schicken melde ich mich auch schneller...
Kannst Du einstellen, wenn Du das willst. (Ich will das nicht und bin sehr froh, dass ich es deaktivieren kann.)
In Deinem Profil findest Du es unter "Benachrichtigungen".
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:48:46
@Fettnäpfchen

In dem Praxisleitfaden steht :
"Die Produkte des ÄD (mit Ausnahme der Beratungsvermerke) bestehen aus zwei deutlich
voneinander abgegrenzten Teilen.
Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung
Teil B = Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme
Teil A, die ,,Medizinische Dokumentation und Erörterung" verbleibt in der Akte des ÄD und
unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Übermittlung an die Auftraggeberin/den Auftrag-
geber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Teil B, die ,,Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber" (bei Altverträgen) oder
neu die ,,Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme" (in der Kalkulationskategorie mit
oder ohne Kundenkontakt), wird der Auftraggeberin/dem Auftraggeber in der Agentur für Arbeit
oder im Jobcenter zur Erfüllung ihrer/seiner jeweiligen Aufgaben übermittelt. Aus datenschutz-
rechtlichen Gründen werden ausschließlich die integrationsrelevanten Funktionseinschrän-
kungen aufgeführt und unter Sozialmedizinischen Gesichtspunkten bewertet."

So hätte ich das auch gedacht.... Sieht man sich das Gutachten an, gibt es halt die Seiten wo sich über das Herz und die angaben des Augenarztes ausgelassen wird und den Teil, wo angekreutzt weden kann : Leichte arbeiten etc .... oder eben Nicht Arbeitsfähig, mit 6 Monate ... wozu die Ärtzin gesagt hatte: da muss man wieder nachschauen..  will ich nicht breittreten, aber die Augen sind verheilt ... und die Herzklappe weiss noch nicht recht was sie will ... 3 Stents sind drin und man muss sehen was das langfristig bedeutet. Kann das nur so wie der Kardiologe formulieren: "Wenn das mal ein 8-Zylinder war, läuft der jetzt auf 2 Töpfen und hat sich zwischenzeitlich verformt. Deshalb schließt die Mitralklappe nicht ordendlich... ist der Muskel aber wieder ordentlich durchblutet (Stents) hoffen wir mal, dass sich das setzt...
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2025, 12:57:12
oldtom

Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:48:46So hätte ich das auch gedacht....
und was gedenkst du jetzt zu tun?

Eine Nachfrage habe ich keine entdeckt daher  :weisnich:

Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:48:46Sieht man sich das Gutachten an, gibt es halt die Seiten wo sich über das Herz und die angaben des Augenarztes ausgelassen wird
kann ich mir nicht vorstellen. Denn das könnte über die Ärztekammer bis zur Entsagung der Approbation sorgen und so doof sollte auch ein Amtsarzt nicht sein.
Ausser natürlich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2025, 17:22:52damit man weiß ob du nicht etwas unterschrieben hast was die Weiterleitung an dein JC und andere Institutionen erlaubt.
denn dass:
Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:02:12@Robert Die Schweigepflichtsentbindung zur Auskunft behandelnder Ärzte an den medizinischen Dienst/der Amtsärtin habe ich unterschrieben - und der Amtsärztin auch die Unterlagen gezeigt.
ist keine Antwort auf meine gestellte Frage. In der SPE kann alles mögliche stehen und deshalb ist es so nicht wirklich beantwortet.

Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:48:46In dem Praxisleitfaden steht :
Ich kenne den Leitfaden
daher musst du ihn auch kennen.- u. verstehen lernen...

Zitat von: oldtom am 08. Februar 2025, 19:02:12Das Gutachten - mit allen Diagnosen wurde mir ja Monate nach der Untersuchung zusammen mit einer Einladung von der Fallmanagerin zugeschickt!
... dann wüsstest du das es nicht sein darf dass eine SB die Diagnosen bekommt. Und weitere Forderungen sind erst recht nicht erlaubt da schießt SBlein weit über das Ziel hinaus!

und wenn du dem Tipp von turbulent folgst dann hast du bald eine E-mail vom Forum
und auf User wie Robert die gesperrt wurden brauchst du nicht antworten. Erstens wird nicht umsonst gesperrt und zweitens kann er unter dem Nick zum antworten nicht mehr auf das Forum zugreifen.

MfG FN
Titel: Aw: Datenschutz beim Jobcenter
Beitrag von: oldtom am 06. April 2025, 20:18:37
Ich habe mir das Gutachten heute nochmal angeschaut, nachdem ich mich ja etwas schlau gemacht habe...

Formal ist das tatsächlich nur der Teil B...

ABER


besonders in zwei (riesigen) Textbereichen steht halt im Freitext alles drin, was auch in den Arztbriefen der Klinik stand ggf. etwas gerafft und ohne Fotos und Blutwerte. Aber eben die Diagnosen des Klinikums ... deshalb hab ich es auch für den Teil A gehalten... liest sich genauso

Das ist ja auch mal Geil: Darf ich Teil A nicht an den Sachbeabeiter schicen, schreib ich es in Teil B rein :wand:

Umgehung für Dumme :scratch: