Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einer Nachzahlung meiner Nebenkosten und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich beziehe Bürgergeld, und mein Jobcenter zahlt die Miete + Nebenkostenvorauszahlung direkt an den Vermieter. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2023 bekommen und soll 335 € nachzahlen, weil die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.
Meine Fragen:
1.Muss das Jobcenter die Nachzahlung übernehmen, wenn es selbst zu niedrige Vorauszahlungen festgelegt hat?
2.Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Widerspruch und weiß, wie meine Chancen stehen?
Hier das Schreiben vom Jobcenter im Wortlaut:
�
Bescheid
über die Ablehnung der Aufhebung eines Verwaltungsaktes
Ihren Antrag vom 12.01.2025 auf Aufhebung bzw. Abänderung meines Bescheides vom 27.06.2024 lehne ich ab.
Begründung:
I.
Mit Bescheid vom 27.06.2024 bewilligte ich Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Mit Datum vom 12.01.2025 beantragten Sie höhere Leistungen.
Sie reichten Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 ein und beantragten die Nachzahlung über 335,00 €.
Die Nachzahlung resultiert auch aus fehlenden Vorauszahlungen.
Sie mussten für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Betriebs- und Heizkosten in Höhe von insgesamt 1115,00 € zahlen.
Laut Betriebskostenabrechnung 2023 sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen. Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €.
Daraus ist ersichtlich, dass die Nachzahlung nicht nur aus Ihrem Verbrauch entstanden ist, sondern durch die fehlende Vorauszahlung. Daher war Ihr Antrag abzulehnen.
II.
Die Voraussetzungen für die von Ihnen begehrte Aufhebung bzw. Abänderung meines o.g. Bescheides sind nicht erfüllt.
Und deshalb sollte man seinen vertraglichen Pflichten immer selbst nachkommen. Das
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11mein Jobcenter zahlt die Miete + Nebenkostenvorauszahlung direkt an den Vermieter.
ist die denkbare schlechteste Art, es sich leicht zu machen. Du bist Vertragspartner deines Vermieters, nicht das Jobcenter, du haftest für Nichtzahlungen. Jetzt darfst du schön nachgucken, wann was und warum nicht gezahlt wurde.
Ich bin nur Laie, aber ich gehe von dem Jobcenter schreiben davon aus, das der Vermieter Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat.
Tja wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht.
Nein, in dem Schreiben steht eindeutig, dass die Abschläge teilweise nicht gezahlt wurden.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11wenn es selbst zu niedrige Vorauszahlungen festgelegt hat?
Das legt nicht das JC fest, sondern der VM.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11beantragten Sie höhere Leistungen.
Damit sind die nun höheren KdU gemeint?
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen
Dann hätte das JC selbst ja zu wenig an den VM gezahlt.
Wenn die Vorauszahlungen zu gering gewesen sind, ist natürlich das JC in der Pflicht dies zu übernehmen.
Dass Vorauszahlungen zu gering sein können, ist völlig normal.
Das hat doch nichts mit deinem Verbrauch zu tun oder fehlender Vorauszahlung.
(diese wurden ja sicher vom JC monatlich an den VM gezahlt)
Auf jeden Fall hier in Widerspruch gehen.
Die monatlichen Zahlungen an den VM haben sich dadurch auch erhöht?
Dann muss auch das im neuen Bescheid berücksichtigt werden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Januar 2025, 16:29:15Dann hätte das JC selbst ja zu wenig an den VM gezahlt.
Könnte man annehmen, aber da niemand weiß, wie lange schon der TE das Jobcenter "beauftragt" hat, seine Miete direkt zu überweisen (das ganze Jahr 2023?) oder ob TE zwischenzeitlich selbst die Miete zahlen musste wegen zu geringem Leistungsanspruch oder oder oder - kann man hier nur rätselraten.
Ich wohne seitdem 1.7.2023 dort. Ich habe noch nie andere Leistungen außer mein Bürgergeld auf meinem Konto bekommen. Miete und was dazu gehört, überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 17:05:57Miete und was dazu gehört, überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter.
Ja, erwähntest du schon. Das ist aber das gleiche als wenn du Tante Emma von nebenan damit beauftragt hättest. Die Verantwortung, dass die Mietzahlungen tatsächlich und in vollständiger Höhe geleistet werden, liegt ganz alleine bei dir. Also prüfe die Nebenkostenabrechnung und vergleiche mit den Zahlungen, die das Jobcenter im Abrechnungsjahr geleistet hat bzw. hätte leisten müssen, vielleicht findest du ja den Fehler. Zur Not den Vermieter bzw. die Hausverwaltung um einen Mietkontoauszug über die Zahlungseingänge bitten.
Okay danke für deine Hilfe. Das werde ich machen.Lg
Ach, und sollte sich das in die Länge ziehen, schreib innerhalb der Frist einen Widerspruch gegen den Bescheid. Die Begründung kannst du ja nachliefern.
Da die BK Abrechnung im Bezugszeitraum kam, ist auch das JC bei der Nachzahlung in der Pflicht.
Für 6 Monate 350 € Nachzahlung ist aber schon recht hoch.
Wer war denn der VM in der Zeit bis 30.06.2023?
Laut JC geht die Abrechnung ja von 01. - 12. 2023.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Die Nachzahlung resultiert auch aus fehlenden Vorauszahlungen.
Was heißt das denn, keine Miete gezahlt oder was meint das JC damit?
Keine Ahnung, wer dort Vormieter war.
Das kann ich dir leider auch nicht sagen, was das JC damit meint. Mietrückstände kann es ja nicht geben, da das JC die Miete immer selbst überweist.
Ich erwarte einen Rückruf vom JC doch heute wohl nicht mehr, hoffe dann morgen.
Der TE hat eine Betriebskostennachzahlung von € 335 erhalten und dem Jobcenter eingereicht. Die haben das scheinbar genau ge4prüft und sind zu folgendem Schluß gekommen:
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Laut Betriebskostenabrechnung 2023 sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen. Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €. Daraus ist ersichtlich, dass die Nachzahlung nicht nur aus Ihrem Verbrauch entstanden ist, sondern durch die fehlende Vorauszahlung.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 17:51:06Keine Ahnung, wer dort Vormieter war
Hatte ich anders gemeint, wo du vorher gewohnt hast.
Weil das JC was von einer BK Abrechnung von 01.01.2023 - 31.12.2023 schreibt.
Du offenbar aber erst ab 01.07.2023 dort gewohnt hast.
Irgendwas kann hier nicht richtig sein, oder es fehlen wesentliche Informationen.
Guten Morgen.
Ich hab davor in Berlin gewohnt.
Die Jahresabrechnung gilt wohl vom 01.01. bis 31.12.2023. Da du aber erst ab dem 01.07.2023 dort gewohnt hast, kann dein Vermieter bei dir nicht das komplette Jahr abrechnen. Da musst du mit dem Vermieter in Kontakt treten, dass er bitte die Abrechnung korrigieren muss. Das ist dein Part. Damit hat das JC nichts zu tun.
Doch das ist ja auf der Abrechnung ersichtlich, dort steht klar vom 1.7.2023- 31.12.2023. 184 Tage. Daneben steht vom 1.1.2023-31.12.2023. Die vom Jobcenter muss das überlesen haben. Ich hab heute Morgen einen Widerspruch fertig gemacht.
Ich hoffe, habe alles richtig gemacht.
So hab ich ihn geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid vom 20.01.2025 lege ich hiermit **Widerspruch** ein. Die Berechnung der Nachzahlung für Betriebs- und Heizkosten ist nicht korrekt.
**Begründung:**
In dem Bescheid wird ausgeführt, dass ich für den Zeitraum vom **01.01.2023 bis 31.12.2023** Betriebs- und Heizkosten in Höhe von **1.115,00 €** zahlen musste. Dies kann jedoch nicht zutreffen, da ich erst seit dem **01.07.2023** in meiner aktuellen Wohnung wohnhaft bin. Somit können mir keine Kosten für die Monate Januar bis Juni 2023 angerechnet werden.
Das wurde auch in der von mir überstellten Abrechnung 2023 so festgehalten.
Diese ist auch mit beigefügt und entsprechend gekennzeichnet.
(Ihr Berechnungszeitraum vom 1.7.2023- 31.12.2023 (184)-Tage)
Ich bitte Sie daher um eine **Überprüfung und Korrektur** des Bescheids unter Berücksichtigung meines tatsächlichen Einzugsdatums.
Der Mietvertrag liegt bereits beim Jobcenter vor.
Falls weitere Unterlagen benötigt werden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
Wie hoch war denn der monatliche Abschlag für die Betriebskosten?
Warme Betriebskosten Vorzahlung 70,00 €
Übrige Betriebskosten Vorauszahlung 60,00 €
Das wären dann für die 6 Monate genau 780€, so wie es da im Schreiben auch steht. Ganz offensichtlich hat sich das Jobcenter dann bezüglich des Abrechnungszeitraumes geirrt. Hast du die Nebenkostenabrechnung denn selbst mal geprüft, hat dein Vermieter alles richtig gemacht?
Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2025, 12:58:02Das wären dann für die 6 Monate genau 780€, so wie es da im Schreiben auch steht.
und wenn du die 335 draufrechnest, kommst du genau auf die 1115, von denen das JC glaubt, es sei die Summe der Vorauszahlungen. Scheint also einfach nur ein Mißverständnis zu sein.
Schau dir deinen Bewilligungsbescheid an und schau nach, was dort als Nebenkostenvorauszahlung steht.
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €.
Das ist deine Nachzahlung für Juli bis Dezember 2023?
Damit muss das JC auch übernehmen, auch wenn die schon recht hoch ist.
Der VM hat die Vorauszahlungen doch sicherlich auch angepasst?
Sollte alles dazu in der BK Abrechnung stehen, welche das JC ja offenbar bekommen hat.
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Doch das ist ja auf der Abrechnung ersichtlich, dort steht klar vom 1.7.2023- 31.12.2023. 184 Tage. Daneben steht vom 1.1.2023-31.12.2023.
Es wurden Deine 6 VZ bei Vermieter berechnet. Es ergibt sich eine Differenz für den gesamten Zeitraum oder tatsächlich nur für diese 6 Monate?
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Die vom Jobcenter muss das überlesen haben. Ich hab heute Morgen einen Widerspruch fertig gemacht.
oder die vom JC haben einen Rechenfehler des Vermieters entdeckt. Ist das auszuschließen?
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41**Begründung:**
In dem Bescheid wird ausgeführt, dass ich für den Zeitraum vom **01.01.2023 bis 31.12.2023** Betriebs- und Heizkosten in Höhe von **1.115,00 €** zahlen musste. Dies kann jedoch nicht zutreffen, da ich erst seit dem **01.07.2023** in meiner aktuellen Wohnung wohnhaft bin. Somit können mir keine Kosten für die Monate Januar bis Juni 2023 angerechnet werden.
korrekt, der Vermieter kann die Abrechnung nicht aufs Jahr rechnen, wenn Du erst seit Juli dort wohnst
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Das wurde auch in der von mir überstellten Abrechnung 2023 so festgehalten.
Diese ist auch mit beigefügt und entsprechend gekennzeichnet.
aber ist es auch berechnet? Hat der VM die Monate 01-06 raus gerechnet?
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Ich bitte Sie daher um eine **Überprüfung und Korrektur** des Bescheids unter Berücksichtigung meines tatsächlichen Einzugsdatums.
oder der VM?
Gab es ein Übergabeprotokoll mit Verbrauchsdaten bzw. Eintrag Zählerstand usw.?
P.S. Du wirst das so oder so nicht zahlen müssen.
Entweder es gehört dem Vormieter oder dem Vermieter (Leerstand) oder das JC übernimmt, wenn die Wohnung soweit angemessen ist
Ist die Abrechnung nicht hinfällig, da sie nicht innerhalb eines Jahres erstellt und zugestellt wurde?
Dann muss niemand was zahlen.
Wann hast du die Betriebskostenabrechnung 2023 bekommen? Januar 2025? Dann musst du gar nichts zahlen. Sie muss bis zum 31.12.2024 bei dir eintreffen. Ansonsten ist sie hinfällig.
Zitat von: Birgit63 am 05. Februar 2025, 08:14:18Januar 2025?
Ich vermute im Dezember 2024, da TE die BK Abrechnung wohl Anfang Januar beim JC eingereicht hat.