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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FrauR am 28. Januar 2025, 12:45:35

Titel: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: FrauR am 28. Januar 2025, 12:45:35
Hallo,
wir haben eine Überzahlung 2024 vom Bürgergeld, wegen einer Jobaufnahme.

Diese Überzahlung ist nur entstanden, weil das JC unsere Veränderungsmitteilung falsch und nicht zeitnah bearbeitet hat, und genau das haben wir auch als Begründung für die schriftliche Anhörung und auch in dem Erklärungsfragebogen angegeben.

Wir haben darum gebeten, aus unseren finanziellen Gründen, dass wir die Rückzahlung mit dem Inkassodienst Recklinghausen selber regeln.
Auf diese Bitte hat das Jobcenter nicht geantwortet und unsere Bitte ignoriert.

Heute kam ein Schreiben, dass uns (2 Erwachsene in der BG) insgesamt 101,20 € monatlich einbehalten werden.
Das ist uns viel zu viel, was wir uns finanziell nicht leisten können.

Zu uns :
mein Lebensgefährte (64) hat nur einen Teilzeitjob (1000 € Netto) und kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Vollzeitjob mehr machen.
Ich bin schon lange ohne Job, aus gesundheitlichen Gründen und kann auch weiter nicht arbeiten gehen....zusammen mit meinen Ärzten will ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Ich selbst bin im Übrigen auch noch bis Mitte 2026 in der Privatinsolvenz.

100 € Abzug im Monat ist eine finanzielle Zumutung für uns.
Das alles weiß das Jobcenter auch.
bereits am 01.02.25 bekommen wir jetzt diese 101,20 € weniger.

Ich weiß, dass man einen Widerspruch einreichen kann, aber bis so ein Widerspruch bearbeitet wurde, haben wir trotzdem jeden Monat diese 101,20 € weniger und bis der Widerspruch stattgegeben wird und eine Rückzahlung überarbeitet wird...ist die Überzahlung bereits zurück gezahlt.

Hiermit bitte ich euch um euren rat, was wir jetzt schnell tun können.
Danke im voraus.

Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2025, 12:47:44
Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 12:45:35Heute kam ein Schreiben, dass uns (2 Erwachsene in der BG) insgesamt 101,20 € monatlich einbehalten werden.

Von wem ist das Schreiben, vom Jobcenter oder vom Inkassodienst? Wenn letzteres kannst du noch versuchen, die Raten mit denen zu reduzieren.

Wie hoch ist die Überzahlung in Summe?
 
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: FrauR am 28. Januar 2025, 12:53:39
Die Überzahlung betragt 600 €  und das Schreiben kam vom Jobcenter.
Die Rückzahlung d.h. die Aufrechnung gem. § 43 SGB II beginnt ab 01.02.25
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2025, 13:04:19
Dann ist wohl kein Inkassodienst involviert. Die 101,20€ entsprechen genau 10% der Regelsätze von dir und deinem Mann, das ist also soweit korrekt vom Jobcenter. Irgendwann im letzten Jahr hattet ihr die 600€ ja auch zum Verbrauch. Ich wüsste jetzt nicht, wie ihr das ändern könnt.
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Hary am 28. Januar 2025, 13:45:05
Die zehn Prozent sind korrekt. Du könntest um Kulanz bitten, aber mache dir keine großen Hoffnungen.

Was ist denn mit dem Geld passiert? Eigentlich weiß man ja über die Freibeträge bescheid und legt das Geld beiseite.
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: FrauR am 28. Januar 2025, 14:39:42
Ihr stellt mich so hin, als wenn das unsere Schuld ist, dass es zu einer Überzahlung kam.
fakt ist, dass das Jobcenter zuerst unsere Veränderungsmitteilung wochenlang ignoriert und nicht bearbeitet hat und nachdem wir mehrfach das JC darüber schriftlich informiert haben, dass deren Berechnung falsch ist, hat das JC die Veränderung bearbeitet und den Lohn doppelt angerechnet und wir bekamen weniger Bürgergeld als uns zustand.
Da haben wir wieder mitgeteilt, dass deren Berechnung nicht stimmt und die haben dann wieder neu berechnet...dieses Mal weniger Lohn angerechnet, als wir tatsächlich bekamen.
Das haben wir wieder schriftlich mitgeteilt, dass die Berechnung wieder nicht stimmt.
Danach wurde wieder neu berechnet und nach Monaten kam dann irgendwann eine Überzahlung von 600€ dabei heraus.
Ist es jetzt unsere Schuld, dass die im JC unfähig sind eine simple Veränderungsmitteilung zu bearbeiten und schriftliche Nachweise (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Lohnbescheide) nicht lesen und verstehen können ?
Ist es unsere Schuld, dass wir mal mehr und mal weniger zustehendes Bürgergeld bekommen haben ?

Wie sollen wir, bei den ständig falschen Berechnungen über Monate und die wochenlange Bearbeitungszeit, dann Geld zurück legen, wo wir auch 2 Monate viel weniger Bürgergeld erhalten haben, als uns zustand ?
Als wir weniger Bürgergeld erhalten haben, weil das Jobcenter die doppelte Lohnhöhe angerechnet hat und offensichtlich nicht begreifen wollte, dass 1000 € netto tatsächlich 1000 € Netto ist und keine 2000 € Netto und wir einen vollen Monat die Miete nicht zahlen konnten, hat das auch niemanden interessiert, wie wir um die Runden kommen.
Dann rechnet das Jobcenter plötzlich statt 100 € Netto einfach 1000 € Brutto und wieder hat der Bescheid nicht gestimmt.
Die Miete wurde erhöht, die Versicherungen wurden erhöht, Stromrechnung teurer geworden, Auto ging kaputt und so weiter.

Und wenn man als Bürgergeldempfänger schon selber nicht mehr ausrechnen kann, wieviel Bürgergeld man eigentlich zu viel oder zu wenig erhält, weil das JC sich ständig verrechnet und kein einziger bescheid; über Monate; stimmt...wie soll man sich in dem Chaos denn noch zurechtfinden und ausrechnen was man eventuell zurück zahlen soll und was nicht ?
Wie soll man sich was zurück legen, wenn man nicht einmal mehr ausrechnen kann, was eventuell zurück gezahlt werden müsste.

Und weil das JC so viel falsch gemacht hat....sagt Ihr sinngemäß, dass wir es ja wussten und Geld zurück legen sollten.


Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2025, 15:02:29
Es geht nicht um Schuld oder Unschuld. Fakt ist, die Überzahlung ist tatsächlich entstanden und wenn jetzt der Rückforderungsbescheid so korrekt ist, ist auch die Rückzahlung von monatlich 10% je Regelsatz der Erwachsenen in Ordnung.

Natürlich ist der Verlauf ärgerlich und unschön, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass man zuviel erhaltenes Geld irgendwann zurückzahlen muss.
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: TripleH am 28. Januar 2025, 18:04:56
Auch, wenn die TE nicht mehr mitliest: 10% Aufrechnung ist für normale (nicht verschuldete) Überzahlungen. Wäre die Überzahlung selbst verschuldet, hätte sie 30% betragen.
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Vinta am 30. Januar 2025, 13:31:16
Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 14:39:42Ihr stellt mich so hin, als wenn das unsere Schuld ist, dass es zu einer Überzahlung kam.
nö, nur, dass jetzt kein Geld mehr zur Rückzahlung da ist.

Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 14:39:42Und weil das JC so viel falsch gemacht hat....sagt Ihr sinngemäß, dass wir es ja wussten und Geld zurück legen sollten.
nicht sinngemäß, sondern ganz konkret.
Klar kann man pokern und hoffen, es fällt nicht auf, dass der andere einen Fehler gemacht hat. Aber wenn der Fehler entdeckt wird, muss man halt zahlen.
So ist das beim Pokern.



Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Hary am 30. Januar 2025, 22:03:50
Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 14:39:42Und wenn man als Bürgergeldempfänger schon selber nicht mehr ausrechnen kann, wieviel Bürgergeld man eigentlich zu viel oder zu wenig erhält, weil das JC sich ständig verrechnet und kein einziger bescheid; über Monate; stimmt...wie soll man sich in dem Chaos denn noch zurechtfinden und ausrechnen was man eventuell zurück zahlen soll und was nicht ?

Naja, so schwer ist es ja nicht. Regelleistung+KdU+Freibetrag. Der Rest wird zurückgefordert. Das ist im Prinzip nichts weiter als simple Mathematik. Ich habe auch erst vor kurzem als Aufstocker einen Umzug erledigt und die neuen Anträge haben Wochen gedauert. Als dann der Aufrechnungsbescheid kam, konnte ich gleich sagen "Nö, keine Aufrechnung, Geld liegt auf dem Tagesgeld Konto und wird sofort unbewiesen".
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 22:35:55
Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 14:39:42Und weil das JC so viel falsch gemacht hat....sagt Ihr sinngemäß, dass wir es ja wussten und Geld zurück legen sollten.
Viele, die von wenig Geld leben müssen, merken es, wenn sie mehr Geld haben. Oder wenn sie sich plötzlich einen anderen Lebensstandard leisten können.
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Neanderthaler am 01. Februar 2025, 16:32:16
ALLE Schulden beim Staat kannst du in Raten Zahlen. Schicke dazu einen Ratenzahlung-Vorschlag an das Jobcenter. Auch wenn es nur 5€ pro Monat sind, wird dieser angenommen. Es fallen keine Zinsen an.

Sollten die Schulden stattdessen beim Inkassodienst sein, so wie ich das rauslese, dann mache doch bei einer Schuldnerbratung eine Privatinsolvenz.


Oder Mammi + Papi fragen....
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Sheherazade am 01. Februar 2025, 16:57:28
Zitat von: Neanderthaler am 01. Februar 2025, 16:32:16Schicke dazu einen Ratenzahlung-Vorschlag an das Jobcenter. Auch wenn es nur 5€ pro Monat sind, wird dieser angenommen.

Auch hier: Vergiss es, weniger als 10% vom Regelsatz der erwachsenen Leistungsbezieher ist nicht drin.
 
Titel: Aw: Überzahlung , JC behält ü100€ ein , was können wir jetzt tun ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 01. Februar 2025, 18:26:11
Zitat von: FrauR am 28. Januar 2025, 12:45:35Wir haben darum gebeten, aus unseren finanziellen Gründen, dass wir die Rückzahlung mit dem Inkassodienst Recklinghausen selber regeln.
Auf diese Bitte hat das Jobcenter nicht geantwortet und unsere Bitte ignoriert.


In solchen Schreiben / Bescheid / Rückzahlungsforderung steht (bei unserem JC jedenfalls) die Anschrift von Recklinghausen mit dabei. Dahin schreibt man dann gleich, wenn der sofortigen Rückzahlung etwas im Wege steht. An das JC geht da nichts, keine Bitte oder so. Die (JC) nehmen nur die Rückzahlung im Ganzen, wenn man sie gleich leisten kann, oder rechnen dann selbst auf ( wie bei euch passiert).