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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: freaky am 30. Januar 2025, 09:59:58

Titel: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: freaky am 30. Januar 2025, 09:59:58
Hallo an alle

Ich habe Post von BA-Service bekommen mit einer Rückforderung. Diese stimmt auch , nur meine Frage ist. Bei dem Brief wo der Verwendungszweck steht stehen die Zahlen mit Leerzeichen. So habe ich es jetzt überweisen. Habe dann mal alte Forderungen geschaut dort war ohne Leerzeichen. Ist das jetzt schlimm oder können die es trotzdem zuordnen?

Danke im voraus  :smile:
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 10:19:10
Solange die Zahlen und Buchstaben korrekt übernommen wurden, sollten die Leerzeichen (ob vorhanden oder nicht) keine Rolle spielen.
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: freaky am 30. Januar 2025, 11:11:29
Dankeschön. Ich wünsche noch einen schönen Tag
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 14:13:25
Zitat von: freaky am 30. Januar 2025, 09:59:58können die es trotzdem zuordnen?
Insider-Zusatz-Infos:
Ein Programm "verbindet" automatisch alle Zahlungen mit den intern vorgebuchten Beträgen (bei mir in der Bank waren das Betrag und Betreff). Alle Ein- und Ausgänge, die keine Übereinstimmung mit den internen Buchungen hatten, kamen auf einer Liste auf meinen Schreibtisch, dann folgte erst die Handarbeit (etwa 95% aller Zahlungen habe ich nie gesehen).
Bei uns war beim Betrag eine Differenz von bis zu 4 Eurocent "erlaubt" (gerade bei Zinsen gibt es gerne Rundungsunterschiede), Leer- und Satzzeichen im Betreff wurden ignoriert.
So oder so ähnlich wird es heute immer noch laufen bei allen, die mehr als nur ein paar Kontobewegungen haben. Wenn ich also jemanden ärgern möchte, überweise ich 10 Cent zu viel. Macht viiiiiiiiiiiiiel Arbeit, aber sie können mir nichts (bei einem Zahlendreher im Betreff habe ich nicht unbedingt schuldbefreiend gezahlt!). Das klappt natürlich nicht beim Zahn- oder Tierarzt - aber die will ich ja eh nicht verärgern :-)))
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: JensM1 am 30. Januar 2025, 22:11:26
Tolle Anleitung, wie man Mehrkosten für die Jobcenter und damit für die Steuerzahler, die diesen Schwachsinn letztlich zahlen müssen, verursachen kann.
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 22:34:19
Kannst Du ebenso beim Finanzamt machen und mit jedem Strafzettel, klar. (Würden übrigens alle, die sich mal Gedanken drüber gemacht haben, selber drauf kommen, dass da nicht täglich Listen abgehakt werden...)
Titel: Aw: JC Rückforderung Verwendungszweck
Beitrag von: JensM1 am 30. Januar 2025, 22:49:18
Du schreibst doch selbst, dass das viel Arbeit nach sich ziehen würde. Jede Form von Mehraufwand bei staatlichen Behörden erfordert rein logisch einen höheren Mitarbeiterbedarf. Den müssen die Steuerzahler finanzieren, als Steuerzahler, der grundsätzlich für Erleichterungen und Besserstellung von Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, eintritt, nerven mich derartige Tipps sehr.