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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: U25u25 am 30. Januar 2025, 15:31:07

Titel: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: U25u25 am 30. Januar 2025, 15:31:07
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung der Leistungen, wenn man es rechtzeitig gemeldet hat. Es geht um folgenden Sachverhalt

Es wurden mehrere Sachen verkauft die man nicht besessen hat Dennoch wurde es beim Jobcenter angegeben, dass man die Sachen verkauft hat. Der Herr beim Job Center meinte das ist nicht angerechnet wird. Da ist ja Vermögensumwandlung ist


Jetzt hat er allerdings das Schreiben bekommen, dass das Geld aus einer Straftat stammt, aber es wurde rechtzeitig gemeldet. Es gab eine Überzahlung für einen Monat.

Die Frage, die ich mir stelle ist, wird das Ganze jetzt mit fünf oder zehn oder doch vielleicht sogar 30 % zurückgefordert?


Ich meine gelesen zu haben, dass wenn man es rechtzeitig meldet maximal 10 % einbehalten werden dürfen für maximal drei Jahre..


Und ich erinnere mich noch dran, dass ich gelesen habe, dass die 10 % auf 5 % herabgesetzt wurden Ich weiß nicht ob das für Darleen waren oder allgemein?


Mir ist bewusst, dass das Geld angerechnet wird, da es ja aus einer Straftat stammt und somit anrechnungsfähig ist. Mir geht es bloß um die Höhe es geht auch nicht um mich. Es geht um einen Bekanntenkreis

Vielen lieben Dank
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 16:30:49
Zitat von: U25u25 am 30. Januar 2025, 15:31:07Mir ist bewusst, dass das Geld angerechnet wird, da es ja aus einer Straftat stammt und somit anrechnungsfähig ist. Mir geht es bloß um die Höhe es geht auch nicht um mich. Es geht um einen Bekanntenkreis

Du bist dir sicher, dass es sich dabei nicht um dich handelt so wie in diesem Beitrag von vor 1 Jahr? (https://hartz.info/index.php/topic,133567.msg1600323.html#msg1600323)

Das wurde dir übrigens auch schon geschrieben, dass es mit höchstwahrscheinlich 30% angerechnet wird, scroll mal runter bis Antwort  #8.
 
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: U25u25 am 30. Januar 2025, 16:35:56
 Ein handelt sich nicht um mich


Is ja bisschen anders hier wurde es ja angeben das Einkommen? Also direkt wo es aufn Konto war wurde es kein jobcenter gemeldet


Deswegen frag ich ja wievielte %
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 16:38:34
Es ist immer noch Einkommen aus einer Straftat. Dein "Bekanntenkreis" soll mal mit 30% rechnen und sich freuen, wenn es nur 10% werden. Und ihr alle zusammen solltet mal eure Rechtsauffassung überdenken.
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 16:39:31
@She, da bin ich mir gar nicht so sicher. Warum nicht komplett, auf einen Schlag?
Wenn der Eingang doch direkt gemeldet wurde?
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: Sheherazade am 30. Januar 2025, 16:42:15
Du meinst 100% Anrechnung? Gibt das SGB2 -glaube ich- nicht so her. ;-)
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 16:48:42
Wenn die Bedürftigkeit weg fällt? Dann diese eine Monatszahlung mit 30% zurück, aber keine Leistung mehr? Werden solche Rückzahlungsverpflichtungen nicht sofort fällig, wenn die Bedürftigkeit wegfällt?
Das Geld aus diesem "Einkommen" muss doch aber auch erstattet werden, dem Bestohlenen.
Wie dämlich ist denn dieser Bekanntenkreis??

@U25u25
Schade, dass Dein Bekanntenkreis niemanden kennt, der eine ähnliche Situation schon mal hatte und davon erzählen könnte.
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: U25u25 am 30. Januar 2025, 19:17:32
Also 30% obwohl es rechtzeitig als Einkommen gemeldet wurde?


Ich dachte Gelesen zu haben das da 10% aufgerechnet werden dürfen weil es ja gemeldet wurde ?


Also is das nicht so?
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: TripleH am 30. Januar 2025, 22:08:58
Zitat von: U25u25 am 30. Januar 2025, 19:17:32Also 30% obwohl es rechtzeitig als Einkommen gemeldet wurde?

Du hast es nicht als Einkommen gemeldet, sondern als Vermögensumwandlung. Oder hast du damals gleich angegeben, dass du geklaute Sachen verhökert hast?
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: JensM1 am 30. Januar 2025, 22:29:13
Wenn das Einkommen rechtzeitig, also unmittelbar nach Erhalt gemeldet wurde, dürfte die Aufrechnung in den meisten Fällen 10% betragen. Ausnahme wäre, wenn nach Zufluss noch ein Änderungsbescheid für den Überzahlungsmonat (Überschneidung, Bearbeitungsfehler JC) ohne Berücksichtigung dieses Einkommens erfolgt wäre, dann würde die gesetzliche Aufrechnungshöhe 30 % betragen. Ist also immer komplizierter, als man denken würde.

Bei Einkommen aus Straftat, also hier vermutlich Veräußerungsgewinn geklauter Sachen, ist die Frage, wann der finanzielle Vorteil erzielt worden ist. M. E. idr am Tag des Verkaufs, bis dahin Zuordnung zum Vermögen. Kenne jedenfalls keine Regelung, die besagen würde, dass für Einkünfte aus kriminellen Einkünften, die wenn auch anders deklariert fristgerecht mitgeteilt worden sind, höhere Aufrechnungen gelten würden.

Edit:
Überlesen, dass sie nicht als Einkünfte, sondern als Vermögensumwandlung mitgeteilt worden sind. Damit verspätete Mitteilung von tatsächlich erzieltem Einkommen und Aufrechnungshöhe 30 %.
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: turbulent am 30. Januar 2025, 22:32:39
Ist es hierbei gar nicht relevant, ob und wie lange TE (oder der Bekanntenkreis) dadurch aus dem Bezug fällt? Ob das "Einkommen" wenige 100 Euro oder höher als die monatliche Leistung ist? Wenn der Bezug endet, ist jede Überzahlung doch umgehend fällig bzw. wird nach Recklinghausen weitergeleitet?

Warum erinnert sich TE nicht, wie es bei ihm vor einem Jahr gelaufen ist???
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: Sheherazade am 31. Januar 2025, 09:32:27
Zitat von: turbulent am 30. Januar 2025, 22:32:39Warum erinnert sich TE nicht, wie es bei ihm vor einem Jahr gelaufen ist???

Unangenehme Dinge werden gerne verdrängt, deshalb passieren manchen Menschen auch immer wieder die gleichen "Missgeschicke".
Titel: Aw: Wie wird das angerechnet 5-10-30%
Beitrag von: TripleH am 31. Januar 2025, 18:15:24
Zitat von: JensM1 am 30. Januar 2025, 22:29:13M. E. idr am Tag des Verkaufs, bis dahin Zuordnung zum Vermögen.

Geklaute Sachen können nie Vermögen sein, weil man daran gar kein Eigentum erwerben kann, § 935 Absatz 1 BGB.