Moin freunde,
ich bin FISI Azubi.
Zusätzlich erhalte ich Leistungen vom JC.
Ich soll angeblich 1143,34€ zurückzahlen.
Des Weiteren wurde die Höhe des Leistungsbezuges angepasst.
Kann da so stimmen?
Bislang erhielt ich vom JC monatlich:
27.12.2024 829,51€
28.11.2024 829,51€
30.10.2024 799,87€
06.09.2024 599,87€
27.09.2024 599,87€
27.09.2024 200,00€
30.07.2024 599,87€
Meine Ausbildungsvergütung:
30.12.2024 990,94€
29.11.2024 1.880,21€ (Weihnachtsgeld)
31.10.2024 990,94€
30.09.2024 990,94€
30.08.2024 1.030,16€ (Zulage für Schulbücher)
31.07.2024 955,13€
Nach dem Bescheid erhalte ich ab 01.2025 bis 05.2025 nur noch 793,70€.
Das hört sich nach viel an, aber nach Abzug der Miete, den NK und den Benzinkosten bleibt da nicht viel.
Ich würde mich freuen, wenn da mal jemand drüberschaut.
Die Schreiben vom JC befinden sich im Anhang.
Liebe Grüße und ein schönes WE :smile:
Zitat von: hansstramm am 30. Januar 2025, 23:22:24Kann da so stimmen?
Ja, möglich. Nachrechnen kannst du nur alleine, du hast deine Lohnabrechnungen vor dir liegen (Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen). Bist du u25 oder ü25? Guck mal hier in den Ratgeber Einkommensanrechnung. (https://hartz.info/index.php/topic,17.0.html)
Zitat von: hansstramm am 30. Januar 2025, 23:22:24Nach dem Bescheid erhalte ich ab 01.2025 bis 05.2025 nur noch 793,70€. Das hört sich nach viel an, aber nach Abzug der Miete, den NK und den Benzinkosten bleibt da nicht viel.
Zusammen mit dem Ausbildungsentgelt hört sich das nicht nur viel an, es ist viel, auf jeden Fall doppelt so viel Geld wie vorher.
Das Weihnachtsgeld könnte die Ursache für deinen jetzt vorläufig geringeren Anspruch sein. Du hast im letzten Bewilligungszeitraum quasi eine Lohnzahlung extra bekommen und diese wird dann in der nächsten vorläufigen Bewilligung auch wieder angenommen. Zumindest war dies bei mir so.
Allgemein tun sich die Jobcenter da sehr schwer korrekt zu berechnen. Ich habe als Aufstocker auch immer das Theater, dass trotz monatlichen Nachweis des Einkommen irgendwelche fiktiven Werte angenommen werden, entweder man bekommt offensichtlich zu viel, oder zu wenig...
Zitat von: Hary am 31. Januar 2025, 11:26:33Das Weihnachtsgeld könnte die Ursache für deinen jetzt vorläufig geringeren Anspruch sein.
Nein. Wahrscheinlich eher das höhere Ausbildungsentgelt seit 08/2024 (nächstes Ausbildungsjahr). Die Rückzahlungssumme resultiert u. a. daraus und aus dem Weihnachtsgeld sowie anderen Sonderzahlungen.
@ Sheherazade u. @ Hary
Bin ü.25.
Die haben ja meinen Ausbildungsvertrag, da steht drin, welche Ausbildungsvergütung ich pro Ausbildungsjahr erhalte.
Ich vermute, die Rückzahlung bezieht sich auf das Weihnachtsgeld.
Letztes Jahr musste ich auch ca. 1000€ zurückzahlen wegen Weihnachtsgeld.
Ich denke, ich werde einfach eine Ratenzahlung vereinbaren.
mfg
Ja, Ratenzahlung ist immer gut, egal wie hoch. Lass es nicht schlimmer werden, ich habe (zu Unrecht) mein halbes Leben mit Schufa-Einträgen versaut bekommen. Da gibts dann garnix mehr, kein Auto, kein Handy-Vertrag... Biete am besten mind. 10€ pro Monat an und warte auf Antwort.
Zitat von: Neanderthaler am 01. Februar 2025, 16:46:32Biete am besten mind. 10€ pro Monat an und warte auf Antwort.
Das kannst du vergessen, weniger als 10% des Regelsatzes machen die (zu Recht) nicht mit.
Einfach auf das Weihnachtsgeld verzichten, wenn einen das nichtmals gegönnt ist... und vielleicht versuchen Amazon Gutscheine oder so statt dessen bekommen.
Zitat von: Penny am 02. Februar 2025, 10:59:01vielleicht versuchen Amazon Gutscheine oder so statt dessen bekommen.
Das wäre auch Einkommen, da eine Leistung in Geldeswert von einem Arbeitgeber.
Im Übrigen kann man es auch übertreiben. Noch vor ein paar Jahren haben Azubis mit eigener Wohnung gar nichts vom Jobcenter bekommen. Das Bürgergeld ist immer noch eine Hilfe zur Absicherung des Existenzminimums. Und wenn man das selbst sichern kann, dann hat man eben keinen oder weniger Anspruch.
Denen, die arbeiten und komplett vom Lohn leben, wird ja auch nichts "weggenommen". Sie sind es nur einfach gewohnt, ihren Lohn für den Lebensunterhalt einzusetzen. Das scheint wohl nicht ganz klar zu sein.
Zitat von: TripleH am 02. Februar 2025, 11:47:35Das scheint wohl nicht ganz klar zu sein.
Meistens eine erzieherische Fehlleistung der Eltern.
Der Mindestratenbetrag ist laut JC 100€.
Das ist auch okay für mich.
Die Ratenzahlung läuft schon, hab das direkt fertig gemacht.
Heute kam ein schreiben mit der Kontoverbindung, auf die sie das Geld haben möchten, hab ich dann halt angepasst bei meiner Bank und eine E-Mail ans JC geschrieben.
Auf den JC schreiben stehen ja immer mehrere Bankverbindungen :wand:.
Jetzt zahle ich ca. ein Jahr die Raten ab, dann gibts wieder Weihnachtsgeld und dann grüßt wieder das Murmeltier :sehrgut:.
Mein Arbeitgeber wird mir sicher keine Amazon Gutscheine als Weihnachtsgeld schenken, bin im ÖD tätig, da kannste sowas nicht bringen :lol: .