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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09

Titel: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09
Hallo, (sorry es ist etwas lang aber ich denke die Vorgeschichte ist wichtig)
Ich bräuchte etwas Hilfe: Kann mir das Jobcenter bzw. die Deutsche Rentenversicherung verbieten, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und wieder in eine Arbeit einzutreten?

Zu meiner Person:
Ich (w) bin 48 Jahre alt und habe eine Umschulung erhalten, da ich in meinem alten Beruf ein Burnout – unter anderem aufgrund von Mobbing – erlitten habe. Daraufhin wurde ich von der Agentur für Arbeit zum Ärztlichen Dienst geschickt, wodurch sich eine Umschulung zum Technischen Zeichner (Kostenträger DRV) ergab, die mir auch viel Spaß gemacht hat und in der ich sogar ziemlich gut war.

Vorgeschichte:
Seit Oktober 2022 nahm ich an einer von der DRV finanzierten Umschulungsmaßnahme teil. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden und familiärer Probleme konnte ich jedoch nicht an der Zwischenprüfung am 24.09.2024 teilnehmen (eine Krankmeldung vom 14.09.2024 wurde eingereicht). Die Maßnahme wurde daraufhin beendet, und ab dem 27.01.2024 wurden keine Zahlungen mehr geleistet, sodass ich ins Bürgergeld-System fiel. Dort wurde mir geraten, mich um meine Gesundheit zu kümmern und die DRV zu kontaktieren, um zu klären, ob und wie ich die Umschulung fortsetzen kann.
Ende September meldete ich mich bei der DRV und bat um einen Termin, um weitere Möglichkeiten zu besprechen, da negative Erfahrungen in meinem Bildungszentrum meine psychische Gesundheit belasteten (Details siehe unten). Am 29.11.2024 hatte ich einen Termin, bei dem ich meine Situation schilderte, jedoch keine konkreten Informationen zur Fortsetzung der Umschulung erhielt. Man teilte mir mit, dass nach Rücksprache mit Kolleginnen ein weiterer Termin für den 09.12.2024 angesetzt werde, um eine Lösung zu finden – dieser Termin wurde jedoch kurzfristig abgesagt, ohne dass ein neuer genannt wurde, sondern nur, dass man sich im Januar bei mir melden würde.
Zwischenzeitlich erhielt ich vom Jobcenter Stellenangebote aus meinem alten Beruf und bewarb mich aufgrund der Mitwirkungspflicht. Ein potenzieller Arbeitgeber zeigte Interesse und bot mir zwei Probearbeitstage an. Am 19.12.2024 bat ich das Jobcenter um dringende Rückmeldung, da der Arbeitgeber bis zum 23.12. eine Entscheidung erwartete. Am 23.12. wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei – grundsätzlich bestünden aber keine Probleme, die Probearbeitstage zu absolvieren.
Für den 03.01.2025 war ein telefonischer Termin mit der DRV und dem Jobcenter vereinbart, der jedoch ohne Absage ausfiel. Am 09.01.2025 erhielt ich einen unangekündigten Anruf von der DRV, kurz darauf auch vom Jobcenter, wobei eine DRV-Mitarbeiterin in der Leitung war. Man warf mir vor, ich hätte den Probearbeitstagen gegenüber der DRV nichts erwähnt. Ich erklärte, dass sich der Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet habe und ich daher nicht wisse, ob das Probearbeiten noch aktuell sei – obwohl ich bereits eine E-Mail zur Bestätigung der Probearbeitstage gesendet hatte. Da ich wusste, dass sich die DRV im Januar bei mir melden wollte, wartete ich ab. Mir wurde mitgeteilt, ich solle sofort alle Bewerbungsbemühungen einstellen. Ein neuer Termin für den 20.01.2025 im Bildungszentrum und mit der DRV wurde vereinbart, um endlich zu klären, wie es mit der Umschulung weitergehen soll – interessant dabei: Der neue Einstieg erfolgt üblicherweise Anfang Januar, wie ich von anderen Teilnehmern erfahren habe.
Am 20.01.2025 nahm ich gemeinsam mit einer Begleitperson an einem Termin teil, bei dem sowohl die DRV als auch eine Mitarbeiterin des Bildungszentrums anwesend waren, um meine Situation erneut zu erläutern. Man bot mir an, die Umschulung unter den gleichen Bedingungen fortzusetzen, jedoch in einer anderen Klasse, und ich könne bereits am kommenden Montag beginnen. Ich wurde gebeten, bis zum 27.01.2025 zu entscheiden, ob ich fortfahren möchte oder ein Attest meiner Psychologin vorlegen will. Gleichzeitig versuchte ich, meinen Erfahrungsbericht über meine Erlebnisse im Bildungszentrum einzureichen – dieser wurde jedoch abgelehnt.
Am 26.01.2025 informierte ich die DRV und den Bildungsträger per E-Mail, dass ich die Umschulung unter den gegebenen Umständen nicht fortsetzen könne, da dies zu viele negative Erfahrungen aufwarf, die meiner psychischen Gesundheit schaden würden. Ich legte das Attest meiner Psychologin bei und fügte meinen 13-seitigen Erfahrungsbericht an. Zwei Tage später kontaktierte ich das Jobcenter per E-Mail und teilte mit, dass ich die Umschulung nicht fortsetzen kann und die DRV am 26.01.2025 informiert wurde. Ich bat um weitere Informationen zum weiteren Vorgehen, da ich mich gerne um meine berufliche Zukunft kümmern möchte.
Inzwischen hat sich der potenzielle Arbeitgeber erneut bei mir gemeldet und mich eingeladen, einen Tag in der Firma zu verbringen, um alles anzusehen. Am 04.02.2025 möchte er mit mir sprechen und mir mitteilen, ob ich einen Vertrag bekomme. Allerdings habe ich bislang noch nichts von der DRV oder dem Jobcenter gehört, ob ich mich nun auf die Stelle bewerben kann. Ich würde den Arbeitsvertrag gerne unterschreiben, falls mir dieser angeboten wird, da mir der Job zusagt (es handelt sich um meinen alten Beruf). Jetzt habe ich Angst, dass mir das Jobcenter oder die DRV Steine in den Weg legen und mich eventuell zwingen, den Vertrag nicht anzunehmen. Dürfen sie das?

Belastungen während meiner Umschulung:
Obwohl ich gute Noten erzielte, war die Lernumgebung sehr belastend. Ein Dozent fand es beispielsweise lustig, mir direkt in die Augen zu schauen, ,,Kurwa" zu sagen und dabei zu lächeln – anschließend ignorierte er mich im Unterricht. Außerdem war das Niveau in der Klasse extrem niedrig. Ich musste mir ständig frauenfeindliche Witze anhören und obszöne Geschichten über sexuelle Erlebnisse der Mitteilnehmer zuhören. Mittlerweile habe ich, glaube ich, durch all diese Erzählungen fast den Eindruck gewonnen, zu wissen, wie die Geschlechtsteile der einzelnen Teilnehmer aussehen. Mit gewissem Humor mag man gelegentlich schmunzeln, aber acht Stunden täglich, fünf Tage die Woche über 1 ½ Jahre hinweg, macht ein solches Niveau mürbe, ist ermüdend und erschwert die Konzentration. Irgendwann hat wohl meine Psyche den Tribut gezahlt. Die Dozenten haben in dieser Hinsicht keinerlei Maßnahmen ergriffen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: turbulent am 01. Februar 2025, 19:37:43
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Nein. Einfach.

Hast Du Dich jemals verpflichtet, das nicht zu tun? (Würdest Du also mit der Unterschrift gegen etwas verstoßen, das wir nicht wissen?)

Du musst mit allen Konsequenzen leben. Sind die Dir bewusst? Was könnte das JC Dir "antun"? Was könnte die DRV Dir "antun"?

Nein, niemand kann Dich davon abhalten. Hast Du das Gefühl, eine der beiden Institutionen möchte Dich davon abhalten? Was sagt Deine Familie dazu, ggf. Dein Hausarzt?
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 09:13:51
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Jetzt habe ich Angst, dass mir das Jobcenter oder die DRV Steine in den Weg legen und mich eventuell zwingen, den Vertrag nicht anzunehmen. Dürfen sie das?

Nein.
 
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Robert am 02. Februar 2025, 10:45:40
Liebe Beate,

das ist eine sehr schöne Geschichte, die du uns hier erzählst, besonders der "Belastungen während meiner Umschulung" Teil.

Nur, wer sagt uns denn, dass dies auch alles wahr ist ?
Es liegen uns keinerlei Beweise vor, und nachprüfen können wir das auch micht.

Auffällig ist mal wieder:
1. Erster Beitrag hier im Forum
2. Gleich wieder eine "Horrorgeschichte"
3. Und wie viele andere auch hat der Threadersteller mal wieder körperliche oder geistige Probleme die ihn bei Jobsuche und Arbeit behindern.

Kommt mir genauso vor wie z. B. hier
https://hartz.info/index.php/topic,135469.0.html
Erst ein riesiger "Skandal" und auf präzise Fragen kommt dann nichts mehr.

Persönliche Meinung, andere hier sehen das vielleicht anders und haben eine andere Meinung.
Da in unserem Land aber Meinungsfreiheit herrscht, und man diese frei äußern darf, solange diese z. B. nicht beleidigend, rassistisch, ausländerfeindlich oder sonstwie verletzent ist, bringe ich meine Meinung mal hier zum Ausduck:
Sei mir nicht böse, vielleicht ist deine Geschichte war, vielleicht auch nicht.
Vielleicht ist dir auch nur langweilig, und du willst hier, wie viele andere auch, nur Aufmerksamkeit erregen und Stimmung (gegegen das Jobcenter) machen.
Beweisen kann ich das natürlich auch nicht, aber ich glaube dir auf jeden Fall nicht, denn es gibt wie bereits gesagt keinerlei Beweise für deine Behauptung, und ich denke, andere sollten ebenfalls erst einmal genau darüber nachdenken, bevor sie hier etwas dazu posten.

Sollest du uns hier Beweise präsentieren, die all dein Gesagtes bestätigten, so entschuldige ich mich natürlich für die von mir aufgestellten Behauptungen.



Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 10:53:18
Zitat von: Robert am 02. Februar 2025, 10:45:40Es liegen uns keinerlei Beweise vor, und nachprüfen können wir das auch micht.

Wir sind hier nicht vor Gericht, sondern in einem Hilfeforum. Und da darf, nein MUSS man erst einmal voraussetzen, dass ein TE im eigenen Interesse wahrheitsgemäße Angaben macht. Im übrigen hilft deine anmaßende Antwort niemandem, wenn dir was nicht gefällt, brauchst du auch nicht in die Tasten klopfen.

Wer zu einer solchen Fragestellung Beweise fordert, steht wahrscheinlich bei Unfällen auch gaffend am Straßenrand.
 
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: turbulent am 02. Februar 2025, 10:55:21
Es ist völlig egal, aus welchen Gründen Leute hier "Horrorgeschichten" schreiben. Niemand muss hier irgendwas belegen.
Niemand hält Dich davon ab, Dummes zu denken. Aber: Warum schreibst Du? Weil es Dir Spaß macht, Leuten, denen es schlecht geht, ins Gesicht zu treten? Weil Du Deine Stimme so gerne hörst?
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Robert am 02. Februar 2025, 11:03:13
Aha,

hier in diesem Forum scheint jeder also jedem alles zu glauben, so einfach ist das.

Und wenn man keine vernünftigen Gegenargumente hat wird mal halt gleich persönlich beleidigent.

Mich hat früher übrigens mal ein Sachbearbeiter vom Jobcenter mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben !

Wemm es nach den Forenmaßstäben hier geht, ist auch diese Aussage absolut glaubhaft !
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 11:14:28
Zitat von: Robert am 02. Februar 2025, 11:03:13hier in diesem Forum scheint jeder also jedem alles zu glauben

Erstmal ja. Bei Unklarheiten kann man nachfragen. Die Fragestellung des TE war kurz und knapp zu beantworten ohne weitere Wertung der ausführlichen Vorgeschichte, Beweise für irgendetwas waren hier auch nicht nötig.

Übrigens: Dummschwätzer entlarven sich ohne weiteres Zutun nach einiger Zeit ganz von alleine - sieht man sehr schön an deinem Beispiel.
 
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 02. Februar 2025, 11:31:35
Nur um das mal klarzustellen: es geht im Forum nicht um Glauben, den findet man in der Kirche.
Lt. Registrierungsvereinbarung bietet das Forum Anonymität, dazu gehört auch, keine Beweise für das Geschriebene liefern zu müssen.
Einen Fragesteller grundlos der Lüge zu bezichtigen, nur weil man persönlich am Inhalt der Darstellung zweifelt und der Fragesteller von seinem Recht auf Anonymität gebrauch macht und eben keine Beweise für das Geschriebene liefert, ist übelste Hetze und Polemik und wird hier nicht geduldet.
Bei "Robert" handelt es sich im Übrigen um einen "alten Bekannten", der schon einmal wegen Verstößen gegen die Registrierungsvereinbarung gesperrt wurde.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 02. Februar 2025, 11:35:54
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Kann mir das Jobcenter bzw. die Deutsche Rentenversicherung verbieten, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und wieder in eine Arbeit einzutreten?
Kurz: nein.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Februar 2025, 14:56:35
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei –
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09dass mir das Jobcenter oder die DRV Steine in den Weg legen und mich eventuell zwingen, den Vertrag nicht anzunehmen
Wenn die RV für deine Wiedereingliederung zuständig ist, hat das JC gar nichts dazu zu meinen.
Somit stimmt die Aussage vom JC auch.

Vermutlich musst du bei deiner RV immer vorher anfragen, ob der Job auch leidensgerecht ist.
Das gilt auch für Probearbeiten.

Natürlich kannst du jeden Job auch ungeprüft annehmen.
Ließ dazu mal den Bescheid der RV, darin dürfte stehen was passieren kann wenn Jobannahme ohne vorherige Prüfung.

Wenn genau darum dann eine EM Rente fällig sein sollte, bekommst du keine.
Es ist also nicht bösartig gemeint, sondern dient eher deinem Schutz.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 02. Februar 2025, 22:15:33
Die Umschulung war eine berufliche Reha, die hat nichts mit EM Rente zu tun.
Für eine Prüfung eines Jobangebotes durch die DRV gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage, ebensowenig kann eine EM Rente wegen der Annahme eines gesundheitlich ungeeigneten Jobs abgelehnt werden, auch dann nicht, wenn der Job maßgeblich zur Erwerbminderung beigetragen hat, denn auch dafür existiert keine rechtliche Grundlage.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2025, 16:50:03
Zitat von: Ottokar am 02. Februar 2025, 22:15:33die hat nichts mit EM Rente zu tun.
Darum ging es ja auch nicht, aber genaues dazu wird vom TE wohl nicht mehr kommen.
Wohl wieder so einer der anderen nur die Zeit stehlen möchte, Schade sowas.

Zitat von: Ottokar am 02. Februar 2025, 22:15:33Für eine Prüfung eines Jobangebotes durch die DRV gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage
Wenn diese für die Wiedereingliederung zuständig ist, dann schon.
Oder die haben mir dann totalen Müll in den Bescheid geschrieben, was ich aber doch bezweifeln würde.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 04. Februar 2025, 19:48:19
Vielen Dank an alle, die mir mit Anstand und Respekt geantwortet haben. Ich habe mich an dieses Forum gewandt, weil ich kurzfristig keine rechtliche Beratung bekommen konnte und die Zeit gedrängt hat. Meine Absicht war nicht, Stimmung zu machen oder Aufmerksamkeit zu fordern. Ich habe meine Geschichte bewusst detailliert beschrieben, damit ihr euch ein genaues Bild machen und mir fundierte Antworten geben könnt.

Für manche mag es wie eine Horrorgeschichte klingen, aber für mich ist es Realität. Menschen wie Roberto haben mich gelehrt, alles zu dokumentieren – inklusive Korrespondenz mit dem Jobcenter und der DRV sowie Zeugenaussagen. Also ja, es gibt Beweise. Allein bei der Situation mit dem Dozenten und dem Wort Kurwa gibt es fast 20 Zeugen – nämlich die gesamte Klasse. Da hätte Roberto wohl besser nachdenken sollen. 😉

Falls jemand denkt, ich sei zu woke oder zu feministisch, weil ich das Verhalten der Teilnehmer in meiner Klsse kritisiere, liegt er falsch. Ich habe seit meiner Kindheit viele männliche Freunde und jahrelang mit Männern gearbeitet. Doch ich habe das Gefühl, dass das Niveau in unserem Land immer weiter sinkt – oder dass manche Männer einfach ein Problem haben. Ein derartiges Verhalten habe ich selbst in meiner Jugend nicht erlebt, nicht einmal von pubertierenden Klassenkameraden. Und wer meint, ich sei zu empfindlich, sollte sich vielleicht fragen, warum solches Verhalten wohl nicht gerade attraktiv auf die meisten Frauen wirkt. 😉

Eine EM-Rente will ich gar nicht. Man mag es kaum glauben, aber mein Wunsch ist es, zu arbeiten und ein normales Leben zu führen – ohne den nervigen Behörden-Hickhack. Und am besten ohne Robertos.

Inzwischen hat sich die DRV bei mir gemeldet und mir einen Eingliederungszuschuss angeboten – allerdings angeblich nicht für meinen alten Beruf. Jetzt warte ich auf den Bescheid und hoffe, dass er bald kommt, und ich nicht wieder drei Monate warten muss. Mit dem potenziellen Arbeitgeber stehe ich weiterhin in Kontakt und halte gleichzeitig Ausschau nach weiteren Jobmöglichkeiten. Ich hoffe einfach, dass ich diesen ganzen Behördenwahnsinn bald hinter mir lassen kann.

Vielen Dank euch allen und alles Gute für jeden von euch!
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 00:18:47
Zitat von: Beate am 04. Februar 2025, 19:48:19Für manche mag es wie eine Horrorgeschichte klingen
Für mich nicht, weil in ähnlicher Situation.

Das Wort Kur... ist in D doch eher unbekannt, wenn dann aber in PL.

Zitat von: Beate am 04. Februar 2025, 19:48:19und mir einen Eingliederungszuschuss angeboten – allerdings angeblich nicht für meinen alten Beruf
Dazu gibst du zu wenige Informationen, es ist durchaus möglich, das mit dem alten Beruf.
Den Zuschuss gibt es nur für AG, wenn der Job Leidensgerecht ist.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 05. Februar 2025, 09:43:47
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2025, 16:50:03Wenn diese für die Wiedereingliederung zuständig ist, dann schon.
Dann kannst du uns die gesetzlichen Grundlagen sicher auch nennen, die müssen dann ja auch in dem von dir genannten Bescheid stehen.
Fakt ist, dass die DRV lediglich der Kostenträger der beruflichen Reha ist. Und lediglich während der Reha ist die DRV zuständig und es gibt wechselseitige Rechte und Pflichten. Die Reha ist hier aber längst beendet, wie der TE unmissverständlich schrieb. Zuständig ist aktuell das JC, die DRV ist derzeit komplett außen vor.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 17:23:07
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2025, 09:43:47wie der TE unmissverständlich schrieb
@TE schreibt aber was von Zuständigkeit der RV bei Eingliederung.
Es fehlen halt wichtige Informationen.

Bei mir ist die RV schon Jahre für die Wiedereingliederung zuständig.
Nach der Ablehnung einer EM Rente, ob TE so einen Antrag gestellt hatte, steht ja nicht dabei.
Das JC kann mir somit nichts mehr, auch weil die gar keine Kosten für Bewerbungen usw. tragen dürfen.
Der Antrag muss jährlich bei der RV erneut gestellt werden, per Mail oder Tel. reicht mittlerweile bei mir schon aus.

Das läuft alles über die RV, dort muss ich das Beantragen und da wird auch geprüft, ob der Job Leidensgerecht ist.

So wohl auch beim TE, sonst hätte die RV ja sicher nicht einen Eingliederungszuschuss angeboten.

Kann sein es läuft darüber SGB IX, so genau steht es nicht im aktuellen Bescheid.
Nur, dass die RV zuständig ist und auch dem JC so mitgeteilt wird und auch von da bestätigt wurde.

Hatte mal eine Anfrage gemacht wegen eines Jobs, wurde abgelehnt, weil nicht Leidensgerecht.
Da wurde gesagt, wenn ich den trotzdem antrete und nachweislich, dadurch EU werde, gibt es keine EM Rente.
Finde jetzt nicht, wo das genau geregelt ist, aber irgendwo unter Rechte und Pflichten.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Sheherazade am 05. Februar 2025, 17:38:42
Jetzt muss ich mal nachfragen, ich vermute hier läuft was durcheinander.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 17:23:07Bei mir ist die RV schon Jahre für die Wiedereingliederung zuständig.

Ist eine abgebrochene Umschulung (lt. Eingangsbeitrag) über die DRV eine Wiedereingliederung? Meines Wissens nach nicht, nur der Kostenträger ist derselbe.
 
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 05. Februar 2025, 18:00:18
Hi,

,,Das Wort Kur... ist in Deutschland doch eher unbekannt, wenn dann aber in Polen."

Ja, es stammt aus dem Polnischen, ist aber mittlerweile in vielen Produktionsbetrieben durchaus bekannt. Ich würde daher nicht sagen, dass es unbekannt ist – leider hat es inzwischen eine traurige Bekanntheit in Deutschland erlangt.

Und bevor dieser Dozent es zu mir sagte, wurde sehr deutlich erklärt, was es bedeutet. Glaube mir, er wusste ganz genau, was er da sagte.

Auf den schriftlichen Bescheid warte ich seit Montag und bin selbst gespannt, was darin steht. Bisher wurde mir nur mündlich zugesagt, dass ich diese Eingliederungshilfe bekomme – aber auf mündliche Aussagen von Behörden verlasse ich mich nicht. Mal sehen, wie lange der Brief unterwegs sein wird. Ich wüsste auch nicht, inwiefern es mit meinem alten Job kollidieren sollte. Eine EM-Rente habe ich nie beantragt. Das Jobcenter habe ich letzte Woche angeschrieben (wie es jetzt weiter geht) bis jetzt keine Rückmeldung.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 18:04:17
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Am 23.12. wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei –

Was eben unklar ist.

So was kommt eben dabei raus, wenn man Fragen stellt und Unklarheiten nicht beseitigt.

Ist nun die RV für die Wiedereingliederung zuständig oder das JC?

Irgendeinen Grund muss es ja geben, warum RV zuständig, oder doch nicht?
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 06. Februar 2025, 11:11:19
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 17:23:07@TE schreibt aber was von Zuständigkeit der RV bei Eingliederung. Es fehlen halt wichtige Informationen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 18:04:17Ist nun die RV für die Wiedereingliederung zuständig oder das JC?
Das steht doch alles unmissverständlich da, man muss es nur lesen:
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Daraufhin wurde ich von der Agentur für Arbeit zum Ärztlichen Dienst geschickt, wodurch sich eine Umschulung zum Technischen Zeichner (Kostenträger DRV) ergab, die mir auch viel Spaß gemacht hat und in der ich sogar ziemlich gut war.
Zuständig war zunächst für die Dauer der Umschulung die AfA, Kostenträger die DRV. Das wurde hier direkt und konkret beschrieben.

Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden und familiärer Probleme konnte ich jedoch nicht an der Zwischenprüfung am 24.09.2024 teilnehmen (eine Krankmeldung vom 14.09.2024 wurde eingereicht). Die Maßnahme wurde daraufhin beendet, und ab dem 27.01.2024 wurden keine Zahlungen mehr geleistet, sodass ich ins Bürgergeld-System fiel.
Wegen nicht bestandener Zwischenprüfung endete die Umschulung (und damit auch die Zuständigkeit der AfA/DRV) und Beate bezieht derzeit Bürgergeld. Auch das wurde hier direkt und konkret beschrieben.

Derzeit bekommt Beate also Bürgergeld und zuständig ist somit allein das JC.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Im Gegensatz zu manch anderen Anfragen wurden hier alle Fakten konkret und umfassend genannt. Was wollt ihr denn noch?
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Februar 2025, 17:09:22
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Am 23.12. wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei –
Da steht es aber auch anders, egal, TE scheint weg zu sein.

Ich bekomme auch ganz normal Bürgergeld, nur die Wiedereingliederung läuft über die RV.

Könnte doch hier auch sein, oder nicht?
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22
Nein, ich bin nicht weg, hatte nur einiges um die Ohren.
Also, nach mehreren E-Mails an die DRV habe ich endlich einen Bescheid über einen Eingliederungszuschuss erhalten. Den habe ich an einen potenziellen Arbeitgeber weitergeleitet. Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden, die dann an den ärztlichen Dienst weitergeleitet wird. Dieser entscheidet letztlich, ob ich die Stelle annehmen kann. Angeblich soll das Ganze zwei Wochen dauern ... Ich hoffe, es klappt, da ich schon seit Mitte Dezember mit dem Arbeitgeber im Kontakt stehe und er mich gerne einstellen möchte.
Gleichzeitig habe ich das Jobcenter darüber informiert, dass ich die Ausbildung in dem besagten Bildungszentrum aus den bereits erwähnten Gründen nicht weiter fortführen kann. Das habe ich auch der DRV gemeldet – inklusive eines psychologischen Attests. Außerdem habe ich das Jobcenter darüber informiert, dass ich von der DRV den Bescheid zum Eingliederungszuschuss bekommen habe.
Was mich allerdings wundert: Ich habe eine Einladung vom Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten – nach § 59 (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 (SGB III) – obwohl ich noch nie einen Termin verpasst habe und meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen bin. Was die wohl diesmal von mir wollen ... Warum bekomme ich eine Einladung wo mir gedroht wird dass meine Leistungen um 10% gekürzt werden. Dabei kümmere ich mich die ganze Zeit aktiv um eine Arbeitsstelle und musste, wie schon erwähnt, meine Bewerbungsbemühungen zwischendurch sogar unterbrechen. Manchmal frage ich mich, ob die wirklich wollen, dass ich arbeite, oder ob sie mir nur Steine in den Weg legen und mich fertig machen wollen.

und die Geschichte geht weiter ......
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2025, 14:34:25
Beate

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Was mich allerdings wundert: Ich habe eine Einladung vom Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten – nach § 59 (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 (SGB III) – obwohl ich noch nie einen Termin verpasst habe und meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen bin. Was die wohl diesmal von mir wollen ... Warum bekomme ich eine Einladung wo mir gedroht wird dass meine Leistungen um 10% gekürzt werden.
Das sind Standartschreiben aber dafür kannst du beim Termin gleich eine Fahrtkostenerstattung beantragen.

Und da ich nur stumm mitlese daher dein Thema nicht im Kopf habe kommt es darauf an wer jetzt das Sagen hat. JC o. DRV.
In der Regel ist es so das wenn der RV Träger für dich und deine Arbeit/Weiter.-Fortbildung etc zuständig ist dir das JC nichts mehr vorzuschreiben hat.
Aber das wird sicher noch von Ottokar beantwortet da er hier ja schon dabei ist.

Meiner Meinung nach scheint das ja der RV Träger zu sein:
Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Den habe ich an einen potenziellen Arbeitgeber weitergeleitet. Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden, die dann an den ärztlichen Dienst weitergeleitet wird. Dieser entscheidet letztlich, ob ich die Stelle annehmen kann.

MFG FN
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 16:14:26
Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden
Ja, so ist es korrekt, der ganz normale Ablauf mit der RV.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Angeblich soll das Ganze zwei Wochen dauern ...
Da wären die noch gut, kann auch gut mal länger dauern.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22mit dem Arbeitgeber im Kontakt stehe und er mich gerne einstellen möchte.
Dann kann man nur hoffen, es klappt auch.
Gibt nicht viele, die sich den Regeln der RV unterwerfen möchten.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Warum bekomme ich eine Einladung
Auch wenn die RV für die Wiedereingliederung zuständig ist, muss man dennoch Termine beim JC wahr nehmen.

Du bekommst ja sicherlich die KdU + Bürgergeld weiterhin vom JC.

Allerdings können sie kaum Sanktionen verhängen, weil Vermittlung von Maßnahmen, Euro Jobs und Jobangebote mit Bewerbungspflicht nicht gehen.

Die 10 % gingen nur, wenn man den Termin ohne Rückmeldung verstreichen lässt.


Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 20. Februar 2025, 17:18:32
Na, so wie es aussieht, unterliege ich wohl weiterhin der DRV. Komisch, warum konnte mir bisher weder das Jobcenter noch die DRV eine direkte Antwort auf meine Frage ,,Wer ist eigentlich für mich zuständig?" geben ... hmmm ... Das habe ich mindestens in zwei E-Mails und auch am Telefon gefragt – aber nie eine direkte Antwort darauf bekommen. Danke, mal sehen wie lange es jetz dauert und was ich beim Jobcenter-Termin neues erfahre
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Februar 2025, 17:41:02
Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 17:18:32konnte mir bisher weder das Jobcenter noch die DRV eine direkte Antwort auf meine Frage ,,Wer ist eigentlich für mich zuständig?" geben
Eigentlich müssten das beide Seiten wissen, keine Ahnung warum die es dir nicht sagen wollten.

Aber da der Zuschuss für die Wiedereingliederung für deinen AG von der RV kommt, sind die sicher zuständig.
Sonst dürften die es gar nicht, es kann immer nur einer von beiden zuständig sein.

Die RV sollte es dir auch sagen können.
Solche Dinge können sich bei der RV nach Fristablauf (12 Monate) auch erledigt haben. (war das evtl. bei dir so?)
Dann wäre das JC wieder im Boot, außer du stellst jedes Jahr einen neuen Antrag bei der RV.

So mache ich es, da kann das JC deutlich weniger mit Schikanen/Sanktionen kommen. (Leiharbeit ist da auch raus, die wollen damit nichts zu tun haben)
Zudem wird deine aktuelle Leistungsfähigkeit besser berücksichtigt.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 20. Februar 2025, 19:21:20
Die RV ist nicht für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit zuständig, sondern lediglich der Kostenträger dafür, das war bereits geklärt.
Es geht hier nur darum, ob die Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss lt. §§ 88 ff. SGB III vorliegen oder nicht und wer den bezahlt.
Liegen sie nicht vor, bekommt der AG den Zuschuss nicht. Den Job kann der TE trotzdem annehmen, das kann ihm niemand verbieten.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 24. Februar 2025, 08:52:46
@Ottokar Habe ich es richtig verstanden, dass ich den Job bei dem potenziellen Arbeitgeber trotzdem annehmen kann, auch wenn ich aufgrund einer negativen Entscheidung des ärztlichen Dienstes den Zuschuss nicht bekomme? Würde es dann in Zukunft eventuell irgendwelche negativen Konsequenzen für mich haben?
Danke
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2025, 10:36:45
Den Lohnkostenzuschuss bekommt der Arbeitgeber, nicht du.
Wenn dich der AG auch dann einstellen will, wenn er den Lohnkostenzuschuss nicht bekommt, dann kannst du den Job selbstverständlich annehmen.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Rotti am 24. Februar 2025, 10:51:45
Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2025, 10:36:45Den Lohnkostenzuschuss bekommt der Arbeitgeber, nicht du.
vieleicht meint @Beate ja das
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann ein Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Hilfebedürftigkeit nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft entfällt.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 24. Februar 2025, 11:02:46
Wie man unschwer lesen kann geht es um den Eingliederungszuschuss. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den der Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistung bekommt.
Faktisch handelt es sich um eine teilweise Lohnkostenerstattung, die der Kostenträger (AfA oder DRV) an den AG zahlt.
Ein Einstiegsgeld (§ 16d SGB II) ist etwas vollkommen anderes. Zudem erfüllt eine berufliche Eingliederungsmaßnahme nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen für ein Einstiegsgeld.
Unabhängig davon gilt für die Nichtbewilligung eines Einstiegsgeldes das Gleiche: auch wenn der Arbeitnehmer das Einstiegsgeld nicht bewilligt bekommt, kann bzw. muss er trotzdem den Job annehmen.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2025, 16:22:13
Zitat von: Beate am 24. Februar 2025, 08:52:46Würde es dann in Zukunft eventuell irgendwelche negativen Konsequenzen für mich haben?

Was das angeht, kläre das besser mit deiner RV.
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Beate am 25. Februar 2025, 12:54:07
Danke euch, nun heißt es warten, anscheinend lässt sich der Arbeitgeber nun auch Zeit mit der Einreichung der Dokummente bei der DRV  :wand: ..... ob darauß noch was wird  :weisnich: werde wohl demnächst weitere Bewerbungen schreiben ..... kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe. Ich melde mich wenn sich was neues ergibt. Danke euch nochmals LG
Titel: Aw: Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2025, 18:14:05
Beate

Zitat von: Beate am 25. Februar 2025, 12:54:07kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe.
Für die Zukunft,
denn jetzt liegt es ja nicht an der RV sondern am pot. AG

Aus Erfahrung mit dem Finanzamt kann ich dir empfehlen da bei der DRV anzurufen und das so oft bis die bestätigen das die es bearbeiten und du bis "schnellstmöglich" Bescheid bekommst.
Und gerne auch immer wieder erwähnen das es ja nicht sein kann dass:
Zitat von: Beate am 25. Februar 2025, 12:54:07kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe.

Bei mir ging es um eine schnellstmögliche Auszahlung der Einkommenssteuererklärung und ich habe jeden zweiten Tag angerufen. Und nach drei Wochen war das Geld da. Wenn später hätte es das JC als Einkommen in vierstelliger Höhe verrechnet.

MfG FN