Hallo alle zusammen,
vor kurzem habe ich eine Einladung vom Jobcenter bekommen mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau XY,
der Aktionskreis Frauen und Arbeit lädt Sie ein:
Nutze deine Chancen!
Dein Weg in den Beruf beginnt hier: mit allen Angeboten an einem Ort.
In lockerer Atmosphäre lernen Sie die örtlichen Unterstützungsangebote kennen und erhalten die Gelegenheit, sich über ihre Bedarfe und die angebotene Hilfestellung auszutauschen. Wir laden Sie herzlich ein, diese Chance zu nutzen.
Die Veranstaltung findet am xx, den xy, um yy Uhr im Jobcenter in der xx Straße in xx, Raum sowieso statt.
Wir freuen uns sehr, Sie dort begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen schon jetzt eine gute Zeit bei den bereichernden Gesprächen, die Sie dort führen werden!
Wir stehen Ihnen selbstverständlich gern für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xx
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
In der Einladung findet sich kein einziger Paragraph oder eine RFB. Es existiert auch kein Kooperationsplan oder EVG mit mir. Ist diese Einladung für mich nun freiwillig oder nicht ?
Muss ich mit einer Sanktion oder Anhörung rechnen ? :weisnich:
Vielen Dank im Voraus für die Antworten,
liebe Grüße
Medea
Die laden dich höflich ein, mehr aber auch nicht.
Es kommt jetzt auf dich an was du willst und wie dein Draht zum JC ist.
Der Aktionskreis ist nicht Das JC es kann aber sein das nachgeschaut wird wer hingeht
oder wer sich meldet bei der Beauftragten oder dem Aktionskreis.
Du kannst diese Einladung annehmen oder es lassen, mit oder ohne Reaktion von dir.
Aus meiner Sicht ist es nicht schädlich, ich würde mal fragen ob Getränke gereicht werden,
oder ob es sinnvoll ist was mitzubringen, und dann sagst du halt du kommst, evtl. oder auch nicht.
Da das JC nach § 59 SGB II nur zu sich selbst einladen kann, aber nicht zu Dritten wie diesem Aktionskreis, kann diese Einladung keine RFB+RMB beinhalten. Maßgeblich ist, wer diese Veranstaltung durchführt und nicht, wo sie stattfindet.
Da die Einladung dem Wortlaut nach von diesem Aktionskreis kommt, der diese Veranstaltung durchführt, ist das Ganze hier also freiwillig und es kann nicht sanktioniert werden. Es stellt sich allerdings die Frage, wie die an deine Daten kommen, denn ich sehe keine rechtliche Grundlage dafür, dass das JC deine Daten an diesen Aktionskreis weiterleiten darf. Denn es handelt sich weder um ein Jobangebot, noch um eine Eingliederungsmaßnahme.
Ein Amt schickt ein Einladungsschreiben:
Zitat von: Medea am 02. Februar 2025, 12:48:39...Wir freuen uns sehr, Sie dort begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen schon jetzt eine gute Zeit bei den bereichernden Gesprächen...
Reaktion des Empfängers dieser Einladung:
Zitat von: Medea am 02. Februar 2025, 12:48:39In der Einladung findet sich kein einziger Paragraph oder eine RFB. Es existiert auch kein Kooperationsplan oder EVG mit mir. Ist diese Einladung für mich nun freiwillig oder nicht ? Muss ich mit einer Sanktion oder Anhörung rechnen ?
Immer wieder "lustich" zu sehen, was so ein Sanktionsregime von Jobcenter bei seinen "Kunden" IMMER wieder auslöst !!! :mocking: :mocking:
Ich sehe das so die Beauftragte ist beim Jobcenter angestellt
Die hat diesen Aktionskreis ins Leben gerufen.
Sie lädt praktisch zu einer Art Selbsthilfegruppe ein.
Weil Sie Zugriff auf Daten hat kann sie einladen.
Rechtlich sehe ich da nur ein Problem wenn mehr als die Adresse verwendet wird.
Ich sehe es nicht negativ, so ein Angebot kann auch Probleme lösen.
Die Beauftrage für Chancengleichheit arbeitet in dem JC, in dem ich Kundin bin. Daher war es für sie ein Leichtes, an meine Daten zu kommen.
Der Aktionskreis Frauen und Arbeit ist ein eingetragener Verein, dem einige soziale Träger des Landkreises MR angehören, darunter mein JC, die Agentur für Arbeit, der Landkreis selber, sowie Maßnahmeträger wie Juko, Integral, Arbeit und Bildung etc..
Ich habe mir im Internet deren Flyer angesehen (der war meiner Einladung nicht beigefügt), bei diesem Termin sind die Maßnahmeträger zugegen und stellen ihre Unterstützungsangebote vor. Teilnehmende Frauen sollen auf dem Weg in den Beruf begleitet und unterstützt werden; je nach Person gezielt oder ganzheitlich.
Dass heißt, es wird geschaut, welche Leute das Potential haben direkt in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, und bei denjenigen die noch nicht so weit sind, in Arbeitsgelegenheiten zu bringen.
Für erstere wird es dann einen zweiten Termin geben, mit so einer Art Job Speed Dating.
Woher ich das weiß ? Es gab eine Pressemitteilung 290/2024 Landkreis Marburg-Biedenkopf. (Diese bitte ganz lesen)
Zumindest habe ich es mir anhand dieser Pressemitteilung so zusammen gereimt. :smile:
LG
Medea
So Vereine können Hilfe leisten außerhalb der staatlichen Fürsorge.
Das kann nur beratend sein oder auch finanzielle und materielle Angebote enthalten.
Manche Vereine haben auch Arbeit gegen Bezahlung zu vergeben oder können vermitteln.
Das ist ein breites Spektrum.
Was es dir bringen kann musst du herausfinden.
Wir haben das früher für einige Leute genutzt und auch selber uns für die eine oder andere
Aktion was finanzieren lassen.
Wenn das normale System an Grenzen stößt oder niemand zuständig ist kann so ein Verein
oder auch sozial engagierte Privatpersonen ganz nützlich sein.
Zitat von: Medea am 03. Februar 2025, 07:23:54Die Beauftrage für Chancengleichheit arbeitet in dem JC, in dem ich Kundin bin. Daher war es für sie ein Leichtes, an meine Daten zu kommen.
Dann wäre das ein ziemlich eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.
Vielleicht arbeitet diese Chancenbumsfrau beim JC.
Dann schreibt sie die Einladungen für die Veranstaltung und der Maßnahmenanbieter hat keinerlei Zugriff auf die Daten.
Ist die Einladung auf JC Briefpapier gedrückt?
Möglicherweise hat der Sachbearbeiter, der für mich zuständig ist, der Beauftragen für Chancengleichheit meine Adresse mitgeteilt. Die Einladung war auf JC Briefpapier gedruckt.
Ich war nicht hingegangen. Heute morgen habe ich meinem SB einen Brief geschickt, weil ich ein Ehrenamt übernommen habe. :smile: